Besuchervisa für visumpflichtige ausländische Personen


Ausländische Personen aus visumpflichtigen Ländern können sich max. 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen besuchsweise in der Schweiz respektive in den Schengen-Staaten aufhalten.

Seit Inkrafttreten des Schengener Assoziierungabkommens ist jede Person, die mit einem Visum für maximal drei Monate in die Schweiz bzw. in den Schengen-Raum einreisen möchte, zum Abschluss einer Reiseversicherung verpflichtet (Mindestdeckung: CHF 50'000.– resp. € 30'000.–).

Ferner müssen insbesondere folgende Einreisevoraussetzungen erfüllt sein:

  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel (Bargeld, Bankguthaben, Verpflichtungserklärung, etc.)
  • anstandslose und fristgerechte Wiederausreise nach Ablauf des Visums muss gesichert erscheinen.

Während des Besuchsaufenthaltes ist jegliche Erwerbstätigkeit untersagt. Hier finden Sie den Ablauf bezüglich Ausstellung von Besuchervisa für visumpflichtige ausländische Personen mit Wohnsitz im Ausland:

Gemeindeverwaltung
Kirchfeld 5
5637 Beinwil (Freiamt)

Montag           08.00 – 11.30 Uhr  
                        Nachmittag geschlossen
Dienstag         08.00 – 11.30 Uhr 
                        Nachmittag geschlossen
Mittwoch        08.00 – 11.30 Uhr
                        Nachmittag geschlossen
Donnerstag    14.00 – 18.30 Uhr 
                        Morgen geschlossen
Freitag            08.00 – 11.30 Uhr 
                        Nachmittag geschlossen