Gemäss der Bauverordnung des Kantons Aargau muss bei einem Baugesuch der Nachweis zur Einhaltung des Energiegesetzes in Form eines Energienachweises erbracht werden. Mit dem energetischen Nachweis sind das kantonale Hauptformular sowie die entsprechenden technischen Formulare und Beilagen einzureichen.

Gemeindeverwaltung
Kirchfeld 5
5637 Beinwil (Freiamt)

Montag bis Freitag (ausser Donnerstag)
08.00 - 11.30

Donnerstag (nur Nachmittags)
14.00 - 18.30 Uhr