Leinenpflicht im Wald und am Waldrand
Gemäss § 21 Abs. 1 der kantonalen Jagdverordnung (AJSV) müssen Hunde im Wald oder am Waldrand vom 01. April bis 31. Juli an der Leine geführt werden. In der übrigen ...
Verbilligungsanträge 2014
Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Aargau, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, haben auch im Jahre 2014 Anspruch auf Verbilligungsbeiträge an die obligat ...