Aktuelles

September 2026

Waldbrandgefahr: Feuerverbot aufgehoben
Mitteilung vom: 18.09.2026

Die Niederschläge der letzten Tage haben im Kanton Aargau zu einer Verbesserung der Lage in Be­zug auf die Trockenheit geführt. Aufgrund der Niederschläge der letzten Tage weisen die Boden­messdaten wieder eine gesteigerte Feuchtigkeit, wenn auch auf tiefem Niveau, auf. Experten der Abteilung Wald (BVU), der Aargauischen Gebäudeversicherung und des KFS AG haben die Lage beurteilt. Aufgrund der reduzierten Risiken und Gefahren ist die Aufrechterhaltung des be­dingten Feuerverbots nicht mehr notwendig.

Per Mittwoch, 16. September 2026 wird die Waldbrandgefahrenstufe im Kanton Aargau auf Stufe 3 (erhebliche Gefahr) gesenkt. Das bedingte Feuerverbot im Wald und ind Waldesnähe ist damit aufgehoben. Grund für die Entspannung sind die Niederschläge der vergangenen Tage. Die Bevölkerung wird jedoch weiterhin zur Vorsicht beim Feuern im Feiern aufgerufen. Im Wald sollen nur die befestigten Feuerstellen genutzt und Feuer nur mit grosser Vorsicht sowie unter Aufsicht entfacht werden. Bei starkem Wind ist das Feuern vollständig zu unterlassen.

Gemeindenachrichten vom 18. September 2026
Mitteilung vom: 16.09.2026

Steuerbezug 2026; Verfallsanzeigen

Demnächst werden die Verfallsanzeigen für die provisorischen Steuern 2026 versandt. Die Anzeige stellt keine Mahnung, sondern einen Kontoauszug dar, welcher den aktuellen Forderungsstand bei den provisorischen Steuern 2026 aufzeigt. 

Die Zahlungspflicht für die ordentlichen Staats-, Gemeinde- und Kirchensteuern läuft am 31. Oktober 2026 ab (allgemeiner Fälligkeitstermin). Für verspätete Zahlungen nach dem Verfalldatum muss auf den Ausständen ein Verzugszins von 4,5 % erhoben werden. Verwenden Sie für die Bezahlung der Steuern 2026 bitte nur die dafür vorgesehenen Einzahlungsscheine. Offene Steuern müssen im November unter Kostenfolge (Mahngebühren im Bezugsverfahren gemäss §77a StGV) gemahnt werden. Besteht danach noch ein Ausstand, kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden. Gemeinderat und Verwaltung danken allen Steuerpflichtigen für die Einhaltung der Zahlungsfrist bzw. für die bereits geleisteten Überweisungen.

Sollte der provisorische Steuerbetrag gemäss den eigenen Berechnungen zu hoch belastet sein, kann mit dem Regionalen Steueramt Merenschwand in Benzenschwil, Tel. 056 675 53 20, Kontakt aufgenommen werden. Bei wesentlichen und ausreichend begründeten Abweichungen wird die Rechnung angepasst. Zuviel bezahlte Steuern werden bei der definitiven Veranlagung mit Zins zurückerstattet oder an eine andere Steuerforderung angerechnet. Der Gemeinderat dankt für die pünktliche Überweisung. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Steuern fristgerecht zu bezahlen, nehmen Sie bitte Kontakt auf mit der Abteilung Finanzen (Tel. 056 677 72 85, E-Mail: finanzen@beinwil.ch).


Aufbruchbewilligung
Der Gemeinderat hat der Swisscom (Schweiz) AG die Bewilligung zum Aufbruch von Werklöchern zum Kabeleinzug Glasfaser auf den Strassenparzellen 227 und 236 in Wallenschwil erteilt. Die Firma Cablex AG wird den Auftrag für die Swisscom (Schweiz) AG ausführen. Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für die Kenntnisnahme und das entgegengebrachte Verständnis.


Waldbrandgefahr: Feuerverbot aufgehoben
Per Mittwoch, 16. September 2026 wird die Waldbrandgefahrenstufe im Kanton Aargau auf Stufe 3 (erhebliche Gefahr) gesenkt. Das bedingte Feuerverbot im Wald und ind Waldesnähe ist damit aufgehoben. Grund für die Entspannung sind die Niederschläge der vergangenen Tage. Die Bevölkerung wird jedoch weiterhin zur Vorsicht beim Feuern im Feiern aufgerufen. Im Wald sollen nur die befestigten Feuerstellen genutzt und Feuer nur mit grosser Vorsicht sowie unter Aufsicht entfacht werden. Bei starkem Wind ist das Feuern vollständig zu unterlassen.

Rücktritt Gemeindeammann Stefan Zemp per Ende 2026
Mitteilung vom: 11.09.2026

Gemeindeammann Stefan Zemp tritt per Ende 2026 zurück

Nach insgesamt acht Jahren Tätigkeit im Gemeinderat, davon vier Jahre als Gemeindeammann, hat sich Stefan Zemp entschieden, sein Amt per Ende 2026 niederzulegen.

In seiner langjährigen Tätigkeit hat Stefan Zemp die Entwicklung der Gemeinde wesentlich mitgeprägt. Während seiner Amtszeit wurden zahlreiche wichtige Projekte aufgegleist, weiterentwickelt und vorangetrieben. Als Gemeindeammann hat er dabei viel Verantwortung übernommen und sich mit grossem persönlichem Einsatz für die Gemeinde und ihre Weiterentwicklung engagiert. Sein Amt war geprägt von einem hohen zeitlichen und persönlichen Engagement. Neben den ordentlichen Aufgaben des Gemeindeammanns galt es, zahlreiche anspruchsvolle Themen zu begleiten. Stefan Zemp hat diese Verantwortung über viele Jahre mit grosser Einsatzbereitschaft wahrgenommen und damit einen wichtigen Beitrag zur Arbeit des Gemeinderates und zur Entwicklung der Gemeinde geleistet.

«Für mich ist der Zeitpunkt gekommen, Platz für ein neues Mitglied zu machen und das Amt des Ammanns in neue Hände zu legen», erklärt Stefan Zemp zu seinem Entscheid. Der Entscheid ist insbesondere mit dem Wunsch verbunden, der eigenen Gesundheit künftig mehr Raum zu geben. Gleichzeitig haben sich im vergangenen Jahr verschiedene Rahmenbedingungen und Herausforderungen in der Zusammenarbeit ergeben, welche zur erneuten Beurteilung des Zeitpunkts für einen Wechsel beigetragen haben. 

Der Gemeinderat nimmt den Entscheid mit Bedauern zur Kenntnis und spricht Stefan Zemp seinen ausdrücklichen Dank für seinen langjährigen und grossen Einsatz im Dienste der Gemeinde aus. Seine Bereitschaft, über acht Jahre Verantwortung zu übernehmen und insbesondere während vier Jahren als Gemeindeammann einen erheblichen persönlichen Einsatz zu leisten, verdient Anerkennung. Für seinen weiteren Weg wünscht ihm der Gemeinderat alles Gute und insbesondere die notwendige Zeit und Ruhe für seine Gesundheit.

Ersatzwahl findet am 29. November 2026 statt

Der Gemeinderat hat den Termin für die Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates und des Gemeindeammanns für den 29. November 2026 festgelegt. 

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde zu unterzeichnen und bis spätestens am Freitag, 16. Oktober 2026, 11.30 Uhr, bei der Gemeindekanzlei einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder hier heruntergeladen werden.

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde Beinwil (Freiamt) wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Zudem kann eine Person als Gemeindeammann nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird (§ 27a Abs. 2 GPR).

Bei der Wahl des Mitgliedes des Gemeinderats sowie des Gemeindeammanns ist die stille Wahl im ersten Wahlgang ausgeschlossen. Eine Urnenwahl findet in jedem Fall statt.

Die Ersatzwahl bietet der Bevölkerung die Möglichkeit, die zukünftige Zusammensetzung des Gemeinderates mitzugestalten. Der Gemeinderat ermuntert interessierte Einwohnerinnen und Einwohner, sich aktiv einzubringen und Verantwortung für die weitere Entwicklung der Gemeinde zu übernehmen.

Gemeindenachrichten vom 11. September 2026
Mitteilung vom: 09.09.2026

Interesse an einem Marktstand anlässlich des Weihnachtsmarkts 2026

Am Freitag, 18. Dezember 2026, findet von 16.30 bis 20.00 Uhr auf dem Areal der Schulanlage Beinwil (Freiamt) der Weihnachtsmarkt mit Christbaumverkauf statt. Verschiedene Marktstände bieten regionale Produkte sowie kulinarische Köstlichkeiten an.

Sollten Sie Interesse an einem Marktstand haben und möchten Ihre handwerklich erzeugten Produkte anbieten, können Sie sich bis am 9. Oktober 2026 bei der Gemeindekanzlei (gemeindekanzlei@beinwil.ch  oder Tel. 056 668 18 60) melden.

Gemeindenachrichten vom 4. September 2026
Mitteilung vom: 02.09.2026

Belagsarbeiten im Gemeindegebiet

Infolge Belagsarbeiten ist ab Freitag, 11. September 2026 auf folgenden Strecken mit Sperrungen oder Verkehrseinschränkungen zu rechnen:

  • Allmend – Unterhorben
  • Wallenschwil – Grüngutdeponie
  • Ortsdurchfahrt Winterschwil

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis. 

Wasserbezug ohne Bewilligung

In trockenen Zeiten wie dieses Jahr sind verschiedene Liegenschaften auf ausserordentliche Wasserbezüge angewiesen. Die Wasserversorgung der Gemeinde Beinwil (Freiamt) ist bestrebt jeweils eine sinnvolle und rechtlich korrekte Lösung anzubieten. 

Die Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümer werden jedoch auf die geltenden rechtlichen Bestimmungen unseres Wasserversorgungsreglements aufmerksam gemacht:

Es ist verboten ohne Zustimmung des Gemeinderats Wasser aus einer angeschlossenen Liegenschaft in eine andere abzugeben, auch wenn sie ohne Entgelt oder für Bauzwecke erfolgt. Ebenfalls verboten ist der nicht bewilligte Bezug von Wasser ab einem Hydranten. 

Wer ohne entsprechende Bewilligung Wasser bezieht, wird gegenüber der Wasserversorgung schadenersatzpflichtig. Er kann überdies strafrechtlich verfolgt werden.

 

Abstimmungen und Wahlen / Gültige Stimmabgabe

Bei Abstimmungen und Wahlen kann die Stimme persönlich oder brieflich abgegeben werden. Die Stimmabgabe ist sofort nach Erhalt der Abstimmungsunterlagen möglich. Nur gültige und rechtzeitig eingereichte Stimm- und Wahlzettel können bei Abstimmungen und Wahlen berücksichtigt werden.

Vorgehen bei brieflicher Stimmabgabe

  • Stimmzettel handschriftlich ausfüllen und in das amtliche Stimmzettelkuvert legen (Stimmzettel weder falten noch auseinandertrennen)
  • Stimmzettelkuvert zwingend zukleben
  • Den Stimmrechtsausweis an vorgesehener Stelle unterschreiben und zusammen mit dem verschlossenen amtlichen Stimmzettelkuvert in das Zustell- und Antwortkuvert legen, sodass die Adresse der Gemeinde ersichtlich ist
  • Das Zustell- und Antwortkuvert per Post zustellen oder persönlich in den Gemeindebriefkasten (Abstimmung) werfen 

Vorgehen bei persönlicher Stimmabgabe

  • Für die persönliche Stimmabgabe ist das Urnenbüro im Gemeindehaus am Abstimmungssonntag jeweils von 09.00 bis 09.30 Uhr geöffnet
  • Der Stimmrechtsausweis muss vorgewiesen werden, damit die ausgefüllten Stimm- bzw. Wahlzettel eingeworfen werden können.

     

Bewilligte Einzelanlässe September

Private Veranstaltung
Samstag, 5. September 2026
Ortsangabe:Holdriobar

 

Beueler Schülermeisterschaft
Samstag, 12. September 2026
Ortsangabe: Schulanlage Beinwil (Freiamt)
Veranstalter: Turnverein Beinwil (Freiamt)

 

Budgetparty 2026
Samstag, 26. September 2026
Ortsangabe: Schulanlage Beinwil (Freiamt)
Veranstalter: Jugendgruppe Beinwil
verlängerte Öffnungszeiten: bis 04.00 Uhr

August 2026

Gemeindenachrichten vom 28. August 2026
Mitteilung vom: 26.08.2026

Wahl Schulleiterin

Auf die ausgeschriebene Stelle als Schulleiterin/Schulleiter (Zyklus 1+2) erhielt der Gemeinderat 15 Bewerbungen. Nach sorgfältiger Prüfung der eingegangenen Unterlagen überzeugte Monja van Wegberg in den persönlichen Vorstellungsgesprächen. 

Monja van Wegberg hat Erfahrung in der Schulleitung und überzeugt durch fachliche Kompetenz.

Der Stellenantritt von Monja van Wegberg erfolgt per 1. Dezember 2026. 

Hans Engl, Schulleiter bis 31. Januar 2027, wird im Dezember und Januar Überzeit kompensieren.

Der Gemeinderat und das Gemeindepersonal wünschen Hans Engl einen guten Abschluss und Monja van Wegberg einen guten Start an der Schule Beinwil.

 

Pilzkontrolle Herbst 2026

Von September bis November findet die Pilzkontrolle wie folgt statt:

September

Mittwoch, Samstag und Sonntag                                         17.00 bis 18.00 Uhr

Oktober und November

Mittwoch, Samstag und Sonntag                                         16.30 bis 18.00 Uhr

Die Kontrollen finden im Werkhof Unterstadt, Augraben 1, 5620 Bremgarten

 

Pilzkurse

Im Herbst finden zudem Pilzkurse für Anfänger und Fortgeschrittene statt:

Anfängerkurs:                      ab Dienstag, 8. September 2026, 19 30 – 21.30 Uhr
Fortgeschrittenenkurs:         ab Mittwoch, 9. September 2026, 19.30 – 21.30 Uhr
Wo                                       Stadtschulhaus Bremgarten

Rückfragen und Anmeldungen dürfen gerne an die Pilzkontrolle gerichtet werden:

Jolanda Guglielmo, E-Mail jolanda.guglielmo@swissonlincch oder

Ewald Wagner, E-Mail ewald.wagner@bluewin.ch


Baubewilligungen

Der Gemeinderat hat nach Abwicklung des ordentlichen Verfahrens folgende Bauvorhaben unter verschiedenen Bedingungen und Auflagen behandelt: 

  • Marcel Küng AG, Unterdorf 11, Beinwil (Freiamt)
    Abweisung temporäre Nutzung Installationsplatz und Aushubdepot (nachträglich),
    Unterdorf 11, Parzellen 88, 89 und 152

     

  • Marcel Küng AG, Unterdorf 11, Beinwil (Freiamt)

    Bewilligung Projektänderung Neubau Gewerbehalle mit Tiefgarage, Büros und Wohnungen: Grundriss- und Fassadenänderungen sowie Erstellung Pergola im Obergeschoss,
    Unterdorf 11, Parzelle 88

     

  • Egli Bruno, Mitteldorf 5a, Beinwil (Freiamt)
    Bewilligung Überdachung Terrasse und Garageneinfahrt, Erweiterung Stützmauer,
    Mitteldorf 5a, Parzelle 165
Pilzkontrolle 2026
Mitteilung vom: 21.08.2026

Die Einwohnerinnen und Einwohner von Beinwil (Freiamt) haben die Möglichkeit, ihre gesammelten Pilze bei Jolanda Guglielmo und Ewald Wagner in den Räumlichkeiten im Werkhof Unterstadt, Augraben 1, 5620 Bremgarten zu folgenden Zeiten prüfen zu lassen:

6. September 2026 bis 30. September 2026: 
Mittwoch, Samstag und Sonntag von 17.00 bis 18.00 Uhr

1. Oktober 2026 bis 1. November 2026:
Mittwoch, Samstag und Sonntag von 16.30 bis 18.00 Uhr

Um zu verhindern, dass ungeniessbare oder gar giftige Pilze auf dem Esstisch landen, wird allen Pilzsammler*innen empfohlen, von diesem Angebot rege Gebrauch zu machen. Darüber hinaus bieten die Pilzkontrolleure für alle Interessierten Pilzkurse an.

Für Anfänger: 
ab Dienstag, 08. September 2026, 19.30 Uhr – 21.30 Uhr

Für Fortgeschrittene:
ab Mittwoch, 09. September 2026, 19.30 Uhr – 21.30 Uhr

je 5 Wochen jeden Dienstag / Mittwoch
Wo: Stadtschulhaus Bremgarten

Gemeindenachrichten vom 21. August 2026
Mitteilung vom: 19.08.2026

Achtung Trockenheit 

ForstbetriebDie anhaltende Trockenheit und die hohen Temperaturen führen zu einer aussergewöhnlichen Belastung von Bäumen. Aufgrund des anhaltenden Wassermangels kann es insbesondere bei Buchen vermehrt zu Grünastabbrüchen kommen. Dabei können Äste auch ohne Wind oder andere erkennbare äussere Einwirkungen plötzlich abbrechen und zu Boden stürzen.

Erhöhte Aufmerksamkeit erforderlich

Die Bevölkerung wird gebeten, sich der erhöhten Gefährdung bewusst zu sein und bei Aufenthalten im Wald und im Bereich von Bäumen besondere Vorsicht walten zu lassen.

Wir empfehlen insbesondere:

  • Aufenthalte im Wald während der heissesten Tageszeit nach Möglichkeit zu vermeiden.
  • sich nicht unter grossen Bäumen, insbesondere unter Buchen, aufzuhalten.
  • auf das Musikhören über Kopfhörer zu verzichten, auf auffällige Geräusche wie Knacken, Knirschen oder Brechen von Ästen zu achten und gefährdete Bereich sofort zu verlassen.
  • bei Sturm oder starkem Wind den Waldbesuch zu verschieben.

Waldbrandgefahr

Auch beim Thema Waldbrand ist aktuell besondere Vorsicht erforderlich. Im Kanton Aargau gilt aufgrund der sehr grossen Waldbrandgefahr ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot. Dieses gilt auch für bestehende Feuerstellen im Wald und am Waldrand.

Der Forstbetrieb Reuss - Lindenberg und die Gemeinde beobachten die Entwicklung aufmerksam. Eine vollständige Kontrolle aller Bäume entlang von Strassen, Wegen und in Waldgebieten ist jedoch nicht möglich.

Der Forstbetrieb und die Gemeinde danken der Bevölkerung für ihre Aufmerksamkeit und ihr verantwortungsbewusstes Verhalten.

 

Beschlüsse der Abgeordnetenversammlung des GBZ Freiamt vom 23. Juni 2026

An der ordentlichen AGV vom 23. Juni 2026 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Traktanden

2.            Genehmigung des Protokolls vom 24. Juni 2025 und 13. Januar 2026

3.            Genehmigung Rechnung 2025 GBZ Freiamt 

4.            Genehmigung Bericht Fiko Muri Rechnung GBZ Freiamt 2025

5.            Genehmigung Budget 2027 GBZ Freiamt

Die Beschlüsse werden gemäss Artikel 9 der Satzungen des GBZ Freiamt in den Amtlichen Publikationsorganen der Verbandsgemeinden publiziert. Die Beschlüsse 3 + 5 unterliegen dem fakultativen Referendum.

Gemeindenachrichten vom 14. August 2026
Mitteilung vom: 12.08.2026

Signalisation einseitige Verengung der Fahrbahn Brunnwil

Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG) und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV) wird folgende Signalisation verfügt:

  • Einseitige Verengung der Fahrbahn auf der Wegparzelle Nr. 565 (Brunnwil)

Die Planunterlagen können auf der Gemeindekanzlei während der Auflagefrist vom 14. August bis 14. September 2026 zu den regulären Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung:

Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind innert 30 Tagen seit Publikation schriftlich beim Gemeinderat Beinwil (Freiamt) einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Auf Einsprachen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden. Die Verkehrsbeschränkung wird erst nach der erfolgten Signalisation rechtskräftig.

Gemeindenachrichten vom 07. August 2026
Mitteilung vom: 05.08.2026

Sicher auf dem Schulweg

 

Im Jahr 2025 ereigneten sich 396 Unfälle mit Personenschaden auf dem Schulweg*. Eine Zahl, die – mit Ausnahme des vom Covid geprägten Jahres 2020 – erstmals unter die Marke von 400 fällt. Eine ermutigende Entwicklung, die jedoch nicht dazu führen darf, in den Anstrengungen für die Verkehrssicherheit nachzulassen. In diesem Zusammenhang geht die nationale Schulwegkampagne des TCS im Auftrag des Fonds für Verkehrssicherheit (FVS) in ihr zweites Jahr und legt den Schwerpunkt auf ein wesentliches Thema: Autofahrerinnen und Autofahrer dazu zu bewegen, langsamer zu fahren, insbesondere in der Nähe von Schulen. 

 

Jeden Tag begeben sich viele Kinder zu Fuss zur Schule. Dieser Weg stellt einen wichtigen Schritt beim Erlernen ihrer Selbstständigkeit dar, doch im Strassenverkehr bleiben sie verletzlich. Im Jahr 2025 besteht trotz eines Rückgangs auf 396 Unfälle mit Personenschaden auf dem Schulweg weiterhin ein reales Risiko eines Unfalls. Um sich sicher fortzubewegen, müssen Kinder einfache Verhaltensweisen annehmen: ruhig auf dem Trottoir gehen und sich auf der vom Fahrbahnrand am weitesten entfernten Seite halten. Vor dem Überqueren ist es entscheidend anzuhalten, zu schauen und zu hören, selbst in Zonen mit reduzierter Geschwindigkeit. Da ihre Wahrnehmung von Distanzen und Geschwindigkeiten noch eingeschränkt ist, können ihre Reaktionen jedoch unvorhersehbar sein. In der nationalen Schulweg-Präventionskampagne erinnert der TCS daher an die zentrale Rolle der Fahrzeuglenkerinnen und -lenker. 

 

Luege | Brämse | Halte 

Über drei Jahre hinweg gliedert sich die Schulwegkampagne um diese drei Schlüsselbegriffe. Im ersten Jahr, 2025, lag der Schwerpunkt auf dem Beobachten. Für Fahrzeuglenkerinnen und -lenker bedeutete dies, ihre Umgebung aufmerksam wahrzunehmen, die Anwesenheit von Kindern rechtzeitig zu erkennen – insbesondere in der Nähe von Schulen, Fussgängerstreifen oder zwischen parkierenden Fahrzeugen – und jegliche Ablenkung zu vermeiden. 

Im Jahr 2026 bleibt dieses erste Prinzip bestehen, während der Schwerpunkt im zweiten Jahr auf dem Verlangsamen liegt. Fahrzeuglenkerinnen und -lenker passen ihre Geschwindigkeit noch zu oft eher an die Signalisation als an die tatsächlichen Bedingungen an. Dabei ermöglicht das Verlangsamen, besser mit Unvorhergesehenem umzugehen und über die notwendige Zeit zu verfügen, um zu reagieren. In der Nähe von Schulen, in Wohnquartieren oder in Bereichen mit eingeschränkter Sicht ist die Anpassung der Geschwindigkeit für die Sicherheit entscheidend. 

2027 wird die Kampagne den Schwerpunkt auf das Anhalten legen. Anhalten ist entscheidend: Kinder sind noch nicht in der Lage, die Geschwindigkeit von Fahrzeugen richtig einzuschätzen. Sie können die Strasse nur dann sicher überqueren, wenn die Fahrzeuge vollständig zum Stillstand gekommen sind. 

 

Eine gemeinsame Verantwortung 

Eltern, Schulen, Polizei und Gemeinden spielen alle eine Rolle bei der Sensibilisierung und Sicherung des Schulwegs. Eltern begleiten die ersten Wege und vermitteln die richtigen Verhaltensweisen, während Schulen und die Polizei diese Lernprozesse verstärken. Die Gemeinden tragen ihrerseits zur Sicherung der Umgebung der Schulen bei. Mit dieser Kampagne reiht sich der TCS in diese gemeinsame Mobilisierung ein, um den Schulweg für alle sicherer zu machen.

Juli 2026

Absolutes Feuerverbot und Feuerwerksverbot
Mitteilung vom: 28.07.2026
KEIN FEUER MACHEN

Ab Dienstag, 28. Juli 2026, 12.00 Uhr, gilt ein absolutes Feuerverbot und Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet .

Wegen der anhaltenden Hitze und Trockenheit ist der Boden sowohl in Wäldern als auch Fluren und Siedlungsgebieten extrem abgetrocknet. Ausbleibende Niederschläge sowie die anhaltende Trockenheit verschärfen die Gefahr für Wald- und Flurbrände. Das Risiko von Wald- und Flurbränden im ganzen Kantonsgebiet ist daher sehr gross. 

Gemäss MeteoSchweiz ist in den kommenden Tagen mit anhaltender Trockenheit und stetig steigenden Temperaturen zu rechnen. Die Pegelstände der Fliessgewässer und Seen sind auf einem Tiefststand. Längerfristig sind keine Niederschläge angekündigt.

Gemeindenachrichten vom Freitag, 24. Juli 2026
Mitteilung vom: 24.07.2026

Freilichttheater Beinwil (Freiamt) – Einschränkungen vom 4. August bis 5. September 2026
Aufgrund der Veranstaltung Freilichttheater „Keis Wunder – es Wunder“ vom 4. August bis 5. September 2026 kann es für die Anwohner im Gebiet Farbweg, Unterdorf, Oedlihof und Kirchfeld zu Einschränkungen kommen. Während der Spielzeit von 18.30 – 20.00 Uhr bzw. 15.30 – 17.00 Uhr (Sonntag) wird der sogenannte Theaterweg (Farbweg ab Abzweigung Rösslimatt – Linde bei der „Widme“ - Oedlihof – Unterdorf für jeglichen Durchgangsverkehr gesperrt. Der Gemeinderat bittet um Kenntnisnahme und dankt für das Verständnis.

Einwohnergemeindeversammlung vom 17. Juni 2026 – Rechtskraft der Beschlüsse
Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist am 20. Juli 2026 sind sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 17. Juni 2026 rechtskräftig geworden.


Bewilligte Einzelanlässe

Freilichttheater „Keis Wunder – es Wunder“
Freitag, 7. August 2026 bis 5. September 2026 (16 Vorstellungen)
Ortsangabe: Farbweg, Unterdorf und Kirchfeld
Veranstalter: Verein St. Burkard

Grümpi
Freitag, 7. August 2026 (Grill & Bier)
Samstag, 8. August 2026 (Grümpi)
Ortsangabe: Schulanlage Beinwil (Freiamt)
Veranstalter: Freizeitclub Beinwil

Valiant GP Rennen – Kids Downhill Cup
Samstag, 15. August 2026
Ortsangabe: Horben
Veranstalter: Trailbears Downhill 

Feierabendbier / Public Viewing Schwägalp Schwingfest
Freitag, 14. August 2026 (Feierabendbier)
Sonntag, 16. August 2026 (Public Viewing Schwägalp-Schwingfest)
Ortsangabe: Schulanlage Beinwil (Freiamt)
Veranstalter: STV Beinwil (Freiamt)

Stelleninserat Schulleiterin/Schulleiter
Mitteilung vom: 14.07.2026

 

Für unsere Primarschule suchen wir per 2. Semester Schuljahr 2026/2027 bzw. per 1. Februar 2027 ergänzend zu unserer Schuladministration ein/e

 

Schulleiterin/Schulleiter (Zyklus 1+2), 50 % Pensum 
(optional mit der Übernahme von Schuladministration-Aufgaben)

 

 

Gemeindenachrichten vom 10. Juli 2026
Mitteilung vom: 08.07.2026

Flugregeln für Drohnen - Aufruf an Drohen-Betreiber

Vermehrt wird der Gemeindekanzlei gemeldet, dass über private Grundstücke oder Menschenansammlungen mit Drohnen geflogen wird.

In der Schweiz müssen beim Fliegen von Drohnen in der sogenannt offenen Kategorie bestimmte Regeln beachtet werden. 

Vor dem Flug

  • Registrierung als Drohnenbetreiber 
    Flüge in der offenen Kategorie dürfen nur von Drohnenbetreibern durchgeführt werden, die registriert sind.
  • Rechte und Pflichten
    DrohnenbetreiberInnen sind verpflichtet, den sicheren Betrieb ihrer Drohne zu gewährleisten. Sie tragen die Verantwortung für Schäden, die durch den Betrieb der Drohne entstehen. 

Während dem Flug

  • Maximale Flughöhe
    Die maximale Flughöhe für Flüge in der offenen Kategorie beträgt 120 m über Grund.
  • Der Überflug von Menschenansammlungen ist verboten
    Das Überfliegen von Menschansammlungen ist in der offenen Kategorie verboten. Als Menschenansammlungen gilt jede Vielzahl von Menschen, die so dicht gedrängt stehen, dass es einer einzelnen Person nahezu unmöglich ist, sich aus dieser Menge zu entfernen. Dazu gehören beispielsweise Veranstaltungen und Events aller Art, Skipisten, volle Einkaufsstrassen, gut besuchte Parks und Strände, etc.
  • Es darf nur auf Sichtweite geflogen werden
    Flüge dürfen nur innerhalb der eigenen Sichtweite durchgeführt werden. Die Ausrichtung der Drohne muss klar erkennbar sein und der umgebende Luftraum muss beobachtet werden, um anderem Luftverkehr rechtzeitig ausweichen zu können.
  • Überfliegen von privatem Grund
    Die Privatsphäre anderer Personen ist generell zu respektieren. Das Datenschutzgesetz regelt zudem klar, dass weder private Grundstücke noch der öffentliche Raum bei Videoaufnahmen durch Drohnen miterfasst werden dürfen, sofern keine Einwilligung vorliegt.

     

  • Geografische Flugeinschränkungen müssen respektiert werden
    Dies betrifft im Gemeindegebiet vor allem den Flugplatzbereich Buttwil. Die markierte Fläche kennzeichnet das Gebiet, in welchem Einschränkungen für Drohnenflug gilt bzw. Drohnenflug nicht erlaubt ist.

 

Einschränkungen Flugplatzbereich Buttwil

Die Drohnenbetreiber werden gebeten, die Regeln beim Drohnenflug einzuhalten.

Weitere Informationen (auch zu den Kategorien) finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Zivilluftfahrt BAZL www.bazl.admin.ch – Flugregeln für Drohnen.

Gemeindenachrichten vom 03.07.2026
Mitteilung vom: 01.07.2026

Kündigung des Schulleiters der Gemeinde Beinwil (Freiamt)

Hans Engl hat seine Anstellung als Schulleiter der Schule Beinwil (Freiamt) auf das Ende des Schulhalbjahres 2026/2027, per 31. Januar 2027, gekündigt. Er war seit 1. Februar 2024 als Schulleiter der Schule Beinwil (Freiamt) tätig.

Bis zu seinem Austritt wird Hans Engl für die Schule Beinwil weiterhin als Schulleiter tätig sein, sich in den Dienst der Schule stellen und sich für einen geordneten Übergang einsetzen.

Der Gemeinderat dankt Hans Engl für sein bisheriges Engagement und seine wertvolle Arbeit.

 Die Stelle der Schulleitung wird demnächst ausgeschrieben und auf der Website der Gemeinde unter www.beinwil.ch veröffentlicht.

 

Papier- und Kartonsammlung 4. Juli 2026

Am Samstag, 4. Juli 2026, findet die Papier- und Kartonsammlung der Jugi Beinwil statt. Bitte stellen Sie die Papier- und Kartonbündel rechtzeitig an der Strasse bereit. 

Vielen Dank.

Keine veränderten Öffnungszeiten während den Sommerferien

Während den Schulsommerferien vom 6. Juli bis 7. August 2026 bleiben die Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung unverändert. 

Die Abteilung Finanzen ist vom 20. bis 31. Juli 2026 nur reduziert erreichbar. Bei der Gemeindekanzlei und den Einwohnerdienste gibt es keine Einschränkungen. 

Wir wünschen der Bevölkerung erholsame Sommerferien.

 

Neue Schulleitung für die Regionale Musikschule Muri+

Die Regionale Musikschule Muri+ erhält eine neue Leitung: Luca Frischknecht übernimmt per 1. Juli 2026 die Leitung der Musikschule. Die Vertragsgemeinden Aristau, Beinwil, Geltwil, Mehrenschwand, Mühlau und Muri gratulieren ihm herzlich zur Wahl und freuen sich auf die künftige Zusammenarbeit.

Luca Frischknecht ist mit der Musikschullandschaft im Kanton Aargau bestens vertraut. Er verfügt über einen Masterabschluss in Musikpädagogik sowie einen CAS als Musikschulleiter. Zudem bringt er breite Erfahrung als Musiklehrperson, Dirigent und Führungsperson mit. Die Leitung der Regionalen Musikschule Muri+ übernimmt er im Teilpensum zusätzlich zu seiner bisherigen Aufgabe an einer weiteren Musikschule. Die beiden Funktionen lassen sich zeitlich gut miteinander vereinbaren.

Im Auswahlverfahren überzeugte Luca Frischknecht sowohl mit seiner fachlichen Qualifikation als auch mit seiner gewinnenden Persönlichkeit. Die Vertragsgemeinden sind überzeugt, mit ihm die Regionale Musikschule Muri+ erfolgreich weiterentwickeln zu können.

 

Übergabe neues Werkdienstfahrzeug

Am Donnerstag, 2. Juli 2026 wurde dem Leiter Werkdienst, Stephan Bucher, das neue Fahrzeug übergeben. 

Das bisherige Fahrzeug hatte über eineinhalb Jahrzehnte zahlreiche Unterhalts-, Transport- und Servicearbeiten für die Gemeinde geleistet. Aufgrund seines Alters sowie des zunehmenden Wartungsaufwands fiel der Entscheid, es durch ein modernes und leistungsfähigeres Fahrzeug zu ersetzen.

Mit der Ersatzbeschaffung investiert die Gemeinde gezielt in eine zuverlässige und zukunftsfähige Infrastruktur. Das neue Fahrzeug stellt sicher, dass der Werkdienst seine Aufgaben auch in den kommenden Jahren effizient und zuverlässig erfüllen kann.

Uebergabe Werkdienstfahrzeug

 

Bewilligte Einzelanlässe

Grümpi

Freitag, 7. August 2026 (Grill & Bier)

Samstag, 8. August 2026 (Grümpi)

Ortsangabe: Schulanlage Beinwil (Freiamt)

Veranstalter: Freizeitclub Beinwil

 

Feierabendbier / Public Viewing Schwägalp Schwingfest

Freitag, 14. August 2026 (Feierabendbier)

Sonntag, 16. August 2026 (Public Viewing)

Ortsangabe: Schulanlage Beinwil (Freiamt)

Veranstalter: STV Beinwil (Freiamt)

Gemeindeverwaltung
Kirchfeld 5
5637 Beinwil (Freiamt)
 

WhatsApp-Kanal

WhatsApp-QR-Code Gemeinde Beinwil (Freiamt) AG

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um diesen Kanal anzusehen oder ihm zu folgen.

Montag           08.00 – 11.30 Uhr  
                        Nachmittag geschlossen
Dienstag         08.00 – 11.30 Uhr 
                        Nachmittag geschlossen
Mittwoch        08.00 – 11.30 Uhr
                        Nachmittag geschlossen
Donnerstag    14.00 – 18.30 Uhr 
                        Morgen geschlossen
Freitag            08.00 – 11.30 Uhr 
                        Nachmittag geschlossen