Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde. Sie übt die Aufsicht über die Gemeindebehörden und sämtliche Zweige der Gemeindeverwaltung aus. Sie wird gebildet aus allen in der Gemeinde wohnhaften Stimmberechtigten. Die Gemeindeversammlung ist öffentlich.
Die Aufgaben und Befugnisse der Gemeindeversammlung sind umschrieben in § 20 des Gemeindegesetzes. Aus dieser Aufzählung werden hier folgende wesentliche Zuständigkeiten erwähnt:
- Festlegung des Budgets und des Steuerfusses
- Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes sowie der Gemeinderechnungen und die Beschlussfassung darĂĽber
- Beschlussfassung über Verpflichtungskredite und neue, jährlich wiederkehrende Ausgaben
- Erlass und Änderung von Reglementen wie Bau- und Nutzungsordnung, Abwasserreglement, Abfallreglement etc.
- Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Ausländer (Einbürgerung)
Nächste Versammlungen
- Mittwoch, 19. Juni 2019, 20.00 Uhr, Aula Mehrzweckgebäude oder bei sommerlicher Witterung als Open-Air Veranstaltung
- Freitag, 22. November 2019, 19.30 Uhr, Aula Mehrzweckgebäude
Â