EINLADUNG DER GEMEINDE
BEINWIL (FREIAMT)
zur öffentlichen Mitwirkung im Projekt Windpark Lindenberg
Die Planungsunterlagen und die Berichterstattung zum Windpark Lindenberg liegen vor und werden zur öffentlichen Mitwirkung aufgelegt. Gemäss Art. 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung und § 3 des Baugesetzes dient die Information und Mitwirkung dazu die Anliegen der Bevölkerung in die Planung aufzunehmen.
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Die Mitwirkung findet vom 12. Oktober 2020 bis 13. November 2020
jeweils Montag bis Freitag von 14:00 bis 19:00 Uhr
im Mehrzweckgebäude in 5637 Beinwil (Freiamt), Oberdorf 9,
in den dazu bezeichneten Räumen statt.
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In dieser Zeit werden folgende Dokumente im Ausstellungsraum in Papierform einsehbar sein:
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Planungsbericht gemäss Art. 47 RPV, Teiländerung des Kulturlandplans, Änderung Bau- und Nutzungsordnung Beinwil (Freiamt), Gestaltungsplan Windpark Lindenberg und Sondernutzungsvorschriften SNV, Umweltverträglichkeitsbericht Windpark Lindenberg (UVB, abschliessende Voruntersuchung), Windpark Lindenberg Umweltverträglichkeitsbericht Netz (UVB, abschliessende Voruntersuchung), Windpark Lindenberg Technischer Bericht, Windpark Lindenberg Plandossier, Windpark Lindenberg ESTI Planvorlage, Windpark Lindenberg Bericht zum Rodungsgesuch, Projektskizzen zur Trinkwasserleitung und Aktionsplan. Plakate mit den wichtigsten Themen.
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Der Planungsbericht gemäss Art. 47 RPV, sowie die Teiländerung des Kulturlandplans, die Änderung der BNO, der Gestaltungsplan und die Sondernutzungsvorschriften werden zudem auf der Website der Gemeinde Beinwil (Freiamt) www.beinwil.ch während der Mitwirkung aufgeschaltet.
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Hinweise und Vorschläge können im Mitwirkungsverfahren von jeder interessierten Person innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat Beinwil (Freiamt), Kirchfeld 5, 5637 Beinwil (Freiamt), eingereicht werden und sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen. Auf der Website und im Ausstellungsraum stehen Mitwirkungsformulare zur Verfügung.
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Alle Beiträge fliessen in einen Mitwirkungsbericht ein, der durch die Gemeinde Beinwil (Freiamt) dem BVU Aargau zugestellt wird. Der Mitwirkungsbericht ist öffentlich. Die Mitwirkenden werden über das Ergebnis des Mitwirkungsberichtes informiert.
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Die öffentliche Auflage mit Einwendungsmöglichkeiten gemäss § 24 BauG finden später, nach Abschluss der kantonalen Vorprüfung statt.
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Die Gemeinde Beinwil (Freiamt) freut sich, Sie an der Ausstellung begrüssen zu dürfen.
Wir bitten Sie, aufgrund der momentanen Situation, die Anweisungen im Eingangsbereich zu beachten und einzuhalten.
Postadresse: Gemeindeverwaltung, Kirchfeld 5, 5637 Beinwil (Freiamt)