Aktuelles

Mai 2024

Gemeindenachrichten vom 17. Mai 2024
Mitteilung vom: 15.05.2024

Öffnungszeiten über Pfingsten

Am Pfingstmontag, 20. Mai 2024, bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen. Bei Notfällen, insbesondere Todesfällen, erreichen Sie uns auf der Pikettnummer 056 668 23 63 von 9.00 – 11.00 Uhr. 

Ab Dienstag, 21. Mai 2024 haben wir wieder zu den gewohnten Zeiten geöffnet. Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen schönen Feiertag.

 

Trinkwasserkontrolle

Im Rahmen des ordentlichen Kontrollauftrags hat das analytische Laboratorium Bachema AG, Schlieren, am 21. April 2024 aus den beiden Reservoirs „Schürboden“ und „Gableri“ sowie an drei frei zugänglichen Stellen des Versorgungsnetzes der Gemeinde (Unterdorf, Wallenschwil und Winterschwil) Trinkwasserproben entnommen.

Gemäss dem zugestellten Untersuchungsbericht vermochten sämtliche Proben die gesetzlichen Anforderungen einwandfrei zu erfüllen. Die Nitratmessung ergab eine Belastung von 22,7 mg/L NO3. Dieser Wert ist erneut optimal und liegt unter dem angestrebten Qualitätsziel von 25 mg/L NO3. Der zulässige Toleranzwert beträgt 40 mg/L NO3. 

 

Neophyten

Als Neophyten werden Pflanzenarten bezeichnet, die nach 1492 (Entdeckung Amerika) aus fremden Gebieten eingeschleppt wurden. Oft verschwinden solche Arten schnell wieder oder fügen sich problemlos in unsere Pflanzenwelt ein. Einige Arten sind jedoch sehr konkurrenzstark und verbreiten sich übermässig. Solche invasiven Arten verdrängen die einheimischen Pflanzen und verringern die örtliche Biodiversität.

InfoFlora führt im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) eine Liste der aktuellen invasiven und potenziell invasiven Neophyten der Schweiz. Die Liste ist dynamisch, d.h. sie wird laufend angepasst und ergänzt. Sie finden die Liste unter www.infoflora.ch.

Herzlichen Dank, dass Sie die Liste konsultieren und entsprechende Pflanzen entfernen. 

 

Budgetplanung 2025

Der Gemeinderat hat die Vorbereitungen für das Budget 2025 aufgenommen. Weiterhin gilt der Grundsatz zur sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung öffentlicher Gelder. Die Bevölkerung, Vereine und Kommissionen werden ersucht, dem Gemeinderat allfällige Budget-begehren bis spätestens Montag, 20.Juni 2024 einzureichen. Die Anträge sind schriftlich zu formulieren und zu begründen. 

Gemeindenachrichten vom 10. Mai 2024
Mitteilung vom: 08.05.2024

Pfingsten

Am Pfingstmontag, 20. Mai 2024, bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen. Bei Notfällen, insbesondere Todesfällen, erreichen Sie uns auf der Pikettnummer 056 668 23 63 von 9.00 – 11.00 Uhr. Ab Dienstag, 21. Mai 2024 haben wir wieder zu den gewohnten Zeiten geöffnet. Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen schöne Feiertage.

 

Naturlehrpfad entlang dem Burkardsweg

Auf Initiative der Burkards-Kommission wurde der St. Burkard Pilgerweg und der begleitende Naturlehrpfad in den letzten Wochen instand gestellt. Damit erscheint der lehrreiche Wegabschnitt entlang des Weihnachtsbach wieder im alten Glanz. Die Informationstafeln erläutern den Bestand und die typischen Merkmale der vorhandenen Bäume und Sträucher sowie der heimischen Wildtiere, Vögel, Amphibien und Insekten. 

Der Gemeinderat dankt allen beteiligten Personen herzlich für ihre geleistete Arbeit und hat die Instandstellung des naturkundlichen Lehrpfades im Rahmen der örtlichen Kulturförderung gerne finanziell unterstützt.

Die Bevölkerung wird eingeladen den Naturlehrpfad zu erkunden und das tolle Ergebnis zu geniessen. Die Einladung für eine geführte Begehung am Samstag, 11. Mai 2024, 17.00 Uhr, wurde bereits in die Haushaltungen verteilt.

 

Einwohnergemeindeversammlung vom 19. Juni 2024

Es werden den Stimmberechtigten folgende Traktanden zur Beschlussfassung unterbreitet:

  1. Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 24. November 2023 
  2. Genehmigung des Rechenschaftsberichts 2023 
  3. Genehmigung der Jahresrechnung 2023 
  4. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Tanya Ivova Rajchrt 
  5. Genehmigung eines Verpflichtungskredites über CHF 500'000 für die Realisierung einer Brauch- und Trinkwasserleitung für Notsituationen zwischen der Wasserversorgungsgenossenschaft Auw und der Einwohnergemeinde Beinwil (Freiamt)
  6. Verschiedenes und Informationen 

Die Erläuterungen und Anträge zu den einzelnen Traktanden werden den Stimmberechtigten rechtzeitig zugestellt. Die Einwohnergemeindeversammlung beginnt um 20.00 Uhr und findet in der Aula des Mehrzweckgebäudes statt.

 

Schwimmbecken füllen

Bitte informieren Sie vor dem Füllen eines Schwimmbeckens den Brunnenmeister Stephan Bucher unter 079 462 70 14. So kann der Wasserverbrauch im Gemeindenetz zuverlässig nachvollzogen und allfällige Störungen / Lecks ausgeschlossen werden.

 

Prämienverbilligung 2025

Das Informationsblatt für die Prämienverbilligung wurde aktuell in die Haushaltungen verteilt. Die Anmeldung ist ausschliesslich online möglich. Die SVA Aargau sendet potenziell anspruchsberechtigten Personen automatisch einen Anmeldecode für den Onlineantrag zu. Die Prämienverbilligung muss jährlich neu angemeldet werden. Die Anmeldemöglichkeit für Prämienverbilligung 2025 startet im September 2024 und dauert bis 31. Dezember 2024. Vorher ist noch keine Anmeldung möglich.

Baugesuch
Mitteilung vom: 01.05.2024

Bauherrschaft:              Arzner Christian und Hortensia, Brand 21, 5637 Beinwil (Freiamt)

Projektverfasser:           Bauherrschaft

Bauobjekt:                    Renovation Einfamilienhaus und Sitzplatzverglasung (ohne Profilierung)

Bauplatz:                       Brand 21

Zone:                             Wohnzone 2

Parzelle:                        32

Weitere Bewilligungen: Departement Bau Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen

Öffentliche Auflage vom 6. Mai bis 4.Juni 2024 auf der Gemeindekanzlei.

Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einsprache, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Gemeindenachrichten vom 3. Mai 2024
Mitteilung vom: 01.05.2024

Öffnungszeiten über Auffahrt bis St. Burkard-Tag

Die Gemeindeverwaltung bleibt vom Mittwoch, 8. Mai 2024, ab 11.30 Uhr bis und mit Montag, 13. Mai 2024, St. Burkards-Tag, geschlossen
Bei Todesfällen erreichen Sie uns auf der Pikettnummer 056 668 23 63 jeweils von 9.00 – 11.00 Uhr.
Am Dienstag, 14. Mai 2024 haben wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten geöffnet.

Wir wünschen der Bevölkerung erholsame Feiertage.

 

St. Burkards-Wochenende

Am Montag, 13. Mai 2024 feiert Beinwil (Freiamt) den St. Burkards-Tag. Bitte beachten Sie, dass der Burkardstag ein lokaler Feiertag in Beinwil (Freiamt) ist. Schule, öffentliche Ämter und viele lokale Gewerbe bleiben geschlossen. 

Einige Feierlichkeiten umrahmen das Burkards-Wochenende. Ein Flyer an die Haushalte informierte bereits über das schöne und abwechslungsreiche Programm. 

Wir möchten Sie insbesondere darauf aufmerksam machen, dass im Anschluss an die Patroziniumsmesse am Montag, 13. Mai 2024, die Musikgesellschaft Beinwil (Freiamt) aufspielt und die Kirchgemeinde einen Apéro für die gesamte Bevölkerung offeriert. 

 

Leerwohnungszählungen

Per 1. Juni 2024 findet die jährliche Leerwohnungszählung statt. Dabei werden Wohnungen und Einfamilienhäuser erfasst, welche per 1. Juni 2024 nicht belegt aber bewohnbar sind und zur dauernden Miete oder zum Verkauf ausgeschrieben sind.

Die Hauseigentümer werden gebeten, bis zum 31. Mai 2024 der Gemeindekanzlei (056 668 18 60 oder gemeindekanzlei@beinwil.ch) leerstehende Wohnungen bzw. Häuser zu melden. Besten Dank für Ihre aktive Mithilfe.

April 2024

Gemeindenachrichten vom 26. April 2024
Mitteilung vom: 24.04.2024

Änderung der Hundeverordnung

Seit dem 1. März 2024 ist die neue Hundeverordnung des Kantons Aargau in Kraft. Die Hundetaxe beträgt unverändert Fr. 120.00. Neu wird sie nur noch einmal pro Jahr mit Stichtag 1. Mai 2024 erhoben. Wie bis anhin erhalten alle Hundehalterinnen und Hundehalter, die per 1. Mai registriert sind, eine Rechnung. Für Hunde, die unter dem Jahr angeschafft werden, muss keine Taxe mehr bezahlt werden. Auch Zuzügerinnen und Zuzüger aus anderen Kantonen oder aus dem Ausland müssen unter dem Jahr keine Hundetaxe mehr bezahlen. Die halbe Taxe ab November wird abgeschafft, im Gegenzug erhalten Hundehalterinnen und Hundehalter auch keine Rückerstattung mehr bei der Aufgabe der Hundehaltung. Unverändert bleibt, dass die Anschaffung eines Hundes oder die Aufgabe der Hundehaltung den Einwohnerdiensten innert 10 Tagen gemeldet werden muss.

Die wichtigsten Änderungen im Hinblick auf die Hundekontrolle im Überblick:

  • Alle Hunde (auch diejenigen aus eigener Zucht) sind ab dem 3. Lebensmonat taxpflichtig.
  • Zuziehende aus anderen Kantonen / aus dem Ausland müssen für das laufende Tax-Jahr keine Hundetaxe entrichten (Doppelerhebung entfällt).
  • Halbe Taxen entfallen - es werden weder halbe Taxen verrechnet noch zurückgezahlt – Taxen werden per 1. Mai jedes Jahres fällig, unterjährige Zu- / Abgänge werden nicht mehr berücksichtigt.
  • Neu sind auch offizielle Herdenschutzhunde (Förderung durch das Bundesamt für Umwelt BAFU) taxbefreit.
  • Auch Herdengebrauchshunde (Schäferhunde, Koppelgebrauchshunde, Treibhunde) auf direktzahlungsberechtigten Landwirtschaftsbetrieben sind neu taxbefreit.
  • Rottweiler, die als Diensthunde des BAZG und der Polizei eingesetzt werden, sind neu nicht mehr bewilligungspflichtig. Für diese Hunde entfällt zudem die Leinen- sowie die Einzelführpflicht.

 

Verrechnung Hundetaxe 2024

Die Rechnungen für die Hundetaxen 2024 werden Ende April/Anfangs Mai 2024 an alle Hundehalterinnen und Hundehalter der Gemeinde Beinwil (Freiamt) versandt. Wir bitten die Hundehalter/innen, allfällige Mutationen wie Neuanschaffung eines Hundes, Halteränderung, Adressänderung oder Tod eines Hundes schnellstmöglich in der nationalen Datenbank zur Registrierung von Hunden „Amicus“ vorzunehmen, um falsche Rechnungsstellungen zu vermeiden. 

Gemeindenachrichten vom 19. April 2024
Mitteilung vom: 23.04.2024

Baubewilligung 

Der Gemeinderat hat nach Abwicklung des ordentlichen Verfahrens folgendes Bauvorhaben bewilligt:

  • Villiger Josef, Wiggwilerstrasse 10, 5637 Beinwil (Freiamt) 
    Photovoltaikanlage (Aufdachanlage), Wiggwilerstrasse 10

 

Einsatz während Amphibienwanderung

Sobald im Frühling in feuchten Nächten die Temperaturen wenige Grad über der Nullgrad-Grenze liegen, beginnen verschiedene Amphibien (Frösche, Kröten und Molche) ihre Laichplätze aufzusuchen. Die in der Schweiz gefährdeten Amphibienarten legen auf ihrem Weg vom Winterquartier zum Laichgewässer Strecken von mehreren hundert Metern bis zu einigen Kilometern zurück. Dabei sind sie oft gezwungen, Wege und Strassen zu überqueren. Da die Tiere in der Nacht meist in grossen Zügen unterwegs sind, werden sie von den Fahrzeugen in Massen überrollt, was den Fortbestand der gesamtschweizerisch geschützten Tiere weiter gefährdet.

Jedes Jahr werden in der Schweiz von Amphibien-Freunden, SchülerInnen und weiteren fleissigen HelferInnen über hunderttausend Amphibien über die Strasse getragen. In Winterschwil übernimmt diese Aufgabe ein Team unter der Leitung von Sepp Moos. 

Der Gemeinderat dankt Sepp Moos und seinem Team herzlich für seinen Einsatz für die Amphibien. 

Baugesuch Arnold Ernst und Nadia
Mitteilung vom: 12.04.2024

Bauherrschaft:      Arnold Ernst und Nadia, Steinmatt 3, 5637 Beinwil (Freiamt)

Projektverfasser:   Bauherrschaft

Bauobjekt:            Neubau Schwimmbad

Bauplatz:              Steinmatt 3

Zone:                    Dorfzone

Parzelle:                966

Öffentliche Auflage vom 15. April bis 14. Mai 2024 auf der Gemeindekanzlei.

Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einsprache, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Gemeindenachrichten vom 12. April 2024
Mitteilung vom: 10.04.2024

Gemeindenachrichten vom Freitag, 12. April 2024

Leerwohnungszählungen

Per 1. Juni 2024 findet die jährliche Leerwohnungszählung statt. Dabei werden Wohnungen und Einfamilienhäuser erfasst, welche per 1. Juni 2024 nicht belegt, aber bewohnbar sind und zur dauernden Miete oder zum Verkauf ausgeschrieben sind.

Die Hauseigentümer werden gebeten, bis zum 31. Mai 2024 der Gemeindekanzlei (056 668 18 60 oder gemeindekanzlei@beinwil.ch) leerstehende Wohnungen bzw. Häuser zu melden. Besten Dank für Ihre aktive Mithilfe.

 

Sprechstunde mit dem Gemeindeammann

Um Anliegen und Anregungen aus der Bevölkerung direkt entgegennehmen zu können und den Austausch mit der Bevölkerung zu fördern, steht Ihnen Gemeindeammann Stefan Zemp am Donnerstag, 2. Mai 2024 von 16.00 bis 19.00 Uhr für persönliche Gespräche im Gemeindehaus zur Verfügung. Um Wartezeiten möglichst zu verhindern, ist eine Anmeldung bei der Gemeindekanzlei bis am 30. April 2024 (Tel. 056 668 18 60; Gemeindekanzlei@beinwil.ch) erwünscht. 

Abgeordnetenversammlung der Kreisbezirksschule Muri
Mitteilung vom: 08.04.2024

Am 7. Mai 2024 findet die Abgeordnetenversammlung der Kreisbezirksschule Muri statt.

Unter folgenden Link finden Sie die Unterlagen zur Abgeordnetenversammlung.

Link Kreisbezirksschule

Gemeindenachrichten vom 05. April 2024
Mitteilung vom: 05.04.2024

Abweisung Baugesuch 

Der Gemeinderat hat nach Abwicklung des ordentlichen Verfahrens folgendes Bauvorhaben abgewiesen:

  • Wolfisberg Markus, Weidhofstrasse 23, 5634 Merenschwand 
    Folientunnel für Gemüsebau, Unterstand mit Werkzeug- und Waschplatz für Gemüse-Selbsterntefeld, Wallenschwil

 

Einführung Tempo 30-Zone in Winterschwil – öffentliche Auflage 

Im Rahmen der Mitwirkung zum kommunalen Gesamtplan Verkehr (KGV) wurde ein Begehren für eine Tempo 30-Zone im Weiler Winterschwil eingegeben. Der Gemeinderat ist auf dieses Begehren eingetreten, nachdem auf Bürgerinitiative hin eine überwiegende Mehrheit an Einwohnern von Winterschwil ihre schriftliche Zustimmung zu diesem Projekt gegeben hat. Der Gemeinderat hat eine Studie in Auftrag gegeben, die unter anderem eine Situationsanalyse, eine Verkehrserhebung und ein Massnahmenkonzept beinhaltete.

Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG) und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV) sowie dem Konzept-Bericht Weiler Winterschwil werden folgende Verkehrsmassnahmen verfügt:

  • Einführung Tempo 30-Zone auf bestehenden Gemeindestrassen
    • Signalisationsschilder Anfang / Ende Zone 30 bei Ortseingang bzw. Ortsende (kombiniert mit best. Hinweissignalen)
    • Bodenmarkierungen: „Zone 30“, Rechtsvortritt bei Einzweiger Winterschwilerstrasse sowie Führungslinien bei größeren Ausfahrten von Privatparzellen

Die Unterlagen zur Einführung der Tempo-30-Zone (Konzeptbericht mit Signalisations- und Markierungsplan 1:500 vom 18. März 2024) können auf der Gemeindekanzlei während der Auflagefrist vom 8. April 2024 bis 7. Mai 2024 zu den regulären Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.

 

Rechtsmittelbelehrung

Einsprachen gegen diese Verkehrsmassnahmen sind innert 30 Tagen seit Publikation schriftlich beim Gemeinderat Beinwil (Freiamt) einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Auf Einsprachen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden. Die Verkehrsbeschränkung wird erst nach der erfolgten Signalisation rechtskräftig.

 

Verkehrsbeschränkung Fahrverbot Verbindungsstrasse Winterschwil-Brunnwil

Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG) und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV) wird folgende Verkehrsbeschränkung verfügt:

  • Verbot für Motorwagen und Motorräder auf den Wegparzellen Nr. 658 und 659 (Verbindung Strasse „Winterschwil“ und „Brunnwil“), Land- und Forstwirtschaft gestattet

Die Planunterlagen können auf der Gemeindekanzlei während der Auflagefrist vom 8. April 2024 bis 7. Mai 2024 schriftlich zu den regulären Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung:

Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung ist innert 30 Tagen seit Publikation schriftlich beim Gemeinderat Beinwil (Freiamt) einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Auf Einsprachen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden. Die Verkehrsbeschränkung wird erst nach der erfolgten Signalisation rechtskräftig.

 

5-jähriges Arbeitsjubiläum Jenny Strebel-Rey

Jenny Strebel-Rey konnte am 1. April 2024 ihr 5-jähriges Arbeitsjubiläum bei der Gemeinde Beinwil (Freiamt) feiern. Wir danken Jenny für ihren unermüdlichen Einsatz für die Gemeinde Beinwil (Freiamt) und ihre fröhliche Art die sowohl dem Team wie auch der Bevölkerung immer wieder ein Lächeln ins Gesicht zaubert. 

März 2024

Gemeindenachrichten vom 28. März 2024
Mitteilung vom: 28.03.2024

Bäume und Sträucher jetzt schneiden – Frühlingsschnitt

 

Zur Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden bitten wir Grundstückbesitzer und Mieter die Sträucher und Bäume so zurückzuschneiden, dass keine Äste in Strassen, Trottoirs und Fusswege hineinragen oder Signalisationen verdecken. Wir machen darauf aufmerksam, dass Eigentümer von verkehrsbehindernden Bäumen und Sträuchern für allfällige Schäden haftbar gemacht werden.

Wir bitten alle betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmung besorgt zu sein und danken Ihnen für den Beitrag zur Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden.

Gemeindenachrichten vom 22. März 2024
Mitteilung vom: 20.03.2024

Bewilligter Einzelanlass

Suppenzmittag

Samstag, 23. März 2024, 09:00 Uhr – 12:00 Uhr

Ortsangabe: Unterkellerung Beinwil

Veranstalter: Kath. Pfarrei St. Burkard Beinwil 

Öffnungszeiten über Ostern

Die Gemeindeverwaltung bleibt vom Donnerstag, 28. März 2024, ab 17.30 Uhr bis und mit Montag, 1. April 2024, geschlossen. Am Dienstag, 2. April 2024 haben wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten geöffnet. 

 

Bei Todesfällen erreichen Sie uns auf der Pikettnummer 056 668 23 63

 

Wir wünschen der Bevölkerung erholsame Osterfeiertage.

Kehrichtabfuhr am Karfreitag - Verschiebung des Termins

Die ordentliche Kehrichtabfuhr vom Freitag, 29. März 2024 wird infolge des Feiertags „Karfreitag“ auf Donnerstag, 28. März 2024 vorverschoben. 

 

Das Sammelgut ist bis spätestens 08.00 Uhr zur Abfuhr bereit zu stellen. Gefahren wird die Route 2, d.h. Beinwil/Dorf-Brunnwil-Horben-Wiggwil.

 

 

Wahl von Gemeinderat Jürg Barmettler in den Vorstand Repla Oberes Freiamt

Gemeinderat Jürg Barmettler wurde an der Abgeordnetenversammlung der Repla Oberes Freiamt als Vorstandsmitglied für den Rest der Amtsperiode 2022-2025 gewählt. Wir gratulieren ihm zu dieser Wahl. 


 

Information über Stand des Projektes Mehrzweckgebäude

An der Einwohnergemeindeversammlung vom 24. November 2023 haben die Stimmberechtigen dem Projektierungskredit zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie für das Mehrzweckgebäude zugestimmt.

Der Firma Stöckli & Partner Baumanagement, Merenschwand, und als Subplaner der Walter Zimmermann Architekten AG, Luzern, wurde der Auftrag zur Erstellung der Machbarkeitsstudie erteilt. Der Gemeinderat hat sich in der Zwischenzeit intensiv mit der Bedarfsanalyse beschäftigt. Den Beinwiler Dorfvereinen und der Schule wurde die Möglichkeit gegeben, ihre Bedürfnisse betreffend Raumbedarf, Infrastruktur etc. für Proben und Trainings sowie kulturelle Anlässe anzumelden. Diese werden nun zusammen mit den gemeindeeigenen Bedürfnissen konsolidiert und dem Planungsbüro zur Einbindung in die Machbarkeitsstudie übermittelt.

Sollten noch spezifische Anregungen aus der Bevölkerung bestehen, wäre jetzt der Zeitpunkt, diese über «Email Gemeindekanzlei» anzumelden. 

Baugesuch Gloor Christoph und Sandra
Mitteilung vom: 13.03.2024

Bauherrschaft:     Gloor Christoph und Sandra, Rösslimattweg 2b, 5637 Beinwil (Freiamt)

Projektverfasser:  TS Elektro AG, Schlattwäldli 2, 6331 Hünenberg

Bauobjekt:           PV-Aufdachanlage (ohne Profilierung)

Bauplatz:             Rösslimattweg 2b

Zone:                   Dorfzone

Parzelle:               867

Öffentliche Auflage vom 18. März bis 16. April 2024 auf der Gemeindekanzlei.

Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einsprache, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Baugesuch Vimmob GmbH
Mitteilung vom: 13.03.2024

Bauherrschaft:    Vimmob GmbH, Industrie Nord, 5643 Sins

Projektverfasser: Jäger Egli AG, Gerliswilstrasse 43, 6020 Emmenbrücke

Bauobjekt:           Projektänderungen zu bewilligten Einfamilienhäusern 8+10; Verkleinerung Garagen, Fenster (ohne Profilierung)

Bauplatz:             Chriesimatt 8+10

Zone:                   Dorfzone

Parzelle:               973+981

Öffentliche Auflage vom 18. März bis 16. April 2024 auf der Gemeindekanzlei.

Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einsprache, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Baugesuch Jenni Marcel und Sonja
Mitteilung vom: 13.03.2024

Bauherrschaft:              Jenni Marcel und Sonja, Vorder Grüth 308, 5637 Beinwil (Freiamt)

Projektverfasser:           Holzsystem Planung Meier GmbH, Kestenbergstrasse 16, 5642 Mühlau

Bauobjekt:                    Dachumdeckung Scheune (ohne Profilierung)

Bauplatz:                       Vorder Grüth 308

Zone:                             Landwirtschaft

Parzelle:                        383

Weitere Bewilligungen: Departement Bau Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen

Öffentliche Auflage vom 18. März bis 16. April 2024 auf der Gemeindekanzlei.

Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einsprache, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Gemeindeverwaltung
Kirchfeld 5
5637 Beinwil (Freiamt)

Montag           08.00 – 11.30 Uhr  
                        Nachmittag geschlossen
Dienstag         08.00 – 11.30 Uhr 
                        Nachmittag geschlossen
Mittwoch        08.00 – 11.30 Uhr
                        Nachmittag geschlossen
Donnerstag    14.00 – 18.30 Uhr 
                        Morgen geschlossen
Freitag            08.00 – 11.30 Uhr 
                        Nachmittag geschlossen