Der Gemeinderat verkörpert die Gemeindevorsteherschaft (Exekutive) der Politischen Gemeinde Beinwil (Freiamt). Er besteht mit Einschluss des Präsidiums aus fünf Mitgliedern und wird durch die Stimmberechtigten an der Urne auf eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Zu Beginn jeder vierjährigen Amtsdauer konstituiert sich die Behörde – d.h. jeder Gemeinderat übernimmt die Verantwortung für eine oder mehrere Verwaltungsabteilungen (Ressorts). Der Gemeinderat vertritt die Gemeinde Beinwil (Freiamt) nach aussen und ist für sämtliche Belange zuständig, welche nicht gemäss Gemeindeordnung der Urnenabstimmung, der Gemeindeversammlung oder anderen Behörden zugeordnet sind.
Gemeinderat

Gemeindeorganisation und -verwaltung; Finanz- und Steuerwesen; Personalwesen; Information; Repräsentationen; Orts- und Regionalplanung; Windenergie Lindenberg; Polizeiwesen; Aufsicht der Aushubdeponie (Beinwil/Weid-Banacker); Wasserversorgung; Abstimmungen und Wahlen; Kindes- und Erwachsenenschutz

Alters-, Familien-, Jugend- und Sozialfürsorge; Erziehung und Bildung (auch Bezirksschule); Gesundheitswesen (auch Friedhof- und Bestattungswesen); Mitglied der Betriebskommission des Maria Bernarda Heims in Auw

Vereinswesen; Kultur; Feste und Veranstaltungen; Feuerwehrwesen; Bevölkerungs- und Zivilschutz; Militär- und Schiesswesen; Land- und Forstwirtschaft (ohne Unterhalt der Meliorationsanlagen); Telekommunikation (Kabelfernsehen, Mobilfunk, etc.); Jagd und Fischerei; TierschutzÂ

Öffentliche Liegenschaften (Bau- und Unterhalt von Gebäude und Plätzen); Strassenwesen (Bau- und Unterhalt, inklusive Flurwegnetz bzw. Meliorationsanlagen); Abwasserbeseitigung (auch Kanalnetz); Umweltschutz (Abfallbewirtschaftung und Entsorgung); Elektrizität und Energie (ohne Windkraft)

Bau(gesuchs)wesen und Ortsbildschutz; Land- und Liegenschaftspolitik; Brandschutz und Feuerpolizei; Grundbuch- und Vermessungswesen; Gewässer; Natur- und Landschaftsschutz; Gewerbe und Wirtschaftsförderung; Öffentlicher Verkehr