Abfallbewirtschaftung

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  • Routen-Fahrplan
  • Diverse Sammeldienste
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  • Normcontainer
  • Gebührenmarke
  • Haushaltgeräten
  • Getrennt sammeln
  • Grüngut
  •  Tierkadaver


     

     Diverse Sammeldienste der
    Gemeinde Beinwil/Freiamt für das Jahr 2010

      

    Routen-Fahrplan des Kehrichtsammeldienstes 2010

     

    ·     Hauptdorf Beinwil
    wöchentlich, jeden Freitag

    ·       Ortsteile Wallenschwil, Winterschwil;
    alle 14 Tage gemäss Routenplan 1

     

    ·      Ortsteil Brunnwil, Wiggwil, Horben;
    alle 14 Tage gemäss Routenplan 2

     

    ·       Aussenhöfe;
    jeden letzten Freitag im Monat gemäss Routenplan 3

     

     

    Routenplan 1                 Wallenschwil – Beinwil/Dorf – Winterschwil:

                                          15.01. / 29.01. / 12.02. / 26.02. / 12.03. / 26.03.

                                          09.04. / 23.04. / 07.05. / 21.05. / 04.06. / 18.06. / 02.07.

                                          16.07. / 30.07. / 13.08. / 27.08. / 10.09. / 24.09.

                                          08.10. / 22.10. / 05.11. / 19.11. / 03.12. / 17.12. / 31.12.

     

    Routenplan 2                 Beinwil/Dorf – Brunnwil – Horben – Wiggwil:

                                          08.01. / 22.01. / 05.02. / 19.02. / 05.03. / 19.03. / 01.04.

                                          16.04. / 30.04. / 14.05. / 28.05. / 11.06. / 25.06.

                                          09.07. / 23.07. / 06.08. / 20.08. / 03.09. / 17.09. / 01.10.

                                          15.10. / 29.10. / 12.11. / 26.11. / 10.12. / 24.12.

     

    Routenplan 3                 Beinwil/Dorf und alle Aussenhöfe:

                                          (Schürmatt, Tannhof, Feld, Eichrütihof, Tschöplihof,

                                          Brandhöfe, Galizzi, Lindenhof, Grüth, Grod, Sonneri,

                                          Unterhorben, Allmendhof, Mariahalden, Obere Steiggi,

                                          Eichmühle)

                                          29.01. / 26.02. / 26.03. / 30.04. / 28.05. / 25.06.

                                          30.07. / 27.08. / 24.09. / 29.10. / 26.11. / 31.12.

     

     

    Verschiebetermine:

    • Donnerstag, 24.12.2009 anstatt 25.12.2009 (Weihnachten)
    • Mittwoch, 31.12.2009 anstatt 01.01.2010 (Neujahr)
    • Donnerstag, 01.04.2010 anstatt 02.04.2010 (Karfreitag)

          Das Sammelgut ist jeweils am Abfuhrtag bis spätestens um 09.00 Uhr zum Abtransport bereitzustellen.

     

     

     

    Kleider- und Schuhsammlungen

     

    ·         Montag, 18. Januar 2010 (Tell-Tex)

    ·         Mittwoch, 23. Juni 2010 (Tell-Tex)

     

     

     


      Preise

    Kehrichtsäcke: 35 ltr. 1 Rolle à 10 Säcke Fr. 27.00
      60 ltr. 1 Rolle à 10 Säcke. Fr. 43.00
      110 ltr. 1 Rolle à 10 Säcke. Fr. 59.00
           
    Gebührenmarken: 1 Gebührenmarke   Fr.   6.50
           
    Containerplomben: 1 Plombe   Fr. 48.40

    seit 01. Oktober 2008                                                                                                                inkl. 7.6 % MwSt 

    WICHTIG:

    Preisänderungen bleiben vorbehalten! Wir verweisen Sie zusätzlich auf das Reglement über die Kehricht- und Altmaterialienentsorgung! Das Gewicht darf max. 25 kg je Sack nicht übersteigen!!!

     


     

    Bezugsquellen

    • Volgladen Beinwil/Freiamt
    • Gemeindeverwaltung Beinwil/Freiamt

     


     

     Normcontainer

    Firmen, Gewerbe aber auch einzelnen Haushalten bieten wir folgende zwei Möglichkeiten an:

    a)  

    gebührenfreie Normcontainer

    (Inhalt max. 200 kg)
    Sie deponieren die offiziellen Kehrichtsäcke der Gemeinde Beinwil/Freiamt in Ihrem Container (kein loser Kehricht!). Container mit fremden Kehrichtsäcken werden nicht geleert.

        
    b)

    gebührenpflichtige Normcontainer

    (Inhalt max. 200 kg)
    Sie können die verschiedenen Kehrichtsäcke wie bis anhin verwenden. Gewerbeabfälle können lose deponiert werden. Diese Container müssen pro Leerung mit einer offiziellen Plombe (Papiermanchette) der Gemeinde Beinwil/Freiamt versehen werden.

     


     

    Gebührenmarke

    Sperrige, brennbare Einzelstücke sowie verpackter oder gebündelter Abfall können wöchentlich der Kehrichtabfuhr mitgegeben werden. Sie müssen jedoch mit einer Gebührenmarke versehen sein. Höchstmasse der einzelnen, brennbaren Stücke:
    110 x 50 x 50 cm. Maximal Gewicht 25 kg.

     


     

    Entsorgung von Haushaltgeräten

    Seit dem 01. Juli 1998 gilt die Verordnung über die Rückgabe, Rücknahme und Entsorgung von elektrischen und elektronischen Geräten (VREG). Ausgediente elektrische und elektronische Geräte gehören nicht in den Siedlungsabfall. Die in den Geräten enthaltenen Schadstoffe müssen umweltverträglich entsorgt und die Wertstoffe zurückgewonnen werden.

    Damit sie Container- und Sackgebühren sparen können, empfehlen wir Ihnen, die Abfälle konsequent und sauber zu trennen und den separaten Sammelstellen zuzuführen oder für die speziellen Abfuhren bereitzuhalten.

    Folgende Spezialabfälle können werktags in der Zeit von 07.00-20.00 Uhr in den bereit gestellten Mulden auf dem Werkhof deponiert werden:

    Altglas (kein Fensterglas) Aluminium Weissblechdosen Altöl, Emulsionen Kleine Metallgegenstände aus Haushaltungen

    Altmetalle wie Blechgefässe, Boiler, Radiatoren, einzelne Autobestandteile aus Metall, Elektromotoren, Kochherde, Kühlschränke, Fahrräder, Dachrinnen, etc. sowie Sonder-abfälle und umweltgefährdende Stoffe dürfen der Kehrichtabfuhr nicht mitgegeben werden. Sie sind entweder der Verkaufsstelle zurückzugeben oder im Rahmen von speziellen Sammlungen zu entsorgen.

    siehe Merkblatt "Was entsorge ich wo richtig?"

    Noch mehr Informationen finden Sie auf www.abfall.ch. Die Internetseite beantwortet Fragen rund um das Thema "Abfall und Recycling".

     


     

      Grüngutdeponie "Holzweid", Beinwil/Freiamt

     

    Ø Öffnungszeiten ab 01. Juli 2009

     

          - Mittwoch   16.00-18.00 Uhr

          - Samstag   10.00-18.00 Uhr

     

     

     

    Ø Was kann entsorgt werden?

     

          Kompost Mulde:                                   Astmaterial Mulde:

          - Laub                                                   - Astmaterial

          - Rasenschnitt                                         Länge maximal 1.50 m, sauber

          - Gartenabraum                                       geschnürt in Bünden mit einem

          - kompostierbare Küchenabfälle                Durchmesser von höchstens 40 cm  

     

     

     

    Ø Was darf nicht in die Mulden entsorgt werden:

     

          - alle Arten von Katzenstreu (auch Bio)

            Entsorgung über die ordentliche Kehrichtabfuhr

          - Steine, Glas, Dosen, Steckschwämme, Eisen, Draht, Hauskehricht

     

     

    Der Grüngutdeponie "Holzweid" dürfen nur kompostierbare Abälle aus den Privathaushaltungen der Gemeinde Beinwil/Freiamt zugeführt werden. Das Gewerbe hat sich um eigene Entsorgungslösungen zu bemühen.

     

    Juni 2009                                                  Gemeinderat Beinwil/Freiamt

     

     


     

      Getrennt sammeln lohnt sich!

    Rückgabepflicht für Endbesitzer
    Konsumentinnen und Konsumenten
    sind berechtigt, ausgediente Elektro- und Elektronikgeräte einem Händler, Hersteller, Importeur oder einem qualifizierten Entsorgungsunternehmen zurückgeben. Zulässig ist auch die Rückgabe an eine öffentliche Sammlung oder an eine allfällig bezeichnete öffentliche Sammelstelle für Geräte.

    Neu ist ab 01. Januar 2005 auch die Rückgabe von Spielwaren sowie Bau-, Garten- und Hobbygeräten an die Verkaufsstellen oder an speziell bezeichnete Sammelstellen möglich. Dank der vorgezogenen Recyclinggebühr (vRG) kann die Rückgabe kostenlos erfolgen.

    Rücknamepflicht des Handels
    Fach- und Detailhändler, Hersteller und Importeure sind verpflichtet, die elektrischen und elektronischen Geräte kostenlos zurückzunehmen

     


     

    Tierkadaver

    Link für die Abholung von Tierkadavern

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

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    Gemeindekanzlei, Kirchfeld 5, 5637 Beinwil/Freiamt
    Tel. 056 668 18 60, Fax 056 668 18 31, gemeindekanzlei@beinwil.ch