Achtung Trockenheit
Die anhaltende Trockenheit und die hohen Temperaturen führen zu einer aussergewöhnlichen Belastung von Bäumen. Aufgrund des anhaltenden Wassermangels kann es insbesondere bei Buchen vermehrt zu Grünastabbrüchen kommen. Dabei können Äste auch ohne Wind oder andere erkennbare äussere Einwirkungen plötzlich abbrechen und zu Boden stürzen.
Erhöhte Aufmerksamkeit erforderlich
Die Bevölkerung wird gebeten, sich der erhöhten Gefährdung bewusst zu sein und bei Aufenthalten im Wald und im Bereich von Bäumen besondere Vorsicht walten zu lassen.
Wir empfehlen insbesondere:
- Aufenthalte im Wald während der heissesten Tageszeit nach Möglichkeit zu vermeiden.
- sich nicht unter grossen Bäumen, insbesondere unter Buchen, aufzuhalten.
- auf das Musikhören über Kopfhörer zu verzichten, auf auffällige Geräusche wie Knacken, Knirschen oder Brechen von Ästen zu achten und gefährdete Bereich sofort zu verlassen.
- bei Sturm oder starkem Wind den Waldbesuch zu verschieben.
Waldbrandgefahr
Auch beim Thema Waldbrand ist aktuell besondere Vorsicht erforderlich. Im Kanton Aargau gilt aufgrund der sehr grossen Waldbrandgefahr ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot. Dieses gilt auch für bestehende Feuerstellen im Wald und am Waldrand.
Der Forstbetrieb Reuss - Lindenberg und die Gemeinde beobachten die Entwicklung aufmerksam. Eine vollständige Kontrolle aller Bäume entlang von Strassen, Wegen und in Waldgebieten ist jedoch nicht möglich.
Der Forstbetrieb und die Gemeinde danken der Bevölkerung für ihre Aufmerksamkeit und ihr verantwortungsbewusstes Verhalten.
Beschlüsse der Abgeordnetenversammlung des GBZ Freiamt vom 23. Juni 2026

An der ordentlichen AGV vom 23. Juni 2026 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Traktanden
2. Genehmigung des Protokolls vom 24. Juni 2025 und 13. Januar 2026
3. Genehmigung Rechnung 2025 GBZ Freiamt
4. Genehmigung Bericht Fiko Muri Rechnung GBZ Freiamt 2025
5. Genehmigung Budget 2027 GBZ Freiamt
Die Beschlüsse werden gemäss Artikel 9 der Satzungen des GBZ Freiamt in den Amtlichen Publikationsorganen der Verbandsgemeinden publiziert. Die Beschlüsse 3 + 5 unterliegen dem fakultativen Referendum.



