Wahlen vom 20. Oktober 2019 / Stimmrechtsausweis unterschreiben

Die Wahlunterlagen haben Sie in den letzten Tagen durch unseren Gemeindeweibel Rey Ruth erhalten. Bitte denken Sie daran, den Stimmrechtsausweis bei brieflicher und stellvertretender Stimmabgabe zu unterzeichnen. Ehegatten und Personen in eingetragener Partnerschaft dürfen einander an der Urne im Wahlbüro unter gleichzeitiger Abgabe der beiden Stimmrechtsausweise vertreten. Die vertretene Person hat seinen Stimmrechtsausweis zu unterschreiben. Ansonsten ist die Stimmabgabe leider ungültig.

Mitteilung vom

Gemeindeverwaltung
Kirchfeld 5
5637 Beinwil (Freiamt)

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Donnerstag
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