Einbürgerung

Möchten Sie Schweizer Bürgerin oder Schweizer Bürger werden? Oder wollen Sie sich aus dem Bürgerrecht entlassen? Dann finden Sie hier Informationen dazu.

Als erstes gilt es herauszufinden, welches Verfahren für Sie das richtige ist.

  • Das ordentliche Einbürgerungsverfahren ist das normale Verfahren, das für alle Personen gilt, die eine C-Bewilligung haben, seit mindestens 10 Jahren in der Schweiz wohnen (wovon 3 in den letzten 5 Jahren vor Gesucheinreichung) und seit 5 Jahren Aufenthalt im Kanton Aargau.
  • Das erleichterte Verfahren ist für Personen, die besondere Voraussetzungen erfüllen. Zum Beispiel Personen, die mit einer Schweizerin oder einem Schweizer verheiratet sind.

Weitere Informationen zum korrekten Vorgehen finden Sie hier:

Gemeindeverwaltung
Kirchfeld 5
5637 Beinwil (Freiamt)

Montag           08.00 – 11.30 Uhr  
                        Nachmittag geschlossen
Dienstag         08.00 – 11.30 Uhr 
                        Nachmittag geschlossen
Mittwoch        08.00 – 11.30 Uhr
                        Nachmittag geschlossen
Donnerstag    14.00 – 18.30 Uhr 
                        Morgen geschlossen
Freitag            08.00 – 11.30 Uhr 
                        Nachmittag geschlossen