Aktuelles

Januar 2021

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung / Termine auf telefonische Voranmeldung
Mitteilung vom: 14.01.2021

Gemeindeverwaltung / Termine auf telefonische Voranmeldung

 

Die verschärften Massnahmen von Seiten des Bundes haben die Gemeindeverwaltung veranlasst, Schutzmassnahmen für unsere Kundschaft, unser Personal und zur Gewährleistung des Betriebes zu ergreifen. Die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung erreichen Sie ab dem 18. Januar 2021 wie folgt:

 

Einwohnerkontrolle und Kanzlei: 056 668 18 60 / gemeindekanzlei@beinwil.ch (Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag am Morgen, Donnerstag  am Nachmittag)

Finanzen: 056 677 72 85 / finanzen@beinwil.ch (Montag, Dienstag und Freitag am Morgen und Donnerstag am Nachmittag)

 

Ausserordentliche Termine werden auf telefonische Voranmeldung wahrgenommen.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis. Bleiben Sie weiterhin gesund.

Dezember 2020

Mahnungen prov. Steuern 2020; kein Verzicht auf Mahngebühren
Mitteilung vom: 18.12.2020

Mit der Sonderverordnung 20-1 vom 1. April 2020 wurde u. a. beschlossen, dass bei verspäteter Bezahlung der Kantons- und Gemeindesteuern, die zwischen dem 1. März und dem 31. Dezember 2020 fällig werden, kein Verzugszins erhoben wird. Dies wurde auf der Homepage des Kantonalen Steueramts wie auch in Ziffer 1 des Begleitschreibens zur Verfallanzeige der provisorischen Einkommens- und Vermögenssteuern 2020, welche im September 2020 verschickt worden ist, so erwähnt.

Die Steuern bleiben trotzdem weiterhin geschuldet. Sie müssen auch termingerecht bezahlt werden. Mit der Verfallanzeige wurden die Steuerpflichtigen nochmals auf den Ablauf der Zahlungsfrist Ende Oktober 2020 erinnert. Wer die Steuern nicht termingerecht bezahlen kann, kann bei der Wohngemeinde ein Gesuch für Stundung oder Teilzahlung einreichen. Dies wurde in Ziffer 2 des Begleitschreibens zur Verfallanzeige festgehalten. Eine entsprechende Aussage kann auch der seit Monaten auf der Homepage des Kantonalen Steueramts einsehbaren Mitteilung zur Corona-Pandemie entnommen werden.

Am Mahnwesen wurde nichts geändert. Es war nie beabsichtigt, die Zahlungsfristen für die Begleichung der Steuerschulden zu ändern. Wer die Einkommens- und Vermögenssteuern 2020 nicht termingerecht bezahlt hat und kein Gesuch für Stundung oder Teilzahlung eingereicht hat, wurde im November deshalb gebührenpflichtig gemahnt.

Offensichtlich haben einige Einwohnerinnen und Einwohner das Begleitschreiben zur Verfallanzeige nur überflogen und die Massnahme bezüglich Verzugszinses falsch interpretiert. Aufgrund der Anfragen und Äusserungen dieser Einwohnerinnen und Einwohner hat der Regierungsrat an seiner Sitzung vom 9. Dezember 2020 die Situation geprüft. Da die Rechtslage und die Informationen klar sind, kann nicht auf die Mahngebühr verzichtet werden. Dazu bestünde auch keine gesetzliche Grundlage.

Die Steuerbehörde dankt Ihnen für Ihr Verständnis.

ACHTUNG: Telefonische Steuerdatenanfragen / Bitte keine Auskunft geben
Mitteilung vom: 10.12.2020

ACHTUNG: Telefonische Steuerdatenanfragen / Bitte keine Auskunft geben

Zur Zeit werden Einwohner von Beinwil (Freiamt) telefonisch und im Namen des Steueramtes Beinwil über Steuerdaten ausgefragt. Bitte geben Sie keine Auskunft, denn die Anfrage erfolgt von einem Callcenter. Wir bitten um Kenntnisnahme.

Gemeindenachrichten
Mitteilung vom: 04.12.2020

Einwohnergemeindeversammlung vom 27. November 2020

Veröffentlichung der Beschlüsse, Kurzbericht

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes sowie auf die Abschnitte III und V der Gemeindeordnung von Beinwil (Freiamt) werden hiermit die gefassten Beschlüsse der ordentlichen Einwohnergemeindeversammlung vom 27. November 2020 veröffentlicht.

 

An der Versammlung haben 57 oder rund 6,8 % der insgesamt 838 stimmberechtigten Personen sowie 9 Gäste und 2 Pressevertreter teilgenommen. Das Quorum zur rechtskräftigen Verabschiedung der behandelten Sachgeschäfte lag bei 167 Stimmen. Dieses konnte mit der Besucherzahl nicht erreicht werden, weshalb die getroffenen Entscheidungen bis zum 8. Januar 2021 dem fakultativen Referendum unterliegen. Ein Viertel aller im Stimmregister eingetragenen Personen können innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich verlangen, dass alle oder einzelne gefasste Beschlüsse einer Urnenabstimmung unterstellt werden. Die Gemeindekanzlei hält vorgedruckte Unterschriftenlisten für ein allfälliges Referendum zur Verfügung. Ihr kann auch das umschriebene Begehren zwecks Vorprüfung des Wortlautes vor Beginn der Unterschriftensammlung eingereicht werden.

 

Es wurden sämtlichen Beschlüssen zugestimmt:

 

  • Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 22. November 2020
  • Rechenschaftsbericht 2019
  • Rechnungsabschluss 2019
  • Bestattungs- und Friedhofreglement
  • Rückhaltebecken und Freispiegelleitungen

       Verpflichtungskredit CHF 2'230'000.00

  • Budget 2021 mit einem Steuerfuss von 103 %
  • Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Eline Schrijver
  • Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Diana Neufeldt

 

Zum Versammlungsverlauf wird auf die spezielle Berichterstattung des Verlags in der heutigen Ausgabe des Anzeigers für das Oberfreiamt (amtliches Publikationsorgan der Gemeinde) verwiesen.

 

 

Termine der Gemeinde im Jahr 2021

Der Gemeinderat hat die Daten der Einwohnergemeindeversammlungen sowie anderer wichtiger öffentlicher Anlässe des Jahres 2021 festgelegt und in den nächstjährigen kommunalen Veranstaltungskalender aufgenommen. Auszugsweise werden folgende Termine zur Vormerkung veröffentlicht:

 

  • Ordentliche Einwohnergemeindeversammlungen

am 23. Juni 2021 und am 26. November 2021

  • Jungbürgerfeier (Jahrgänge 2001 – 2003)

am 9. April 2021

  • Neuzuzügerbegrüssung (01.08.2018 – 31.07.2021)

am 28. August 2021

  • Präsidentenkonferenz der Dorfvereine, Terminkoordinationssitzung

am 29. November 2021

  • Weihnachtsbaumverkauf und «Wienachts-Kafi»

am 18. Dezember 2021

November 2020

Abstimmungsresultate vom 29. November 2020
Mitteilung vom: 29.11.2020
Gemeindenachrichten
Mitteilung vom: 27.11.2020

Heute Abend Gemeindeversammlung

Heute Abend, 27. November 2020, findet um 20.00 Uhr in der Turnhalle des Mehrzweckgebäudes die ordentliche Einwohnergemeindeversammlung statt. Die Einladung mit den Traktanden ist rechtzeitig zugestellt worden. Die Versammlung findet unter Einhaltung der aktuellen Vorgaben von Bund und Kanton statt (Covid-19). Es sind die geltenden Hygiene- und Abstandsregeln zu beachten. Es gilt eine allgemeine Maskenpflicht. Auf dem Stimmrechtsausweis ist bereits zuhause eine Telefonnummer (Hausanschluss oder Mobiltelefonnummer) einzutragen. Auf den anschliessenden Apéro muss leider verzichtet werden. Der Gemeinderat hofft, trotz den gegebenen Umständen, zahlreiche Stimmberechtigte zu der Versammlung begrüssen zu dürfen.

 

Buch „Der Samichlaus und die Jäger“

Das schön gestaltete Bilderbuch der Primarschule Beinwil (Freiamt) zeigt die besondere Freundschaft zwischen Jägern und dem Samichlaus in Beinwil (Freiamt) auf. Es kann in der Gemeindeverwaltung für CHF 20.00 erworben werden.

 

 

Prämienverbilligung 2021 / Jetzt Code bestellen

Haben Sie keinen Code erhalten, sind aber der Ansicht, dass Ihnen im Jahre 2021 ein Anspruch auf Prämienverbilligung zukommt? Bestellen Sie auf der Webseite der SVA (www.sva-ag.ch/praemienverbilligung) einen Code. Die Anmeldung ist bis spätestens
31. Dezember 2020 vorzunehmen. Ansonsten verwirkt ein möglicher Anspruch. Sollte eine Person keinen Internetzugang haben, kann ein Antrag über die Gemeindezweigstelle oder direkt über die SVA eingereicht werden. Weiterführende Informationen finden Sie ebenfalls auf der Homepage der SVA.

 

Rechnungsstellung 2020

Sämtliche Rechnungen an die Einwohnergemeinde für Lieferungen, Arbeiten und Spesen im Jahr 2020 sind bis spätestens Donnerstag, 10. Dezember 2020, der Abteilung Finanzen mit Beilage eines Einzahlungsscheins einzureichen. Nur bei fristgerechter Einreichung kann die Auszahlung noch in diesem Jahr gewährleistet werden.

 

Gemeindenachrichten
Mitteilung vom: 06.11.2020

Corona / Benützung Mehrzweckraum und Turnhalle

Die am Sonntag, 18. Oktober 2020 durch den Bundesrat bekannt gegebene verschärfte Maskenpflicht wirkt sich auch auf die Benützung des Mehrzweckraumes und die Trainings in der Turnhalle aus. Neu gilt eine Maskenpflicht ab dem Eintritt in ein öffentliches Gebäude.

Sämtliche Personen müssen ab dem Eintritt in das Gebäudes eine Maske tragen. Sobald der Mindestabstand von 1.5 Meter nicht eingehalten werden kann, muss die Maske auch im Mehrzweckraum aufbehalten werden. Die Maskenpflicht gilt auch in allen Garderobenräumen, bis der Tenuewechsel vollzogen worden ist und man sich in die Turnhalle begibt. Ebenfalls muss die Maske nach dem Training wieder aufgesetzt werden.

Die Maskenpflicht gilt nicht für Kinder/Jugendliche unter 12 Jahren. Die Maskenpflicht muss auch von Eltern befolgt werden, die ihre Kinder ins Training bringen/vom Training abholen und dazu in die Trainingsgebäude kommen. Wenn immer möglich, ist auf solche „Besuche“ zu verzichten.

Weiterhin gilt:

  • Nur gesund in öffentliche Räume oder ins Training
  • Wenn immer möglich Abstand halten
  • Körperkontakte wenn möglich vermeiden
  • Regelmässig Hände waschen/Hände desinfizieren
  • Präsenzlisten führen

Der Gemeinderat bittet die Bevölkerung, aufeinander Rücksicht zu nehmen und wünscht allen alles Gute und eine Gute Gesundheit. Wir danken für die Gegenseitige Unterstützung. Wer künftig Hilfe benötigt oder Fragen hat kann sich jederzeit mit der Gemeindeverwaltung (056 668 18 60) in Verbindung setzen.

Oktober 2020

Gemeindenachrichten
Mitteilung vom: 23.10.2020

Sperrung Veloweg

Am 8. Oktober 2020 sowie am 28. Oktober 2020 ist der Veloweg von Beinwil (Freiamt) in Richtung Wiggwil, aufgrund von Bauarbeiten, ganztags gesperrt. Die Gemeindeverwaltung bittet um Verständnis.

 

Kanton Aargau lanciert Notfalltreffpunkte

Unerwartete Ereignisse können den Alltag auf den Kopf stellen. Das hat die Corona-Pandemie eindrücklich gezeigt. Dieses Ereignis schien vor kurzem noch undenkbar, doch das neue Corona-Virus hat sich vor allem auf unser Gesundheitssystem und unser Sozialleben ausgewirkt. Was aber, wenn bei der nächsten Krise die Strom- oder Telefonie-Netze betroffen sind? Wie setzen wir dann einen Notruf an Feuerwehr, Sanität oder Polizei ab? Was machen wir, wenn der Wohnort evakuiert werden muss? Und wie versorgen wir uns mit lebenswichtigem Trinkwasser im Fall einer Störung der Trinkwasserversorgung? Um der Bevölkerung bei solchen Ereignissen Unterstützung zu bieten, werden im Kanton Aargau ab dem 15. Oktober 2020 sogenannte Notfalltreffpunkte eingeführt.

 

Wenn Einwohner bei solch einem grösseren Ereignisfall Unterstützung benötigen, können Notfalltreffpunkte zur Anlaufstelle für die Bevölkerung und zum lokalen Dreh- und Angelpunkt des Krisenmanagements werden, um Hilfe und Informationen zu erlangen. Mindestens einen Notfalltreffpunkt gibt es in jeder Aargauer Gemeinde. Von den im Ereignisfall besetzten Notfalltreffpunkten aus kann die Bevölkerung Notrufe absetzen, auch wenn das private Telefon nicht mehr funktioniert. Notfalltreffpunkte dienen bei grösseren oder längeren Krisen auch als Sammelort für Evakuierungen oder als Anlaufstelle für Informationen. Das Projekt «Notfalltreffpunkte» wurde von der Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz des Kantons Aargau ins Leben gerufen und mit kommunalen und regionalen Partnern wie Gemeinden, Regionalen Führungsorganen, Feuerwehren, Zivilschutz und weiteren Partnern gemeinsam umgesetzt.

 

Wird die Besetzung der Notfalltreffpunkte von den zuständigen Stellen wie z. B. dem Kantonalen Führungsstab ausgelöst, so werden sie von den Feuerwehren im Kanton initial besetzt. Dann können schon Notrufe abgesetzt werden. In der Folge übernimmt der Zivilschutz den Betrieb der Notfalltreffpunkte und erweitert das Leistungsangebot. Die Bevölkerung wird über die App «Alertswiss» oder über das Radio über die Inbetriebnahmen eines Notfallpunkts informiert.

 

Der Notfalltreffpunkt der Gemeinde Beinwil (Freiamt) befindet sich beim Schulhaus. Jeder Haushalt erhielt in den letzten Tagen eine Broschüre zu den Notfalltreffpunkten. Der Flyer soll studiert und zugänglich aufbewahrt werden. Mehr Infos erhalten Sie auch auf der Homepage der Gemeinde www.beinwil.ch.

Die Notfalltreffpunkte haben nichts mit der jetzigen Corona Pandemie zu tun, diese dienen bei ausserordentlichen Lagen wie schweren Naturkatastrophen, langandauernden Stromausfällen oder grossen Versorgungsengpässen.

 

Prämienverbilligung 2021 / Jetzt Code bestellen

Haben Sie keinen Code erhalten, sind aber der Ansicht, dass Ihnen im Jahr 2021 ein Anspruch auf Prämienverbilligung zukommt? Bestellen Sie auf der Webseite der SVA (www.sva-ag.ch/praemienverbilligung) einen Code. Die Anmeldung ist bis spätestens 31. Dezember 2020 vorzunehmen. Ansonsten verwirkt ein möglicher Anspruch. Sollte eine Person keinen Internetzugang haben, kann ein Antrag über die Gemeindezweigstelle oder direkt die SVA eingereicht werden. Weiterführende Informationen finden Sie ebenfalls auf der Homepage der SVA.

 

Gratulation Franziska Stenico

Der Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung von Beinwil (Freiamt) gratulieren Franziska Stenico ganz herzlich zur Wiederwahl in den Grossen Rat. Wir wünschen viel Freude und Energie beim Ausüben des Amtes und mögen Ihre Ziele in Erfüllung gehen.

 

Feuerwehr Beinwil (Freiamt) / Hauptübung abgesagt

Die Feuerwehr Beinwil (Freiamt) hat die diesjährige Hauptübung, aufgrund der besonderen Lage, abgesagt.

 

Gemeindeversammlung vom 27. November 2020 / Traktandenliste

Der Gemeinderat hat folgende beschlussfähige Sachgeschäfte in die Traktandenliste der ordentlichen Gemeindeversammlung vom Freitag, 27. November 2020, aufgenommen:

 

  1. Begrüssung, Mitteilung, Präsenz
  2. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 22. November 2019
  3. Rechenschaftsbericht 2019
  4. Rechnungsabschluss 2019
  5. Bestattungs- und Friedhofreglement
  6. Kreditantrag Rückhaltebecken und Freispiegelleitung
  7. Budget 2021
  8. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Schrijver Eline Lotte Joanne,

      geb. 2001, Staatsangehörigkeit: Niederlande

  1. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Neufeldt geb. Kostitsyna, Diana.        

      geb. 1983, Staatsangehörigkeit; Russland,

  1. Verschiedenes, Umfrage und Orientierung

 

Die Unterlagen zu den einzelnen Traktanden liegen ab dem 12. November 2020, während der ordentlichen Schalterzeit bei der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf.

Wahlresultate Gesamterneuerungswahlen 18.10.2020
Mitteilung vom: 18.10.2020

Hier finden Sie die Wahlresultate der Gesamterneuerungswahlen vom Sonntag, 18. Oktober 2020.

Notfalltreffpunkt
Mitteilung vom: 15.10.2020
Notfalltreffpunkt

 

Der Kanton Aargau lanciert ein Netz von Notfalltreffpunkten, das alle Gemeinden abdeckt. Der Kantonale Führungsstab (KFS) oder andere Stellen des Bevölkerungsschutzes lösen im Bedarfsfall die Besetzung der Notfalltreffpunkte aus. Die Partner des Bevölkerungsschutzes sorgen für eine Inbetriebnahme innert weniger Minuten sowie den langfristigen Betrieb. Die Notfalltreffpunkte können für das Absetzen von Notrufen bei Störungen der Telefonnetze, als Sammelort für Evakuierungen, als Anlaufstelle zur Information der Bevölkerung oder beispielsweise als Abgabestelle für Trinkwasser eingesetzt werden.

299 Notfalltreffpunkte für die Aargauer Bevölkerung

In jeder Aargauer Gemeinde gibt es mindestens einen Notfalltreffpunkt. Die Notfalltreffpunkte befinden sich an gut zugänglichen öffentlichen Orten und Gebäuden und kommen bei ausserordentlichen Lagen wie schweren Naturkatastrophen, langandauernden Stromausfällen oder grossen Versorgungsengpässen zur Unterstützung der Bevölkerung zum Einsatz.

Notfalltreffpunkt der Gemeinde Beinwil (Freiamt)

Lageplan Lagefoto

Gemeindenachrichten
Mitteilung vom: 13.10.2020

Sperrung Veloweg

Am 8. Oktober 2020 sowie am 28. Oktober 2020 ist der Veloweg von Beinwil (Freiamt) in Richtung Wiggwil, aufgrund von Bauarbeiten, ganztags gesperrt. Die Gemeindeverwaltung bittet um Verständnis.

 

Wahlen vom 18. Oktober 2020 / Stimmrechtsausweis unterschreiben

Die Wahlunterlagen haben Sie vor einigen Tagen durch unseren Gemeindeweibel Rey Ruth erhalten. Bitte denken Sie daran, den Stimmrechtsausweis bei brieflicher und stellvertretender Stimmabgabe zu unterzeichnen. Ehegatten und Personen in eingetragener Partnerschaft dürfen einander an der Urne im Wahlbüro unter gleichzeitiger Abgabe der beiden Stimmrechtsausweise vertreten. Die vertretende Person hat seinen Stimmrechtsausweis zu unterschreiben. Ansonsten ist die Stimmabgabe leider ungültig.

 

Verkehrsbehinderungen

Ab dem 19. Oktober 2020 werden in der Gemeinde Beinwil (Freiamt) von der Firma Notter Hochbau AG in Wohlen, verschiedene Unterhaltsarbeiten an den Kantonsstrassen vorgenommen. Es ist mit Verkehrsbehinderungen zu rechen. Die Gemeindeverwaltung bittet um Verständnis.

Gemeindenachrichten
Mitteilung vom: 09.10.2020

Sperrung Veloweg

Am 8. Oktober 2020 sowie am 28. Oktober 2020 ist der Veloweg von Beinwil (Freiamt) in Richtung Wiggwil ganztags gesperrt.

Die Gemeindeverwaltung bittet um Verständnis.

 

Einladung der Gemeinde Beinwil (Freiamt) zur öffentlichen Mitwirkung im Projekt Windpark Lindenberg
Mitteilung vom: 02.10.2020

EINLADUNG DER GEMEINDE

BEINWIL (FREIAMT)

zur öffentlichen Mitwirkung im Projekt Windpark Lindenberg

Die Planungsunterlagen und die Berichterstattung zum Windpark Lindenberg liegen vor und werden zur öffentlichen Mitwirkung aufgelegt. Gemäss Art. 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung und § 3 des Baugesetzes dient die Information und Mitwirkung dazu die Anliegen der Bevölkerung in die Planung aufzunehmen.

 

Die Mitwirkung findet vom 12. Oktober 2020 bis 13. November 2020

jeweils Montag bis Freitag von 14:00 bis 19:00 Uhr

im Mehrzweckgebäude in 5637 Beinwil (Freiamt), Oberdorf 9,

in den dazu bezeichneten Räumen statt.

 

In dieser Zeit werden folgende Dokumente im Ausstellungsraum in Papierform einsehbar sein:

 

Planungsbericht gemäss Art. 47 RPV, Teiländerung des Kulturlandplans, Änderung Bau- und Nutzungsordnung Beinwil (Freiamt), Gestaltungsplan Windpark Lindenberg und Sondernutzungsvorschriften SNV, Umweltverträglichkeitsbericht Windpark Lindenberg (UVB, abschliessende Voruntersuchung), Windpark Lindenberg Umweltverträglichkeitsbericht Netz (UVB, abschliessende Voruntersuchung), Windpark Lindenberg Technischer Bericht, Windpark Lindenberg Plandossier, Windpark Lindenberg ESTI Planvorlage, Windpark Lindenberg Bericht zum Rodungsgesuch, Projektskizzen zur Trinkwasserleitung und Aktionsplan. Plakate mit den wichtigsten Themen.

 

Der Planungsbericht gemäss Art. 47 RPV, sowie die Teiländerung des Kulturlandplans, die Änderung der BNO, der Gestaltungsplan und die Sondernutzungsvorschriften werden zudem auf der Website der Gemeinde Beinwil (Freiamt) www.beinwil.ch während der Mitwirkung aufgeschaltet.

 

Hinweise und Vorschläge können im Mitwirkungsverfahren von jeder interessierten Person innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat Beinwil (Freiamt), Kirchfeld 5, 5637 Beinwil (Freiamt), eingereicht werden und sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen. Auf der Website und im Ausstellungsraum stehen Mitwirkungsformulare zur Verfügung.

 

Alle Beiträge fliessen in einen Mitwirkungsbericht ein, der durch die Gemeinde Beinwil (Freiamt) dem BVU Aargau zugestellt wird. Der Mitwirkungsbericht ist öffentlich. Die Mitwirkenden werden über das Ergebnis des Mitwirkungsberichtes informiert.

 

Die öffentliche Auflage mit Einwendungsmöglichkeiten gemäss § 24 BauG finden später, nach Abschluss der kantonalen Vorprüfung statt.

 

Die Gemeinde Beinwil (Freiamt) freut sich, Sie an der Ausstellung begrüssen zu dürfen.

Wir bitten Sie, aufgrund der momentanen Situation, die Anweisungen im Eingangsbereich zu beachten und einzuhalten.

Postadresse: Gemeindeverwaltung, Kirchfeld 5, 5637 Beinwil (Freiamt)

September 2020

Bevölkerungsstatistik des Kantons Aargau
Mitteilung vom: 29.09.2020

Auswertung erstes Halbjahr 2020

Bevölkerungsstatistik 2020

Dargestellt ist die Veränderung der Bevölkerungsbestände jeweils für die ersten Halbjahre (Bilanz). Die Grösse unterliegt starken Schwankungen über die Zeit, blieb aber 2020 für das Total der Bevölkerungszunahme im Vergleich zur Vorjahresperiode konstant. 

Die ständige Wohnbevölkerung im Kanton Aargau nahm während des ersten Halbjahrs 2020 um 3'654 Personen zu (0,53 Prozent). Die schweizerische Bevölkerung trug mit 2'255 Personen zu knapp zwei Dritteln zu diesem Wachstum bei, die ausländische mit 1'399 Personen zu etwas mehr als einem Drittel. Per 30. Juni 2020 erreichte damit der Bevölkerungsbestand im Kanton Aargau die Zahl von 689'078 (514'678 Schweizerinnen und Schweizer, 174'400 Ausländerinnen und Ausländer). Der Ausländeranteil beträgt 25,31 Prozent.

Im Vergleich zur entsprechenden Vorjahresperiode blieb die Bevölkerungsbilanz im ersten Halbjahr fast stabil. Zwar nahm die Bilanz der schweizerischen Bevölkerung um 316 Personen ab, was aber mit der Zunahme von 286 Personen in der Bilanz der ausländischen Bevölkerung weitgehend ausgeglichen wurde. 1'861 Personen wurden im ersten Halbjahr 2020 eingebürgert.

Abstimmungsresultate vom 27.09.2020
Mitteilung vom: 27.09.2020

Untenstehend finden Sie die Abstimmungsresultate vom Sonntag, 27. September 2020.

Bei der heutigen Wahl der Bezirksrichterinnen und Bezirksrichter am Bezirksgericht Muri haben folgende Kandidierende das absolute Mehr erreicht und sind gewählt:

  • Stutz Monika, 1965, von Sins AG, in Merenschwand, bisher (CVP)
  • Hilfiker Marianne, 1956, von Boswil AG, in Boswil, bisher (SVP)
  • Keusch Rita, 1958, von Boswil AG, in Muri, bisher (SP)
  • Thalmann Erich, 1974, von Romoos LU, in Boswil, bisher (FDP)
  • Strebel Rita, 1952, von Muri AG, in Muri, bisher (CVP)
  • Bischof Sandro, 1968, von Eggersriet-Grub SG, in Muri (parteilos)

Bei der heutigen Wahl der Friedensrichterinnen und Friedensrichter im Kreis XIII (Bezirk Muri) haben folgende Kandidierende das absolute Mehr erreicht und sind gewählt:

  • Leu Rolf, 1952, von Hohenrain LU, in Sins, bisher (FDP)
  • Wiesli Roger, 1960, von Wilen TG, in Boswil, bisher (SVP)
  • Leuppi Bernhard, 1959, von Sarmenstorf AG, in Muri (CVP)
Absage Beueler Chilbi
Mitteilung vom: 25.09.2020

Aufgrund der immer noch andauernden Corona-Pandemie wird die diesjährige Beueler Chilbi leider abgesagt. Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen allen weiterhin beste Gesundheit.

Mitteilung des Gemeinderates
Mitteilung vom: 25.09.2020

Gemeindeverwaltung – Lehrlingswahl

Für die ausgeschriebene Verwaltungslehrstelle auf der Gemeindeverwaltung hat der Gemeinderat Stocker Sabrina, Boswil, als neue Auszubildende für die Zeit vom 01. August 2021 bis 31. Juli 2024 gewählt. Wir gratulieren Sabrina Stocker zur ehrenvollen Wahl und heissen sie schon heute am neuen Arbeitsplatz recht herzlich willkommen.

Mitteilungen des Gemeinderates
Mitteilung vom: 18.09.2020


Steuerbezug 2020 / Verfallsanzeigen

Demnächst werden die Verfallsanzeigen für die provisorischen Steuern 2020 verschickt. Die Anzeige stellt keine Mahnung, sondern einen Kontoauszug dar, welcher den aktuellen Forderungsstand bei den provisorischen Steuern 2020 aufzeigt. Die Zahlungspflicht für die ordentlichen Staats-, Gemeinde- und Kirchensteuern läuft am 31. Oktober 2020 ab (allgemeiner Fälligkeitstermin). Für verspätete Zahlungen nach dem Verfalldatum muss auf den Ausständen ein Verzugszins von 5,1 % erhoben werden. Verwenden Sie für die Bezahlung der Steuern 2020 bitte nur die dafür vorgesehenen Einzahlungsscheine. Offene Steuern müssen im November gemahnt werden. Besteht danach noch ein Ausstand, kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden. Gemeinderat und Verwaltung danken allen Steuerpflichtigen für die Einhaltung der Zahlungsfrist bzw. für die bereits geleisteten Überweisungen.

Sollte der provisorische Steuerbetrag gemäss den eigenen Berechnungen zu hoch belastet sein, kann mit dem Regionalen Steueramt in Merenschwand, Tel. 056 675 53 20, Kontakt aufgenommen werden. Bei wesentlichen und ausreichend begründeten Abweichungen wird die Rechnung angepasst. Zuviel bezahlte Steuern werden bei der definitiven Veranlagung mit Zins zurückerstattet oder an eine andere Steuerforderung angerechnet. Der Vergütungszins für Überzahlungen beträgt derzeit 0,1 %.

Mahngebühren im Bezugsverfahren gemäss § 77a StGV
Eine Mahngebühr wird für provisorische und für definitive Steuerausstände sowie für Verzugszinsen erhoben. Im Schuldbetreibungsverfahren wird zudem eine Gebühr für die Umtriebe bei jeder einzelnen Betreibung erhoben.

Übersicht über die Mahngebühren
Aus folgenden Verwaltungshandlungen werden die Gebühren erhoben:

  • Erste Mahnung Steuererklärung, CHF 35.00
  • Zweite Mahnung Steuererklärung, CHF 50.00
  • Mahnung Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch/definitiv), CHF 35.00 
  • Betreibung Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch/definitiv), CHF 100.00                                                            

 

Birnel

Die Gemeinde beteiligt sich auch dieses Jahr an der von der Schweizerischen Winterhilfe organisierten Birnel-Aktion. Der Birnendicksaft wird aus Schweizer Mostbirnen hergestellt und benötigt keine Konservierungs- oder andere Zusatzstoffe. Der Erlös dieses Produktes fliesst vollumfänglich in die Wohltätigkeit der Schweizerischen Winterhilfe und kommt somit zahlreichen Menschen in Not zu gute. Informieren Sie sich unter www.winterhilfe.ch über das soziale Engagement und beziehen Sie gleichzeitig feine Rezepte. 

Der Birnel wird in konventioneller Qualität in folgenden Mengen und Preisen (inkl. MwSt) abgegeben: Dispenser à 250g zu CHF 4.20; Glas à 500g zu CHF 6.50; Glas à 1kg zu CHF 10.60; Kessel à 5kg zu CHF 46.00; Kessel à 12,5kg zu CHF 105.00.

Die Gemeindekanzlei nimmt Ihre Bestellung gerne bis spätestens Freitag, 2. Oktober 2020, entgegen (Telefon 056 668 18 60, E-Mail).

Steuerbezug 2020 / Verfallsanzeigen
Mitteilung vom: 09.09.2020

Demnächst werden die Verfallsanzeigen für die provisorischen Steuern 2020 verschickt. Die Anzeige stellt keine Mahnung, sondern einen Kontoauszug dar, welcher den aktuellen Forderungsstand bei den provisorischen Steuern 2020 aufzeigt. Die Zahlungspflicht für die ordentlichen Staats-, Gemeinde- und Kirchensteuern läuft am 31. Oktober 2020 ab (allgemeiner Fälligkeitstermin). Für verspätete Zahlungen nach dem Verfalldatum muss auf den Ausständen ein Verzugszins von 5,1 % erhoben werden. Verwenden Sie für die Bezahlung der Steuern 2020 bitte nur die dafür vorgesehenen Einzahlungsscheine. Offene Steuern müssen im November gemahnt werden. Besteht danach noch ein Ausstand, kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden. Gemeinderat und Verwaltung danken allen Steuerpflichtigen für die Einhaltung der Zahlungsfrist bzw. für die bereits geleisteten Überweisungen.

Sollte der provisorische Steuerbetrag gemäss den eigenen Berechnungen zu hoch belastet sein, kann mit dem Regionalen Steueramt in Merenschwand, Tel. 056 675 53 20, Kontakt aufgenommen werden. Bei wesentlichen und ausreichend begründeten Abweichungen wird die Rechnung angepasst. Zuviel bezahlte Steuern werden bei der definitiven Veranlagung mit Zins zurückerstattet oder an eine andere Steuerforderung angerechnet. Der Vergütungszins für Überzahlungen beträgt derzeit 0,1 %.

Mahngebühren im Bezugsverfahren gemäss § 77a StGV

Eine Mahngebühr wird für provisorische und für definitive Steuerausstände sowie für Verzugszinsen erhoben. Im Schuldbetreibungsverfahren wird zudem eine Gebühr für die Umtriebe bei jeder einzelnen Betreibung erhoben.

Übersicht über die Mahngebühren

Aus folgenden Verwaltungshandlungen werden die Gebühren erhoben:

  • Erste Mahnung Steuererklärung, CHF 35.00
  • Zweite Mahnung Steuererklärung, CHF 50.00
  • Mahnung Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch/definitiv), CHF 35.00
  • Betreibung Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch/definitiv), CHF 100.00
Aufgepasst auf Erstklässler und Kindergärtler
Mitteilung vom: 09.09.2020

Die dunkle Jahreszeit beginnt - Aufgepasst auf Erstklässler und Kindergärtler

Schulweg Die Höchstgeschwindigkeiten in der Schweiz sind zwar festgelegt, doch Hand aufs Herz, können wir immer so schnell fahren wie es das Gesetz erlaubt? Ist es nicht gescheiter, wenn man sich der Situation anpasst. Gerade wegen der unerfahrenen Kinder sind eine angemessene Geschwindigkeit und das Anhalten vor dem Fussgängerstreifen besonders wichtig. Ausserdem ist rücksichtsvolles und vorsichtiges Fahren angesagt.

Seit vielen Jahren stattet die TCS Sektion Aargau die Verkehrsinstruktoren und damit die Kinder im ganzen Kanton mit Material aus. In der in diesem Jahr durchgeführten Verteilungsaktion wurden den 15 Regionalpolizei-Stellen über 18'000 Sicherheitsartikel für den Schulbeginn und damit für die dunkle Jahreszeit übergeben. Eine der grössten TCS-Investitionen des Jahres zugunsten der Sicherheit unserer Kinder. Es ist im Sinne  aller Verkehrsteilnehmer, dass Trikis und Sicherheitswesten getragen werden. Benötigen Sie Sicherheitsartikel für Ihr Kind, erhalten Sie diese in unserer TCS Kontaktstelle in Birr.

Touring Club Schweiz 
Sektion Aargau
Gewerbeweg 1
5242 Birr
Direktwahl        +41 56 464 48 08
www.tcs-aargau.ch

Geringe Waldbrandgefahr - Senkung auf Gefahrenstufe 1
Mitteilung vom: 04.09.2020


Niederschläge entspannen die Situation in den Wäldern

Der Teilstab Waldbrandgefahr des Kantonalen Führungsstabs hat nach einer Neubeurteilung die Gefahrenstufe für Waldbrandgefahr per sofort auf die Stufe 1 gesenkt (keine oder geringe Waldbrandgefahr). Für das bisher konsequente Einhalten der Vorsichtsmassnahmen werden den Verantwortlichen für die Umsetzung der Massnahmen und der Bevölkerung gedankt.

Mitteilungen des Gemeinderates
Mitteilung vom: 04.09.2020


Aufbahrungsraum

Der Aufbahrungsraum in Beinwil (Freiamt) wird umgebaut. Aufgrund der Umbauarbeiten ist dieser vom Freitag, 28. August 2020 bis und mit Samstag, 19. September 2020 nicht zugänglich. Sollte es in diesem Zeitraum zu einem Todesfall kommen, müsste die verstorbene Person beim Bestatter aufgebahrt werden. Nach der Kremation kann die Urne in der Krypta der Kirche Beinwil aufgebahrt werden, um Abschied nehmen zu können. Der Gemeinderat dankt für das Verständnis.

Strassensperrung Wiggwil Richtung Bäretshalden

Aufgrund dem Projektstart des Netzverbundes Letthübel ist die Durchfahrt von Wiggwil in Richtung Bäretshalden vom Montag, 31. August 2020 bis ca. Mittwoch, 30. September 2020 für den Durchgangsverkehr gesperrt. Wir danken für Ihr Verständnis.

Gemeindeschreiberin-Stellvertreterin

Die jetzige Gemeindeschreiberin-Stellvertreterin sieht Mutterfreuden entgegen. Sie wird uns nach dem Mutterschaftsurlaub im Jobsharing weiter erhalten bleiben. An der Sitzung vom 18. Mai 2020 hat der Gemeinderat deshalb Irene Hagenbuch, wohnhaft in Obfelden, zur Gemeindeschreiberin – Stellvertreterin im Jobsharing mit einem Stellenpensum von 70 % gewählt. Die Anstellung erfolgt auf den 1. Oktober 2020. Wir wünschen Frau Irene Hagenbuch einen guten Start sowie viel Freude auf der Gemeindeverwaltung Beinwil (Freiamt). 

Baubewilligungen

Nach Abwicklung des ordentlichen Verfahrens hat der Gemeinderat folgende Bauvorhaben unter verschiedenen Bedingungen und Auflagen zur Ausführung bewilligt:

  • Cerutti Partner Generalunternehmung AG, 6023 Rothenburg
    Projektänderung bei bewilligter Mehrfamilienhausüberbauung (3 MFH mit Einstellhalle)
     
  • Nietlispach Benno, 5637 Beinwil (Freiamt)
    Ersatzbau Remise, Schopf und Kleintierstall, Neubau Liegehalle, Abdeckung Güllensilo und Neubau Futtersilo

August 2020

Mitteilung des Gemeinderates
Mitteilung vom: 28.08.2020

 

Schalter am Mittwoch, 2. September 2020 geschlossen

Aufgrund einer internen Weiterbildung bleiben die Schalter der Gemeindeverwaltung am Mittwoch, 2. September 2020 geschlossen. Gerne sind wir ab Donnerstag, 3. September 2020 wieder für Sie da. Wir danken für Ihr Verständnis.

 

Strassensperrung Wiggwil Richtung Bäretshalden

Aufgrund dem Projektstart des Netzverbundes Letthübel ist die Durchfahrt von Montag, 31. August 2020 bis ca. Samstag, 10. Oktober 2020 für den Durchgangsverkehr von Wiggwil in Richtung Bäretshalden gesperrt. Wir danken für Ihr Verständnis.

Mitteilung des Gemeinderates
Mitteilung vom: 21.08.2020

Aufbahrungsraum

Der Aufbahrungsraum in Beinwil (Freiamt) wird umgebaut. Aufgrund der Umbauarbeiten ist dieser vom Freitag, 28. August 2020 bis und mit Samstag, 19. September 2020 nicht zugänglich. Falls es in diesem Zeitraum zu einem Todesfall kommt, sollte die verstorbene Person beim Bestatter aufgebahrt werden. Nach der Kremation kann die Urne bei der Krypta in der Kirche aufgebahrt werden, um Abschied zu nehmen. Der Gemeinderat bedankt sich für das Verständnis.

 

Drittmeldepflicht

Gemäss § 10  des Register- und Meldegesetzes des Kantons Aargau (RMG) sind Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder anderen Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahres Logis geben, verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen der Einwohnerkontrolle zu melden. Die Meldungen müssen innert 14 Tagen nach Eintritt der Meldepflicht erfolgen (§ 14,  RMG) und kann online unter www.drittmeldung.ch gemeldet werden.

 

Baubewilligungen

Nach Abwicklung des ordentlichen Verfahrens hat der Gemeinderat folgende Bauvorhaben unter verschiedenen Bedingungen und Auflagen zur Ausführung bewilligt:

 

  • Mathis Erich und Dorothée, 5637 Beinwil (Freiamt) / Wärmepumpe und Badezimmerumbau
  • Hodel Alois, 5637 Beinwil (Freiamt) / Heizungssanierung Wärmepumpe
  • Zeller Peter und Barbara, 5637 Beinwil (Freiamt) / Anbau Wintergarten unbeheizt
     
  • Einwohnergemeinde Beinwil (Freiamt), 5637 Beinwil (Freiamt) / Wasserversorgung: Netzverbund Wiggwil
  • KUYO AG, 5525 Fischbach / Umnutzung Scheune, Pferdestall
     
  • Eichmühle AG, 5637 Beinwil (Freiamt) / Lagerzelt
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Mitteilung vom: 20.08.2020

Die Sicherheit auf öffentlichen Strassen darf vom anstossenden Grundeigentum aus weder durch Bauten, Einfriedungen, Bäume oder Sträuche mit dem gesamten Strassengebiet nicht in Berührung kommen und weder für den Fahrverkehr noch für Fussgänger eine Gefahr darstellen. Überhängende Äste müssen eine ungehinderte Verkehrsabwicklung gewährleisten. Sie sind auf eine Höhe von 4,5 m, ab Fahrbahn gemessen, aufzuasten. Hecken und Sträucher sind auf 2 m Abstand, gemessen vom Strassenmark, zurückzuschneiden. Bei Gehwegen hat der Rückbau auf die Hinterkante des Trottoirs zu erfolgen. Die Eigentümer derartiger Pflanzungen im Einzugsbereich öffentlicher Weganlagen (auch Flurstrassen) werden ersucht, die Abstandsvorschriften zu beachten und die erforderlichen Schnittarbeiten umgehend vorzunehmen. In Sichtzonen muss zudem ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 cm bis 3 m dauernd gewährleitet sein.

Wo der Rückbau nicht bis Ende September 2020 erfolgt, wird das Gemeindebauamt ohne weitere Voranzeige die notwendigen Arbeiten im Sinne von Art. 679 ZGB zu Lasten der pflichtigen Grundstückseigentümer ausführen.

Mitteilungen des Gemeinderates
Mitteilung vom: 20.08.2020


Kinderausstattung / Haushaltsgegenstände

Eine der uns zugewiesenen aufgenommen Ausländerfamilien ist auf der Suche nach Kinderausstattungen und Haushaltsgegenstände. Haben Sie Kinderausstattung und Haushaltsgegenstände zu verschenken? Wir benötigen ein Esstisch mit 6 Stühlen, Sideboard, Vorhänge, Lampen, Sofa, Kinderhochstuhl, Pfannen, Teller, Gläser, Winterkleider für Mädchen (Alter 11 und 10 Jahre, 11 Monate), etc.. Zur Koordination bitten wir Sie, die Gemeindekanzlei vorgängig zu kontaktieren (Tel. 056 668 18 60). Im Namen der Familie und der Gemeinde danken wir Ihnen bereits jetzt für die Hilfsbereitschaft.

 

Neuzuzügerbegrüssung: Absage

Aufgrund der aktuellen Ausnahmesituation (Corona) hat sich der Gemeinderat dazu entschieden, die Neuzuzügerbegrüssung vom Samstag, 29. August 2020 abzusagen. Wir freuen uns jedoch, den Anlass im nächsten Jahr durchführen zu dürfen.

 

Gemeinde-, Flur- und Güterstrassen / Sorghaltung, Reinigungspflicht

Im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung und Bestellung der Felder und Kulturen erinnert der Gemeinderat an die folgenden Bestimmungen des Reglements über den Unterhalt und die Sicherung der subventionierten gemeinschaftlichen Meliorationswerke (Unterhaltsreglement):

Öffentliche Strassen und Wege sind mit beidseitigem Bankett ausgemarkt. Dieses Bankett muss bewachsen sein und kann auch gemäht werden, nicht aber mit Herbizid behandelt oder umgepflügt werden. Bei der Bodenbearbeitung ist gegenüber dem Strassenmarch ein Abstand von mindestens 50 cm einzuhalten. Zudem dürfen die Wege nicht als Wendeplatz benützt werden. Für das sofortige Reinigen der Fahrbahn nach bewirtschaftungsbedingter Verschmutzung ist der/die Verursacher(in) verantwortlich. Jede(r) Grundeigentümer(in) ist verpflichtet, Schäden – auch selbst verursachte – unverzüglich dem Gemeinderat zu melden. Beschädigungen oder Veränderungen von March- und Vermessungszeichen sind durch den Nachführungsgeometer auf Kosten des Verursachers zu beheben.

Die Landwirtschaftler werden eindringlich gebeten, Sorge zu den öffentlichen Meliorationswerken zu tragen. Die geltenden Vorschriften sind im Interesse oder Erhaltung eines guten Zustandes des Flurwegnetzes zu beachten und einzuhalten. Gemäss Ziff. 2.3 des Unterhaltsreglements sind die Verursacher für fahrlässiges und mutwilliges Beschädigen der Anlagen kostenersatzpflichtig. Gegen pflichtwidrige Grundeigentümer oder Dritte kann der Gemeinderat harte Massnahmen ergreifen und Verwaltungszwang anwenden.

 

Waldbrandgefahr - Herabstufung auf Gefahrenstufe 3
Mitteilung vom: 07.08.2020

Die Aargauische Gebäudeversicherung hat in Absprache mit dem KFS und der Abteilung Wald die Waldbrandgefahrenstufe auf 3 gesenkt. Untenstehend finden Sie die entsprechenden Dokumente. Grundsätzlich ist das Feuern im Freien wieder erlaubt. Im Wald nur in befestigten Feuerstellen.

Juli 2020

Mitteilungen des Gemeinderates
Mitteilung vom: 07.07.2020


Gemeindeverwaltung / Lehrstelle
Auf den Sommer 2021 wird auf der Gemeindeverwaltung Beinwil (Freiamt) eine Lehrstelle als Kauffrau/Kaufmann frei. Die Bewerbungsfrist läuft bis 14. August 2020. Mehr Infos dazu auf unserer Homepage www.beinwil.ch.


Gemeindeverwaltung
Schalteröffnungszeiten während den Sommerferien

Während den Schulsommerferien vom 6. Juli – 7. August 2020 werden die Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung wie folgt reduziert:        

Montag – Freitag:                   08.30 – 11.30 Uhr                  Nachmittag geschlossen
Donnerstag:                            14.00 – 18.30 Uhr                  Vormittag geschlossen

Wir bitten um Verständnis und wünschen allen Einwohnern schöne und erholsame Sommerferien.


Ruhesitzbank – Grosszügiger Sponsor
Seit letztem Freitag steht auf dem Spazierweg von Beinwil (Freiamt) nach Wiggwil eine neue Sitzgelegenheit. Die neue Ruhebank bietet Zeit, sich zu erholen und die Naturlandschaft der Gemeinde Beinwil (Freiamt) zu geniessen. Romy und Ernst Bucher der Bänzi Metallbau AG, Benzenschwil, haben die Ruhebank gesponsert. Der Platz wurde von René Villiger von Wiggwil zur Verfügung gestellt. Die Erstellung des Sitzbankstandortes wurde durch Stutzer AG Gartenbau, Beinwil (Freiamt) übernommen. Der Gemeinderat bedankt sich bei allen Sponsoren für die ansehbare Geste.

Sitzbank

Juni 2020

Steuerliche Massnahmen - Corona Pandemie
Mitteilung vom: 25.06.2020
Mitteilungen des Gemeinderates
Mitteilung vom: 23.06.2020


Budgetplanung 2021

Der Gemeinderat hat die Vorbereitungen für das Budget 2021 aufgenommen. Weiterhin gilt der Grundsatz zur sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung öffentlicher Gelder. Die Bevölkerung, Vereine und Kommissionen werden ersucht, dem Gemeinderat allfällige Budgetbegehren bis spätestens Freitag, 14. August 2020 einzureichen. Die Anträge sind schriftlich zu formulieren und zu begründen.

 
Gemeindeverwaltung
Schalteröffnungszeiten während den Sommerferien

Während den Schulsommerferien vom 6. Juli – 7. August 2020 werden die Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung wie folgt reduziert:      

Montag – Freitag:                   08.30 – 11.30 Uhr                  Nachmittag geschlossen
Donnerstag:                            14.00 – 18.30 Uhr                  Vormittag geschlossen

Wir bitten um Verständnis und wünschen allen Einwohnern schöne und erholsame Sommerferien.


Hundekot in Robidog-Abfalleimer

In der letzten Zeit musste vermehrt festgestellt werden, dass Hundekot-Säckli nicht in die dafür vorgesehenen Robidog-Abfalleimer, sondern in die normalen Abfalleimer der Gemeinde entsorgt wurden. Wir bitten Sie, künftig darauf zu achten, die Hundekot-Säckli ausschliesslich in den zahlreichen Robidog-Abfalleimern zu entsorgen. Ansonsten sehen wir uns gezwungen, Massnahmen zu ergreifen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.


Gratulation Nicole Hippenmeyer

Nicole Hippenmeyer aus Buttwil hat das Weiterbildungszertifikat „Certificate of Anvanced Studies FHNW Öffentliches Gemeinwesen Fachkompetenz Finanzfachleute“ mit einer Bestnote bestanden. Nicole Hippenmeyer ist seit dem 1. Dezember 2015 Leiterin der Abteilung Finanzen der Gemeinde Beinwil (Freiamt). Der Gemeinderat und das Gemeindepersonal gratulieren ihr ganz herzlich zum guten Abschluss.

Mai 2020

Mitteilungen des Gemeinderates
Mitteilung vom: 12.05.2020


Gemeindeverwaltung geschlossen 

In der Zeit von Auffahrt, 21. Mai 2020, bis St. Burkard, 25. Mai 2020, bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen. Der Pikettdienst ist in Notfällen (z.B. Todesfall) unter der Nummer 056 668 23 63 erreichbar. Wir danken für Ihr Verständnis.

Leerwohnungszählungen

Per 1. Juni 2020 findet die jährliche Leerwohnungszählung statt, bei der Wohnungen und Einfamilienhäuser gezählt werden, welche per 1. Juni 2020 nicht besetzt aber bewohnbar sind und zur dauernden Miete oder zum Verkauf ausgeschrieben sind. Die Hauseigentümer werden gebeten, der Gemeindekanzlei (Tel. 056 668 18 60 / gemeindekanzlei@beinwil.ch) leerstehende Wohnungen bis zum 4. Juni 2020 zu melden.

Schalteröffnung per 11. Mai 2020
Mitteilung vom: 11.05.2020

Die Schalter der Gemeindeverwaltung sind ab Montag, 11. Mai 2020 wieder zu den ordentlichen Büroöffnungszeiten geöffnet. Wir danken der ganzen Bevölkerung für das entgegengebrachte Verständnis in dieser ausgewöhnlichen Zeit und wünschen weiterhin beste Gesundheit. Wir danken auch allen für die nachbarschaftliche und gegenseitige Hilfe in der Corona-Krisensituation, welche allseits sehr geschätzt wurde. Im Wissen, dass die Ausnahmesituation noch nicht vorüber ist, wünschen und hoffen wir, dass auch die restliche Zeit noch gut überstanden wird.  

Ebenfalls wurde im Anzeiger vom 08. Mai 2020 publiziert, dass die Schalter am Freitag, 15. Mai 2020 infolge interner Weiterbildung geschlossen sind. Aufgrund der anhaltenden Ausnahmesituation wurde dieser Kurs jedoch kurzfristig abgesagt und die Schalter bleiben normal geöffnet am Freitag.

April 2020

Mitteilungen des Gemeinderates
Mitteilung vom: 22.04.2020

 

Verzicht auf Rasenbewässerung

Aufgrund der bereits langanhaltenden Trockenheit und dem Rückgang des Grundwassers, bitten wir Sie, auf die Bewässerung des Rasens zu verzichten. Pflanzen und Neuanpflanzungen sollen weiterhin mit Wasser versorgt werden. Wir danken Ihnen herzlich für das Verständnis.

 

Feuerverbot im Wald

Die Verantwortlichen der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) und des Kantons haben nach einer Neubeurteilung die Gefahrenstufe für Walbrandgefahr per sofort auf die Stufe 4 von 5 erhöht (grosse Waldbrandgefahr). Damit gilt ein Feuerverbot im und am Waldrand (Mindestabstand 50 Meter). Auch ausserhalb der Wälder wird die Bevölkerung aufgefordert, folgende Vorsichtsmassnahmen einzuhalten:

  • Keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer wegwerfen
  • Bei starkem Wind im Freien nicht feuern (gefährlicher Funkenflug). Dies gilt auch für Grills, die zu Funkenflug führen können
  • Feuer nie unbeaufsichtigt lassen
  • Feuer vor Verlassen der Feuerstelle löschen und sich vergewissern, dass sowohl Feuer als auch Glut tatsächlich erloschen sind
     

Für das Grillieren in befestigten Feuerstellen im Siedlungsgebiet (Gärten, Schrebergärten, Terrassen und so weiter) gilt das Feuerverbot nicht, sofern sich diese nicht in Waldnähe befinden (mehr als 50 Meter entfernt). Dennoch ist auch hier Vorsicht geboten. Grundsätzlich gelten weiterhin die Empfehlungen der Regierung, zu Hause zu bleiben und auf Ausflüge zu verzichten.

Die Vertreterinnen und Vertreter der AGV und des Kantons werden die Lage weiterhin beobachten und bei Bedarf eine Anpassung der Gefahrenstufe kommunizieren.

 

Prämienverbilligung: Sofortige Anpassung

Der Kanton Aargau gewährt Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen zur Entlastung bei den Krankenkassenprämien eine Prämienverbilligung (PV). Das Gesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVGG) sieht vor, dass bei einer wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse für mehr als sechs Monate eine ausserordentliche Anpassung der PV möglich ist. 

Als wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse gilt, wenn sich das Einkommen um mindestens 20 % verringert hat. Die Wartefrist von sechs Monaten verhindert eine schnelle Entlastung von PV-Beziehenden, die infolge der Coronavirus-Krise massgebliche Einkommensbussen hinnehmen müssen. Daher hat der Regierungsrat für diese Personen ab sofort bis zum Ende der ausserordentlichen Lage die sechsmonatige Wartefrist aufgehoben. Aargauerinnen und Aargauer, die für das Jahr 2020 bereits Prämienverbilligung beziehen und Einkommensverschlechterungen von mehr als 20 % betroffen sind, können bei der SVA Aargau unter www.sva-ag.ch/aenderungsantrag eine ausserordentliche Anpassung ihrer Prämienverbilligung beantragen. Anhand des Änderungsantrags erfolgt eine Neuberechnung des Anspruchs auf PV. Für Personen, die (noch) keine PV beziehen, gilt die sechsmonatige Wartefrist nach wie vor.

 

Die COVID-19-Pandemie gut überstehen – Infoblatt mit Tipps zum Umgang mit häuslicher Isolation und Quarantäne

Ängste, Sorgen, Isolation – die aktuelle COVID-19-Pandemie stellt uns vor neue Herausforderungen. Die Massnahmen des Bundesamts für Gesundheit (BAG), sich zuhause aufzuhalten und keine sozialen Kontakte ausserhalb der Familie zu pflegen, sind einschränkend. Das kann zu Verunsicherung führen und sehr belastend sein. Das neue Infoblatt unterstützt die Aargauer Bevölkerung, die aktuell herausfordernde Zeit gut zu überstehen. In fünf Rubriken werden praktische Tipps gegen Langeweile und für den Umgang mit Ängsten und Sorgen gegeben, erklärt, welche Massnahmen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen empfehlenswert sind und wie man aufkommende Konflikte und Gewalt verhindern kann. Das Infoblatt wurde von den beiden Departementen Gesundheit und Soziales und Volkswirtschaft und Inneres herausgegeben. Das Infoblatt finden Sie hier: www.ag.ch/haeuslichegewalt und www.ag.ch/solidarität oder www.beinwil.ch.

Mitteilungen des Gemeinderates
Mitteilung vom: 21.04.2020

Feuerverbot im Wald und am Waldrand

Der Kanton erhöht die Gefahrenstufe per sofort auf Stufe 4 "Grosse Waldbrandgefahr". Damit gilt ab sofort ein Feuerverbot im Wald und im Abstand von 50 Metern zum Waldrand.

Hundekot in Robidog-Abfalleimer

In der letzten Zeit musste vermehrt festgestellt werden, dass Hundekot-Säckli nicht in die dafür vorgesehenen Robidog-Abfalleimer, sondern in die normalen Abfalleimer der Gemeinde entsorgt wurden. Wir bitten Sie, künftig darauf zu achten, die Hundekot-Säckli ausschliesslich in den zahlreichen Robidog-Abfalleimern zu entsorgen. Ansonsten sehen wir uns gezwungen, Massnahmen zu ergreifen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Schwimmbassins füllen

Bitte informieren Sie vor dem Füllen Ihres Schwimmbassins den Brunnenmeister Stephan Bucher unter 079 462 70 14. So kann der Wasserverbrauch im Gemeindenetz zuverlässig nachvollzogen und allfällige Störungen / Lecks ausgeschlossen werden.

Tipps zum Umgang mit häuslicher Isolation
Mitteilung vom: 20.04.2020

Ängste, Sorgen, Isolation – die aktuelle COVID-19-Pandemie stellt uns vor neue Herausforderungen. Die Massnahmen des Bundesamts für Gesundheit (BAG), sich zuhause aufzuhalten und keine sozialen Kontakte ausserhalb der Familie zu pflegen, sind einschränkend. Das kann zu Verunsicherung führen und sehr belastend sein. Das neue Infoblatt unterstützt die Aargauer Bevölkerung, die aktuell herausfordernde Zeit gut zu überstehen. In fünf Rubriken werden praktische Tipps gegen Langeweile und für den Umgang mit Ängsten und Sorgen gegeben, erklärt, welche Massnahmen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen empfehlenswert sind und wie man aufkommende Konflikte und Gewalt verhindern kann.

Mitteilungen des Gemeinderates
Mitteilung vom: 08.04.2020

Coronavirus – diverse Information an die Bevölkerung

Schliessung der Schul-, Sport- und Freizeitanlagen

Sämtliche Schul-, Sport- und Freizeitanlagen im Kanton Aargau sind ab sofort von 20.00 Uhr abends bis 08.00 Uhr morgen geschlossen. Bei Nichtbefolgen der angeordneten Massnahmen werden diese zwangsweise durchgesetzt, nötigenfalls mit Hilfe der Polizei. Widerhandlungen gegen diese Anordnung werden mit Busse bestraft. Tagsüber dürfen die Plätze weiter benützt werden, jedoch dürfen sich keine grösseren Menschengruppen als 5 Personen aufhalten. Die Abstandsvorschriften sind zu beachten.

 

Steuererklärung 2019

Die Frist zum Einreichen der Steuererklärung 2019 wird für die unselbstständig erwerbenden Personen (Formular C) bis zum 30. Juni 2020 verlängert. Die Einreichefrist für selbstständig erwerbende Personen (Formular A) und Landwirte (Formular B) sowie für juristische Personen wird bis zum 30. September 2020 verlängert. Es muss somit kein Gesuch um Fristerstreckung eingereicht werden.

Die provisorische Steuerrechnungen 2020 beruhen auf den Einkünften, die in der Vergangenheit erzielt wurden und sind deshalb möglicherweise zu hoch. Bitte melden Sie sich für Anpassungen der provisorischen Steuerrechnung beim regionalen Steueramt Merenschwand unter 056 675 53 20 / gemeindesteueramt@merenschwand.ch

 

Politische Rechte (Fristen für Volksbegehren)

Bund und Kantone haben beschlossen, dass die Fristen für Volksbegehren (Volksinitiativen und Referenden) bis zum 31. Mai 2020 stillgelegt werden. Während des Fristenstillstands dürfen keine Unterschriften gesammelt werden. Die Gemeinden dürfen in diesem Zeitraum ebenfalls keine Unterschriftslisten entgegennehmen und bescheinigen.

 

Fristenstillstand in Verfahren der Gemeinden

Sobald sich ein Verfahren der Gemeinde nach dem Verwaltungsrechtspflegegesetz richtet, steht die Frist vom 2. April bis vorerst 19. April 2020 still. Dies betrifft insbesondere Verfügungen und Entscheide im Bauverfahren und im Sozialhilfebereich. Der Fristenstillstand wir jeweils entsprechend im einzelnen Fall in der Rechtsmittelbelehrung integriert.

  

Unentgeltliche Rechtsauskunft

Die persönlichen Beratungstermine können im Moment nicht mehr stattfinden. Als Ersatzlösung wird die unentgeltliche Rechtsauskunft während dieser Zeit telefonisch angeboten. Informationen, Termine und Telefonnummern finden Sie auf der Internetseite www.anwaltsverband-ag.ch. Ratsuchende werden gebeten, sich dort entsprechend zu informieren.

 

Lieferdienste und Hilfen in der Gemeinde

  • Volg: Telefonische Bestellannahme am Montag und Donnerstag von 8.00 – 10.00 Uhr unter 056 668 12 30, Lieferung erfolgt am selben Tag zwischen 13.00 – 15.00 Uhr
     
  • Metzgerei und Partyservice Huwyler: 056 668 17 33, info@metzgerei-huwyler.ch, 076 446 96 01 (per Whats App) / Auslieferung jeweils Dienstag, Donnerstag und Samstag
     
  • Gasthaus zum Kreuz: Tagesmenü bestellen unter 056 668 02 85 oder info@kreuz-beinwil.ch
     
  • Katja Eisenhut stellt sich für Hilfeleistungen zur Verfügung: 078 622 48 79 (gemäss Anzeiger fürs Oberfreiamt vom 03.04.2020)

 

Allgemeines

Die Gemeindeverwaltung bleibt weiterhin geschlossen. Die Mitarbeiter erreichen Sie wie folgt:

Einwohnerkontrolle und Kanzlei: 056 668 18 60 / gemeindekanzlei@beinwil.ch

Finanzen: 056 677 2 85 / finanzen@beinwil.ch (in der Regel Montag, Dienstag und Donnerstag jeweils am Morgen)

Viele Dienstleistungen der Gemeinde können Sie bereits online nutzen. Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie auf diese Möglichkeiten zurückgreifen. Unterlagen können Sie uns elektronisch oder per Post/Einwurf einreichen. In dringenden Fällen können Termine nach telefonischer Voranmeldung wahrgenommen werden. Weitere Informationen und aktuelle Links zum Coronavirus finden Sie auf unserer Homepage. Vielen Dank für die strikte Einhaltung der Vorschriften und Empfehlungen von Bund, Kanton und Gemeinde.

  

Defibrillator beim Gemeindehaus

Seit einigen Jahren befindet sich beim Eingang des Mehrzweckgebäudes im Oberdorf ein Defibrillator. Nun hat sich der Gemeinderat dazu entschieden, beim Gemeindehaus einen zweiten Defibrillator anzubringen. Er befindet sich seit dieser Woche links neben dem Eingang des Gemeindehauses, gut sichtbar oberhalb der Briefkästen für die Wohnungen. Dieser steht der Bevölkerung nun im Notfall ebenfalls zur Verfügung. 

 

Pikettdienst Ostern

Den Pikettdienst für Notfälle (Todesfälle) erreichen Sie während den Osterfeiertagen vom 10. bis 13. April 2020 unter: 056 668 23 63. Wir danken Ihnen für das Verständnis.

Mitteilungen des Gemeinderates
Mitteilung vom: 06.04.2020

Kehrichtabfuhr am Karfreitag - Verschiebung des Termins

Die ordentliche Kehrichtabfuhr vom Freitag, 10. April 2020, wird infolge des Feiertags „Karfreitag“ auf Donnerstag, 9. April 2020, vorverschoben. Das Sammelgut ist bis spätestens um 09.00 Uhr zur Abfuhr bereit zu stellen. Gefahren wird die Route 1, d.h. Wallenschwil - Beinwil/Dorf - Winterschwil.

Im Zusammenhang mit dem Coronavirus empfehlen wir Ihnen gemäss Kanton folgende Massnahmen:

  • Im privaten Haushalt sollen Abfälle wie Masken, Taschentücher, Hygieneartikel und
    Papierhandtücher unmittelbar nach Gebrauch in Plastiksäcken gesammelt werden.
  • Diese Plastiksäcke werden ohne zusammenpressen verknotet und in Abfalleimern mit
    Deckel gesammelt. Die Abfalleimer sind mit dem Abfallsack der Gemeinde ausgestattet.
  • Die zugebundenen Abfallsäcke der Gemeinde werden wie üblich als Hauskehricht entsorgt.
  • In Haushalten, in denen erkrankte oder unter Quarantäne stehende Personen leben, soll zudem auf die Abfalltrennung verzichtet werden, d.h. auch die ansonsten separat ge-
    sammelten Abfälle wie PET-Getränkeflaschen, Aludosen, Altpapier etc. sollen mit dem normalen Kehricht entsorgt werden (ausschliessen von Infektionsgefahr). Ebenfalls sollen keine Abfälle in die Grüngutsammlung oder den Kompost gegeben werden, diese sind auch mit dem Kehricht zu entsorgen.

     

Pikettdienst Ostern 

Den Pikettdienst für Notfälle (Todesfälle) erreichen Sie während den Osterfeiertagen vom 10. bis 13. April 2020 unter: 056 668 23 63. Wir danken Ihnen für das Verständnis.
 

Hundekontrolle 2020

Personen, welche einen Hund halten oder für mehr als drei Monate übernehmen, müssen dies der Gemeindekanzlei innert 10 Tagen melden, um sich registrieren zu lassen. Mit der Anmeldung ist der Heimtierausweis und - wenn nötig - die Haltebewilligung einzureichen. Sobald der Tierarzt den Hund im Amicus erfasst und mit dem Hundehalter verknüpft hat, wird der Hundeausweis/Petcard verschickt.

Sofern keine Änderungen eingetreten sind, erhalten Sie im Mai 2020 die Rechnung für die Hundetaxe (Periode Mai 2020 bis April 2021) in der Höhe von CHF 120.00 pro Hund. Falls ein gemeldeter Hund verstorben ist oder Besitzerwechsel stattgefunden hat, ist dies bis am 30. April 2020 der Gemeindekanzlei zu melden (Tel. 056 668 18 60 / gemeindekanzlei@beinwil.ch).

März 2020

Solidarität und Hilfe gesucht
Mitteilung vom: 27.03.2020
KISS_Logo

Die Genossenschaft KISS Oberfreiamt bietet direkt und unkompliziert Nachbarschaftshilfe an. In der jetzigen Zeit ist diese Hilfestellung besonders wichtig. Das neue Corona Virus ist für Personen ab 65 Jahren, oder für Personen mit einer Vorerkrankung besonders gefährlich. Sie sollten zuhause bleiben. Diese «besonders gefährdete Personen» benötigen Unterstützung und Solidarität zum Beispiel für den Wocheneinkauf, Postgänge oder sind dankbar über ein Telefongespräch.

Gehören sie dieser Personengruppe an und würden gerne von unserer Unterstützung profitieren? Melden Sie sich bitte bei der Geschäftsstelle auf oberfreiamt@kiss-zeit.ch oder rufen Sie uns an unter Tel. 077 526 54 07.

Möchten Sie mithelfen?

Gleichzeitig bitten wir alle, die mithelfen möchten und sich für einen solchen Einsatz bereit erklären (je nach Möglichkeit ein bis mehrmals pro Woche), sich sofort bei der Geschäftsstelle (oberfreiamt@kiss-zeit.ch) zu melden mit folgenden Angaben:

Name, Adresse, Telefonnummer, an welchen Wochentagen, welcher Rayon, in der eigenen Gemeinde oder in der gesamten Region Oberfreiamt. Wir werden Ihre Daten denjenigen Personen in ihrem Dorf weiterleiten, die für uns die direkte Nachbarschaftshilfe organisieren.

Absage - Raiffeisen Zuger-Trophy
Mitteilung vom: 26.03.2020

Gemäss Mitteilung der Raiffeisen Zuger-Trophy wird diese gemäss Art. 6 und 6a betreffend den Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus vom 16.03.2020 abgesagt. Unter www.zuger-trophy.ch finden Sie jeweils die aktuellsten Meldungen dazu.

Mahlzeitendienst der Pro Senectute
Mitteilung vom: 25.03.2020

Das Einkaufen ist auf Grund der aktuellen Lage erschwert und kann gerade für Seniorinnen und Senioren zur Belastung werden. Der bewährte Mahlzeitendienst der Pro Senectute Aargau bietet jede Woche frische, regional gekochte Menüs, welche nach modernen Ernährungsgrundsätzen zusammen gestellt werden. Ein wöchentlich wechselnder Menüplan mit verschiedenen Kostarten bietet eine abwechslungsreiche Auswahl. Die Mitarbeitenden bringen die bestellten Menüs einmal pro Woche zu den Seniorinnen und Senioren nach Hause. Im Kühlschrank gekühlt sind die Menüs 14 Tage haltbar. Die Gerichte können einfach erwärmt werden. Aus Daheim kann man ein feines Mittag- oder Abendessen geniessen.

Informieren Sie sich jetzt unter http://ag.prosenectute.ch/de/hilfen/mahlzeitendienst.html.

Coronavirus / Aufhebung Feuerverbot
Mitteilung vom: 20.03.2020

Empfehlung des Bundesrates

Bleiben Sie zu Hause, insbesondere wenn Sie alt oder krank sind. Es sei denn, Sie müssen zur Arbeit gehen und können nicht von zu Hause aus arbeiten; es sei denn, Sie müssen zum Arzt oder zur Apotheke gehen; es sei denn, Sie müssen Lebensmittel einkaufen oder jemandem helfen. 

Der Bundesrat und die Schweiz zählen auf Sie!

-----------------------------------------------------------------

Zusammenfassende Informationen des Kantons

https://www.ag.ch/coronavirus
Aargauer helfen

-----------------------------------------------------------------

Aufhebung Feuerverbot

Der Kanton senkt nach einer Neubeurteilung die Gefahrenstufe auf Stufe 1 "keine oder geringe Waldbrandgefahr".
In untenstehendem Merkblatt "Gefahrenstufe 1" können Sie Informationen entnehmen.

-----------------------------------------------------------------

Kehrichtentsorgung

Die kommunale Sammlung von Kehricht aus Privathaushalten soll weiterhin gewährleistet werden. Gemäss Kanton empfehlen wir Ihnen folgendes:

  • Im privaten Haushalt sollen Abfälle wie Masken, Taschentücher, Hygieneartikel und Papierhandtücher unmittelbar nach Gebrauch in Plastiksäcken gesammelt werden.
  • Diese Plastiksäcke werden ohne zusammenpressen verknotet und in Abfalleimern mit Deckel gesammelt. Die Abfalleimer sind mit dem Abfallsack der Gemeinde ausgestattet.
  • Die zugebundenen Abfallsäcke der Gemeinde werden wie üblich als Hauskehricht entsorgt.
  • In Haushalten, in denen erkrankte oder unter Quarantäne stehende Personen leben, soll zudem auf die Abfalltrennung verzichtet werden, d.h. auch die ansonsten separat gesammelten Abfälle wie PET-Getränkeflaschen, Aludosen, Altpapier etc. sollen mit dem normalen Kehricht entsorgt werden (ausschliessen von Infektionsgefahr). Ebenfalls sollen keine Abfälle in die Grüngutsammlung oder den Kompost gegeben werden, diese sind auch mit dem Kehricht zu entsorgen.

-----------------------------------------------------------------

Kurzarbeit

Nähere Informationen und das Formular zur Anmeldung von Kurzarbeit können Sie hier einsehen bzw. herunterladen.

-----------------------------------------------------------------

Schliessung der Schul-, Sport- und Freizeitanlagen zwischen 23.00 Uhr und 06.00 Uhr

Die Weisung des Departements Gesundheit und Soziales kann unten als PDF aufgerufen werden.

 

Tagesmenüs auf Anfrage im Restaurant Kreuz
Mitteilung vom: 18.03.2020

Haben Sie keine Möglichkeit, um einzukaufen oder ein Mittagessen einzunehmen? Das Restaurant Kreuz bietet in dieser Ausnahmesituation einen Lieferservice für Tagesmenüs an. Sie können Ihre Bestellung einfach per Telefon 056 668 02 85 oder per E-Mail an info@kreuz-beinwil.ch aufgeben und dann wird Ihnen ein Tagesmenü mit Salat, Hauptmenü und Dessert nach Hause geliefert.

Im Flyer finden Sie die verschiedenen Gerichte. Bei Fragen steht Ihnen Frau Martins jederzeit gerne zur Verfügung und freut sich auf Ihre Bestellung.

Raiffeisen Zuger Trophy - vorausslichtlich Unterbrochen
Mitteilung vom: 18.03.2020

Gemäss Mitteilung der Raiffeisen Zuger-Trophy wird diese gemäss Art. 6 und 6a betreffend den Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus vom 16.03.2020 voraussichtlich unterbrochen.

Unter www.zuger-trophy.ch finden Sie jeweils die aktuellsten Meldungen dazu.

Pro Senectute Angebote in unserer Gemeinde
Mitteilung vom: 17.03.2020

ProSeit 100 Jahren engagiert sich Pro Senectute für das Wohl und Selbständigkeit von älteren Menschen. Vom vielfältigen Angebot an Dienstleistungen profitieren neben den älteren Menschen auch deren Angehörige. Die kostenlose, neutrale Sozialberatung sowie die individuelle Finanzhilfe werden oft beansprucht.

Das Ziel ist es, auch in Zukunft ältere Menschen zu unterstützen, damit sie so lange wie möglich selbstbestimmt leben können. Die neue Dienstleistungen "Daheim unterstützt" (Alltags- und Haushaltshilfe) unterstützt ältere Menschen dort, wo sie sich Hilfe wünschen.

Informieren Sie sich direkt unter www.ag.prosenectute.ch über alle Angebote der Pro Senectute.

Neue Zahlungsmöglichkeiten
Mitteilung vom: 13.03.2020

Die Gemeindeverwaltung freut sich, ihren Einwohnerinnen und Einwohnern ab sofort eine weitere zukunftsorientierte Dienstleistung am Schalter anbieten zu können. Wohnsitzbescheinigungen, Containerplomben, Beglaubigungen etc. können neu direkt per Kartenzahlung beglichen werden. 

TEXAID-Container Sammlung 2019
Mitteilung vom: 13.03.2020

Aufgrund der zugestellten Gewichtsmeldung sind dem Sammelcontainer beim Werkhof während des Jahres 2019 insgesamt 6‘271 kg Altkleider zur weiteren Verwertung übergeben worden. Aufgrund einer neuen Vereinbarung kann der Gemeinderat jährlich beschliessen, welcher gemeinnützigen Organisation der Erlös ausgeschüttet werden soll. Er entschied sich diesmal für die Auszahlung an die Schweizer Berghilfe.

Leinenpflicht für Hunde im Wald und am Waldrand
Mitteilung vom: 13.03.2020

Hunde müssen im Wald oder am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli an der Leine geführt werden. In der übrigen Zeit können die Vierbeiner auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden.

In dieser Zeit brauchen Vögel, Amphibien, Insekten und alle wildlebenden Säugetiere besonderen Schutz, da sie in dieser Zeit ihren Nachwuchs aufziehen. Diese vier Monate sind die „Kinderstube der Natur“. Mit ihren ausgeprägten Sinnen bemerken Wildtiere auch noch nach Tagen Duft- und Trittspuren, Markierungen sowie Kot freilaufender Hunde und streunender Katzen. Bei häufiger Störung reagieren Wildtiere verängstigt und verlassen das Gebiet. Unnötiges Aufschrecken und damit verbundene Fluchtreaktionen zehren bei Wildtieren und Vögeln an kostbaren Energiereserven. Dies führt zu einem erhöhten Nahrungsbedarf. Dadurch können ihnen selbst, aber auch dem Jungwald erhebliche Schäden zugefügt werden, weil Tiere die jungen Zweige und Knospen abfressen.

Baubewilligungen
Mitteilung vom: 13.03.2020

Nach Abwicklung des ordentlichen Verfahrens hat der Gemeinderat folgende Bauvorhaben unter verschiedenen Bedingungen und Auflagen zur Ausführung bewilligt:

  • Amport Claude, 5637 Beinwil (Freiamt)
    teilweise bewilligt: Umbau Scheune und Wohnhaus, Unterhalt Umgebung und Reitplatz,
    Parzelle 290, Wallenschwil 11

     
  • Bergblick AG, 5630 Muri
    Neubau Gewerbegebäude und Mehrfamilienhaus, Parzelle 997, Wiggwil
     
  • Cerutti Partner Generalunternehmung AG, 6023 Rothenburg
    3 Mehrfamilienhäuser mit Einstellhalle (Hof 2), Parzelle 977, Chriesimatt

Februar 2020

Wahl neue Gemeindeschreiberin
Mitteilung vom: 28.02.2020

An seiner Sitzung vom 17. Februar 2020 hat der Gemeinderat Serena Rima, wohnhaft in Immensee, zur Gemeindeschreiberin von Beinwil (Freiamt) mit einem Stellenpensum von 100 % gewählt. Die Anstellung erfolgt auf den 1. Juni 2020. Wir wünschen Serena Rima bereits heute einen guten Start sowie viel Freude auf der Gemeindeverwaltung Beinwil (Freiamt).

Wasserverbrauch 2019
Mitteilung vom: 28.02.2020

Von der geförderten Wassermenge aus der Grundwasserfassung „Schürboden“ sind im Jahr 2019 total 121‘145 m3 (Vorjahr 121‘372 m3) in das Versorgungsnetz eingespeist worden. Aufgrund der Zählerablesungen 2018/19 (mit Stichtag per 01. Oktober 2019) wurden total 102‘685 m³ oder 84.76 % verrechnet (101‘782 m³ oder 83,86 %). Die sich ergebende Differenz von 18‘460 m³ oder 15.23 % entfällt auf den Pauschalbetrieb der Dorfbrunnen, auf bewilligte Hydrantenbezüge (z.B. periodische Kontrollen, Feuerwehr, Spüldienste, etc.), auf Überlaufwasser im Reservoir „Gableri“ und im Druckbrecher „Feld“ sowie auf defekte Messstellen, Leitungsbrüche und Leckverluste, etc.  Aufgrund der Trockenheit wurden die Dorfbrunnen am 30. Juli 2019 abgestellt.

Die Wassergewinnung erfolgte im Jahre 2019 zu 68,43 % (89,48 %) über die Heberleitung und zu 31.56 % (10,52 %) mittels Pumpenleitungen. Der Grundwasserspiegel schwankte während des Jahres zwischen 786,90 und 790,40 m ü.M. Die Verluste und Hydrantenbezüge des Jahres 2019 weisen mit 9,85 % (Vorjahr 10,11 %) im Verhältnis zur Gesamtförderung weiterhin einen guten bis sehr guten Wert auf. Das weitverzweigte Versorgungsnetz mit derzeit 85 Löschwasserbezugsstellen wird durch den Brunnenmeister laufend auf allfällige Lecks und Leitungsschäden überwacht. Während des Jahres 2019 wurden wiederkehrende Service- bzw. Reparaturarbeiten an mehreren Hydranten ausgeführt. 8 (4) weitere Rohrbrüche wurden bei privaten Hauszuleitungen lokalisiert und deren Behebung zu Lasten der betroffenen Grundeigentümer veranlasst.

Sämtliche Trinkwasserkontrollen des Jahres 2019 wiesen eine einwandfreie chemische und mikrobiologische Qualität auf. Die Nitratbelastung lag im Jahr 2019 zwischen 21,9 - 22,9 mg/L NO3 und erfüllt damit das angestrebte Qualitätsziel von 25 mg/L NO3 in optimaler Weise. Die Gesamthärte des Wassers liegt bei 34 - 35 °fH.

Verantwortung der Tierbesitzer
Mitteilung vom: 28.02.2020

Tierhalter sind gemäss geltendem Polizeireglement dazu verpflichtet, den Kot ihrer Tiere (zum Beispiel Pferde oder Hunde) einzusammeln und zweckmässig zu entsorgen. Es soll dadurch verhindert werden, dass weder öffentlicher noch privater Grund Dritter durch ihre Tiere verunreinigt wird.

Abstimmungsresultate vom 09.02.2020
Mitteilung vom: 09.02.2020

Hier finden Sie die Abstimmungsresultate vom Sonntag, 09.02.2020:

Protokoll-Abschluss 2019
Mitteilung vom: 05.02.2020

Der Gemeinderat hielt im vergangenen Jahr 23 Ratssitzungen und behandelte insgesamt 265 Geschäfte und zahlreiche Kenntnisnahmen. Nicht eingerechnet sind dabei Augenscheine und Verhandlungen. Das Protokoll umfasst 378 Seiten. 

Steuerbezug 2019 - Abschlussergebnisse
Mitteilung vom: 05.02.2020

 

Die Sollstellungen bei den ordentlichen Einkommens- und Vermögenssteuern des Jahrs 2019 belaufen sich für sämtliche Steuerhoheiten auf total CHF 6‘687‘762.90 (Vorjahr CHF 6‘844‘221.90). Der Gemeindeanteil bei den ordentlichen Einkommens- und Vermögenssteuern (inkl. Vor­jahre) hat im Vergleich zum Vorjahr um CHF 92‘245.95 oder um 3.00 % abgenommen (Vor­jahr CHF 3‘084‘784.85). Der Hauptgrund dafür liegt bei den Nachzahlungen für frühere Jahre, welche mit total CHF 747‘173.20 (Vorjahr CHF 904‘340.90) einen starken Rückgang aufweisen. Die Einkommenssteuern 2019 belaufen sich auf CHF 2‘003‘741.55 und liegen damit mit CHF 59'942.16 über der Vorjahresabrechnung (CHF 1‘943‘799.39). Sie über­steigen jedoch die Budgetannahmen um rund CHF 194‘000.00. Diejenigen der Vermögens­steuer überschreiten das Budget 2019 um rund CHF 29‘000.00.

Am 31. Dezember 2019 waren in Beinwil (Freiamt) 64.69 % (59.02 %) oder 420 von 649 (633) Steuerpflichtigen für das Steuerjahr 2018 definitiv veranlagt. Bedingt durch die Gegen­wartsbesteuerung sind sämtliche Veranlagungen des Steuerjahres 2019 noch provisorisch.

Der Gemeindeanteil der Vorauszahlungszinsen und Vergütungszinsen für Überzahlungen beträgt CHF 265.05 (Vorjahr CHF 497.60) und derjenige der Gebühren beträgt CHF 714.00 (Vorjahr CHF 0.00). Die Einnahmen aus Verzugszinsen belaufen sich für die Gemeinde auf CHF 3‘332.25 (CHF 3‘664.10).

Die bereinigten Sollstellungen 2019 der Gemeindesteuern (buchhalterischer Ertrag in der laufenden Rechnung) belaufen sich ohne Berücksichtigung der Steuerverluste und Zahlungseingänge von früher abgeschriebenen Steuern auf total CHF 3‘200‘144.25 (CHF 3‘083‘294.55). Die Budgeterwartungen konnten damit um 3.60 % übertroffen werden.

Die Summe der sich in Zahlungsverzug befindenden Forderungen belaufen sich auf
CHF 484‘911.60 (CHF 587‘074.00) oder gemessen am Gesamtsteuersoll auf 7.25 % (8.58 %).

Januar 2020

Steuerbussen Inkasso 2019, Gemeindeanteil
Mitteilung vom: 29.01.2020

Der Gemeindeanteil von Beinwil (Freiamt) an den ausgefällten bzw. eingegangenen Steuerbussen beträgt im Rechnungsjahr 2019 total CHF 825.80 (50 % des Zahlungseingangs, Vorjahr CHF 3‘356.10). Die offenen Strafbefehle für nicht eingereichte Steuererklärungen des Jahres 2018 und frühere Perioden belaufen sich per Jahresende auf CHF 1‘800.00.

Betreibungsstatistik Beinwil (Freiamt)
Mitteilung vom: 29.01.2020

Dem Betreibungsamt Oberfreiamt, Sins, sind für die Gemeinde Beinwil (Freiamt) im verflossenen Jahr 2019 total 144 Betreibungsbegehren (Vorjahr 160) mit einer Forderungssumme von CHF 272‘566.50 (CHF 172‘619.95) eingereicht worden. Gegen 11 (17) Zahlungsbefehle wurde Rechtsvorschlag erhoben. Es mussten 49 (101) Pfändungen vollzogen werden. Die gesamten Einnahmen aus den Zahlungen der Schuldner beliefen sich auf CHF 92‘955.60 (CHF 165‘486.24). Der Statistik ist weiter zu entnehmen, dass wegen Zahlungsunfähigkeit 60 (120) Verlustscheine mit Forderungsbegehren insgesamt CHF 351‘674.40 (CHF 288‘292.65) ausgesellt werden mussten.

Einwohnerkontrollstatistik
Mitteilung vom: 29.01.2020

Am Jahresende 2019 waren bei der Einwohnerkontrolle Beinwil (Freiamt) total 1‘177 Personen erfasst bzw. zivilrechtlich angemeldet, davon 602 männlich und 575 weiblichen Geschlechts. Gegenüber den Vergleichswerten des Vorjahres hat der Einwohnerbestand um 28 Personen zugenommen.

193 Personen sind als Gemeindebürger registriert. 107 Einwohner/innen sind ausländische Staatsangehörige aus 21 Nationen, davon 61 mit einer Niederlassungs-, 37 mit einer Aufenthalts- und 3 mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung. Zusätzlich werden zwei 3-köpfige Familien im Asylbewerber- bzw. Flüchtlingsstatus betreut.

Die Einwohnerkontrolle hatte im Jahre 2019 folgende Mutationen zu verarbeiten: 95 Zuzüge; 78 Wegzüge; 16 Geburten und 5 Todesfälle. Bei den Wanderungsbewegungen sind die Kurz- und Wochenaufenthalter nicht berücksichtigt.

Die Dorfältesten von Beinwil (Freiamt)
Mitteilung vom: 10.01.2020
Gemeindeversammlung vom 22. November 2019
Mitteilung vom: 10.01.2020

Rechtskraft der Beschlüsse

 

Nach unbenütztem Ablauf der publizierten 30-tägigen Referendumsfrist sind sämtliche getroffenen Entscheidungen der Einwohnergemeindeversammlung vom 22. November 2019 in Rechtskraft erwachsen.

Dezember 2019

Veranstaltungskalender 2020
Mitteilung vom: 19.12.2019

In der heutigen Ausgabe des Amtlichen Anzeigers ist der Veranstaltungskalender 2020 aller Beinwiler Dorfvereine und öffentlicher Institutionen abgedruckt.

Baubewilligungen
Mitteilung vom: 19.12.2019

Nach Abwicklung des ordentlichen Verfahrens hat der Gemeinderat folgende Bauvorhaben unter verschiedenen Bedingungen und Auflagen zur Ausführung bewilligt:

  • Einwohnergemeinde Beinwil (Freiamt)
    Neubau kommunaler Werkhof und Feuerwehrmagazin, Parzelle 1, Beinwil/Wiggwil
    Gegen die Baubewilligung wurde Beschwerde erhoben, weshalb sich das Projekt verzögert.

     
  • Heim Johann und Claudia, 5637 Beinwil (Freiamt)
    Umbau Zimmer im Kellergeschoss, Umnutzung als Kinderzimmer, Parzelle 25, Beinwil/Brand 14 (vereinfachtes Verfahren)

     
  • Meienberg Beat, 5637 Beinwil (Freiamt) und Meienberg Daniel, 5630 Muri
    Sichtschutzwände, ost- und nordseitig, Parzelle 75, Beinwil/Oberdorf 4 (vereinfachtes Verfahren)

     
  • Schmid Bruno und Rosmarie, 5637 Beinwil (Freiamt)
    Trennwände, westseitig, Parzelle 118, Beinwil/Kirchfeld 13 (vereinfachtes Verfahren)

     
  • Suter Anton, 6312 Steinhausen
    Carport, Parzelle 72, Beinwil/Oberdorf 10 (vereinfachtes Verfahren)

November 2019

Veröffentlichung der Beschlüsse, Kurzbericht
Mitteilung vom: 27.11.2019

Einwohnergemeindeversammlung vom 22. November 2019
Veröffentlichung der Beschlüsse, Kurzbericht

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes sowie auf die Abschnitte III und V der Gemeindeordnung von Beinwil (Freiamt) werden hiermit die gefassten Beschlüsse der ordentlichen Einwohnergemeindeversammlung vom 22. November 2019 veröffentlicht. A

An der Versammlung haben 57 oder rund 6,7 % der insgesamt 849 stimmberechtigten Personen sowie 5 Gäste und 1 Pressevertreter teilgenommen. Das Quorum zur rechtskräftigen Verabschiedung der behandelten Sachgeschäfte lag bei 170 Stimmen. Dieses konnte mit der Besucherzahl nicht erreicht werden, weshalb die getroffenen Entscheidungen bis zum 3. Januar 2020 dem fakultativen Referendum unterliegen. Ein Viertel aller im Stimmregister eingetragenen Personen kann innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich verlangen, dass alle oder einzelne gefasste Beschlüsse einer Urnenabstimmung unterstellt werden. Die Gemeindekanzlei hält vorgedruckte Unterschriftenlisten für ein allfälliges Referendum zur Verfügung. Ihr kann auch das umschriebene Begehren zwecks Vorprüfung des Wortlautes vor Beginn der Unterschriftensammlung eingereicht werden.

Es wurden folgende Beschlüsse gefasst:

  • Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 19. Juni 2019 (57 Ja / 0 Nein)  
  • Sanierung Aufbahrungshalle, Verpflichtungskredit CHF 70’000.00 (56 Ja / 0 Nein)    
  • Netzverbund Letthübel, Ringleitung Wasserversorgung,
    Verpflichtungskredit CHF 270‘000.00 (56 Ja / 0 Nein)                                       
  • Softwareunterhalt Wasserversorgung,
    Verpflichtungskredit, wiederkehrend, CHF 8‘700.00 (57 Ja / 0 Nein)                
  • Satzungen Kreisbezirksschule (57 Ja / 0 Nein)                                                 
  • Kataster Hausanschlüsse, Kreditabrechnung (51 Ja / 0 Nein)                          
  • Budget 2020 mit einem Steuerfuss von 103 % (57 Ja / 0 Nein)                        

Zum Versammlungsverlauf wird auf die spezielle Berichterstattung des Verlags in der heutigen Ausgabe des Anzeigers für das Oberfreiamt (amtliches Publikationsorgan der Gemeinde) verwiesen.

Nadelgehölz auf dem Friedhof
Mitteilung vom: 27.11.2019

Die Angehörigen unserer Verstorbenen pflegen die Gräber und die sich darauf befindenden Pflanzen mit viel Liebe im Andenken und zu Ehren der Verstorbenen. In der vorweihnachtlichen Zeit musste in den letzten Jahren festgestellt werden, dass bei diversen Gräbern auf dem Friedhof Beinwil (Freiamt) Äste und Zweige durch Dritte abgeschnitten wurden. Wir weisen darauf hin, dass unberechtigtes Pflücken von Blumen und Zweigen ausdrücklich untersagt ist. Vielen Dank für Ihren Respekt.

Termine der Gemeinde im Jahr 2020
Mitteilung vom: 27.11.2019

Der Gemeinderat hat die Daten der Einwohnergemeindeversammlungen sowie anderer wichtiger öffentlicher Anlässe des Jahres 2020 festgelegt und in den nächstjährigen kommunalen Veranstaltungskalender aufgenommen. Auszugsweise werden folgende Termine zur Vormerkung veröffentlicht:

  • Ordentliche Einwohnergemeindeversammlungen
    am 24. Juni 2020 und am 27. November 2020
  • Jungbürgerfeier (Jahrgänge 2001 – 2002)
    am 20. März 2020
  • Neuzuzügerbegrüssung (01.08.2018 – 31.07.2020)
    am 29. August 2020
  • Präsidentenkonferenz der Dorfvereine, Terminkoordinationssitzung
    am 30. November 2020
  • Weihnachtsbaumverkauf und „Wiehnachts-Kafi“
    am 19. Dezember 2020
Wahlresultate vom 24. November 2019
Mitteilung vom: 24.11.2019

Hier finden Sie die Wahlresultate vom 24. November 2019.

Prämienverbilligung 2020 / Jetzt Code bestellen
Mitteilung vom: 20.11.2019

Haben Sie keinen Code erhalten, sind aber der Ansicht, dass Ihnen im Jahre 2020 ein Anspruch auf Prämienverbilligung zukommt? Bestellen Sie auf der Webseite der SVA (www.sva-ag.ch/praemienverbilligung) einen Code. Die Anmeldung ist bis spätestens
31. Dezember 2019 vorzunehmen. Ansonsten verwirkt ein möglicher Anspruch. Sollte eine Person keinen Internetzugang haben, kann ein Antrag über die Gemeindezweigstelle oder direkt über die SVA eingereicht werden. Weiterführende Informationen finden Sie ebenfalls auf der Homepage der SVA.

Gemeindeversammlung vom 22. November 2019 / Traktandenliste
Mitteilung vom: 06.11.2019

Der Gemeinderat hat folgende beschlussfähigen Sachgeschäfte in die Traktandenliste der ordentlichen Gemeindeversammlung vom Freitag, 22. November 2019, aufgenommen:

1.    Begrüssung, Mitteilungen, Präsenz                                                                  
2.    Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 19. Juni 2019              
3.    Sanierung Aufbahrungshalle, Verpflichtungskredit CHF 70’000.00                
4.    Netzverbund Letthübel, Ringleitung Wasserversorgung, 
       Verpflichtungskredit CHF 270‘000.00                                                               
5.    Softwareunterhalt Wasserversorgung, 
       Verpflichtungskredit, wiederkehrend, CHF 8‘000.00                                        
6.    Satzungen Kreisbezirksschule                                                                          
7.    Kataster Hausanschlüsse, Kreditabrechnung                                                  
8.    Budget 2020 mit einem Steuerfuss von 103 %                                                
9.    Verschiedenes, Umfrage und Orientierungen

Die Unterlagen zu den einzelnen Traktanden liegen während der ordentlichen Schalterzeit bei der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf.

Kurzbericht zum Budget 2020
Mitteilung vom: 06.11.2019

Das Budget 2020 wurde mit einem unveränderten Steuerfuss von 103 % erstellt. Aus dem betrieblichen Aufwand von CHF 4‘049‘520.00 und dem betrieblichen Ertrag von CHF 3‘966‘460.00 resultiert ein Minus von CHF 83‘060.00. Dank dem mutmasslichen Finanzertrag von CHF 26‘100.00 zeichnet sich im operativen Ergebnis ein Aufwandüberschuss von CHF 56‘960.00 ab.

Die Gründe für die Unterdeckung sind vielfältig, liegen jedoch zur Hauptsache bei den höheren Ausgaben in der Gemeindeverwaltung und den Gemeindeliegenschaften, in den höheren Kosten für die Sonderschulen,  dem Upgrade und Softwareunterhalt der alten Steuerung des Feuerwehrlokals im Schulhaus sowie dem Rückbau Weiher (Heideggeracher). Dem gegenüber stehen geringere Einnahmen für «Auswärtige Schüler», Wegfall der Kostenbeteiligung des Kantons für Materielle Hilfe, geringerer Finanzausgleich sowie Wegfall der Mieteinnahmen der Liegenschaft Wiggwil 3 (Verkauf).

In der Investitionsrechnung sind der Baukredit für den Mehrzweckneubau kommunaler Werkdienst und Feuerwehrlokal, die Erschliessung Ringleitung des Netzverbundes Letthübel, die Kanalisationsdruckleitung «Grüth-Brunnwil», die Sanierung Aufbahrungshalle, die NUPLA-Gesamtrevision sowie die Investitionsbeiträge für die ARA Reuss-Schachen bzw. ARA Reuss-Obfelden geplant.

Die geplanten Investitionsausgaben belaufen sich auf CHF 2‘480‘000.00. Diesem Betrag stehen keine Investitionseinnahmen gegenüber. Zusammen mit der Selbstfinanzierung von CHF 410‘140.00 in der Erfolgsrechnung resultiert insgesamt ein Finanzierungsfehlbetrag von CHF 2‘069‘860.00.

Gemeinde-, Flur- und Güterwege / Reinigungspflicht
Mitteilung vom: 06.11.2019

Die Gemeinde erinnert daran, dass im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung und Bestellung der Felder und Kulturen der/die Verursacher/in für das sofortige Reinigen der Fahrbahn oder fremden Privateigentum nach bewirtschaftungsbedingter Verschmutzung verantwortlich ist.

Verantwortung der Tierbesitzer
Mitteilung vom: 06.11.2019

Entfernung von Kot auch im Landwirtschaftsland Dritter

Wir möchten Sie nochmals daran erinnern, dass Tierhalter gemäss geltendem Polizeireglement dazu verpflichtet sind, den Kot ihrer Tiere (zum Beispiel Pferde oder Hunde) einzusammeln und zweckmässig zu entsorgen. Es soll dadurch verhindert werden, dass weder öffentlicher noch privater Grund Dritter (inklusive Landwirtschaftsland Dritter) durch ihre Tiere verunreinigt wird.

Rechnungsstellung 2019
Mitteilung vom: 06.11.2019

Wir bitten Sie, sämtliche Rechnungen an die Einwohnergemeinde für Lieferungen, Arbeiten und Spesen bis 6. Dezember 2019 der Abteilung Finanzen mit Beilage eines Einzahlungsscheines einzureichen. Nur bei fristgerechter Einreichung kann die Auszahlung noch in diesem Jahr gewährleistet werden. 

Trinkwasseruntersuchung
Mitteilung vom: 06.11.2019

Am 14. Oktober 2019 erfolgte die Trinkwasserkontrolle der Wasserversorgung Beinwil (Freiamt). Gemäss Prüfbericht vermochten sämtliche Proben die gesetzlichen Anforderungen einwandfrei zu erfüllen. Der Chlorthalonil-Wert liegt bei 0,03 Mikrogramm/Liter und ist somit weit unter dem Grenzwert von 0.1 Mikrogramm/Liter. Die Nitratmessung ergab eine Belastung von 22,9 mg/L, welcher ebenfalls deutlich unter dem Toleranzwert von 40 mg/L liegt.

Oktober 2019

Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland / Planungsstart
Mitteilung vom: 23.10.2019

Die allgemeine Nutzungsplanung ist das zentrale Instrument der kommunalen Raumplanung. Sie regelt die Nutzung und Überbauung des Bodens auf dem Gemeindegebiet. In der Zeitspanne seit der letzten Revision haben sich wesentliche übergeordnete Vorgaben und Rahmenbedingungen geändert. Die Gemeinde Beinwil (Freiamt) hat sich deshalb dazu entschieden, eine Gesamtrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland einzuleiten. Der Kredit für die Planungsarbeiten wurde anlässlich der Einwohnergemeindeversammlung vom 19. Juni 2019 von der Bevölkerung gesprochen.

Als Grundlage für die Revision der kommunalen Nutzungsplanungsinstrumente (Bauzonenplan, Kulturlandplan und Bau- und Nutzungsordnung) wird vorgängig ein Räumliches Entwicklungsleitbild (REL) erarbeitet. Dieses hat zum Ziel, eine strategische Vorstellung der zukünftigen räumlichen Entwicklung der Gemeinde Beinwil (Freiamt) zu erhalten. Zudem werden in einem Kommunalen Gesamtplan Verkehr (KGV) die verkehrlichen Grundlagen für die Siedlungsentwicklung sowie Zielsetzungen und Massnahmen erarbeitet, um den verkehrlichen Herausforderungen zu begegnen. Basierend auf den resultierten Zielvorgaben können der Bauzonenplan, der Kulturlandplan und die Bau- und Nutzungsordnung auf die neuen Vorgaben angepasst werden.

Die Bevölkerung von Beinwil (Freiamt) wird in den Planungsprozess miteingebunden. Zur Begleitung der Arbeiten wurde eine Begleitkommission eingesetzt, die die Interessen in der Gemeinde vertreten soll. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die lokalen Kenntnisse über Qualitäten, Potenziale und Herausforderungen in die langfristige räumliche Strategie einfliessen. Die Bevölkerung hat zudem die Möglichkeit, ihre Anliegen im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung bei der Nutzungsplanung einzubringen.

Der Gemeinderat von Beinwil (Freiamt) freut sich auf die kommende Aufgabe und den angeregten Dialog mit der Bevölkerung. Er ist überzeugt, mit der Revision der Nutzungsplanung einen wertvollen Beitrag zur Weiterentwicklung der Gemeinde zu leisten.

Für Fragen zur Gesamtrevision der Nutzungsplanung steht der Bevölkerung die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.

Baubewilligungen
Mitteilung vom: 23.10.2019

Nach Abwicklung des ordentlichen Verfahrens hat der Gemeinderat folgende Bauvorhaben unter verschiedenen Bedingungen und Auflagen zur Ausführung bewilligt:

  • Einwohnergemeinde Beinwil (Freiamt)
    Abwasserdruckleitung Grüth-Brunnwil, diverse Parzellen, Beinwil/Grüth-Brunnwil
     
  • Huwyler Daniel, 5637 Beinwil (Freiamt)
    Wand- und Dachsanierung mit Einbau Schmutzschleuse bei bestehender WC-Anlage im Ökonomiegebäude, Parzelle 246, Beinwil/Wallenschwil 3
Babyerstausstattung
Mitteilung vom: 10.10.2019

Im Winter wird eine der uns zugewiesenen vorläufig aufgenommenen Ausländerinnen erneut Mutter. Haben Sie Babyerstausstattungsartikel zu verschenken? Wir benötigen Kleidung, Kinderwagen, Bettchen etc. Zur Koordination bitten wir Sie, uns vorgängig zu kontaktieren (056 668 18 60). In Namen der Familie und der Gemeinde danken wir Ihnen bereits jetzt für die Hilfsbereitschaft.

Zurückschneiden von Sträuchern
Mitteilung vom: 08.10.2019

Das Zurückschneiden der Bäume und Sträucher entlang den Verkehrsräumen stellt insbesondere in der Vegetationsperiode eine Daueraufgabe dar. Nur so können klar definierte Verkehrsräume mit entsprechend guten Übersichtsverhältnissen, sowie die Verkehrssicherheit gewährleistet werden.

Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Fusswegen und Plätzen werden aufgefordert, die Bäume, Sträucher, Hecken und Einfriedungen, welche in den Strassen- bzw. Gehweg hineinragen zurück zu schneiden Der Rückschnitt hat jeweils bis Ende Mai und November, jederzeit aber auch bei Bedarf, zu erfolgen.

Dabei sind die Vorschriften des Merkblatts "Zurückschneiden von Sträuchern" zu beachten.

Wahlen vom 20. Oktober 2019 / Stimmrechtsausweis unterschreiben
Mitteilung vom: 03.10.2019

Die Wahlunterlagen haben Sie in den letzten Tagen durch unseren Gemeindeweibel Rey Ruth erhalten. Bitte denken Sie daran, den Stimmrechtsausweis bei brieflicher und stellvertretender Stimmabgabe zu unterzeichnen. Ehegatten und Personen in eingetragener Partnerschaft dürfen einander an der Urne im Wahlbüro unter gleichzeitiger Abgabe der beiden Stimmrechtsausweise vertreten. Die vertretene Person hat seinen Stimmrechtsausweis zu unterschreiben. Ansonsten ist die Stimmabgabe leider ungültig.

Baubewilligungen
Mitteilung vom: 03.10.2019

Nach Abwicklung des ordentlichen Verfahrens hat der Gemeinderat folgende Bauvorhaben unter verschiedenen Bedingungen und Auflagen zur Ausführung bewilligt:

  • Bergblick AG, 5630 Muri
    Rückbau Gebäude Nr. 122, Parzelle 1  und 997, Beinwil/Wiggwil 3
     
  • Blunschi Dominik, 5637 Beinwil (Freiamt)
    Ausbau Estrich zu Archivraum, Dachausschnitt und Dachfenster, Parzelle 136,
    Beinwil/Unterdorf 6

     
  • Bühler Rita und Silvan, 5637 Beinwil (Freiamt)
    Anbau Windfang und Ersatzbau Velo- / Geräteschopf, Parzelle 168, Beinwil/Mitteldorf 5 F (vereinfachtes Verfahren)
     
  • Bütler Daniel, 5630 Muri
    Regenwassertank, Parzelle 598, Beinwil/Wiggwil 17
     
  • Kaufmann Jürg, 5637 Beinwil (Freiamt)
    Wärmepumpe mit Erdsonde (Heizungssanierung), Parzelle 756, Beinwil/Unterdorf 8

 

  • Krummenacher Christian und Bettina, 5637 Beinwil (Freiamt)
    Anbau Wohnraum und Garage, Parzelle 146, Beinwil/Kreuzäcker 3
     
  • Küng Herbert, 5637 Beinwil (Freiamt)
    Balkonüberdachung Dachwohnung Ost, Parzelle 984, Beinwil/Mitteldorf 3b
     
  • Neufeldt Willi und Diana, 5637 Beinwil (Freiamt)
    Diverse Umgebungsgestaltungen, Parzelle 185, Beinwil/Rösslimatte 10 (vereinfachtes Verfahren)
Rosa Oktober 2019 / 1 Tulpe fürs Leben
Mitteilung vom: 03.10.2019

Die Gemeinde Beinwil (Freiamt) beteiligt sich an der Kampagne „1 Tulpe fürs Leben“ unter der Koordination des Vereins L’aiMant Rose. Im Oktober, dem Monat, welcher auf internationaler Ebene der Sensibilisierung von Brustkrebs gewidmet ist, werden in 402 Gemeinden der Schweiz hunderttausende Lebenszwiebeln gepflanzt. Im Frühjahr dürfen wir die Tulpenpracht vor dem Gemeindehaus bewundern. Mit unserem Mitwirken möchten wir den zahlreichen Brustkrebsbetroffenen und ihren Angehörigen unsere Ehre erweisen und die Bevölkerung auf diese Problematik sensibilisieren.

Gemeindeverwaltung geschlossen
Mitteilung vom: 03.10.2019

Gerne informieren wir Sie bereits jetzt, dass die Gemeindeverwaltung am Freitag, 18. Oktober 2019 aufgrund des gemeinsamen Geschäftsausflugs mit dem Gemeinderat geschlossen ist. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

September 2019

Steuerbezug 2019 / Verfallsanzeigen
Mitteilung vom: 12.09.2019

Demnächst werden die Verfallsanzeigen für die provisorischen Steuern 2019 verschickt. Die Anzeige stellt keine Mahnung, sondern einen Kontoauszug dar, welcher den aktuellen Forderungsstand bei den provisorischen Steuern 2019 aufzeigt. Die Zahlungspflicht für die ordentlichen Staats-, Gemeinde- und Kirchensteuern läuft am 31. Oktober 2019 ab (allgemeiner Fälligkeitstermin). Für verspätete Zahlungen nach dem Verfalldatum muss auf den Ausständen ein Verzugszins von 5,1 % erhoben werden. Verwenden Sie für die Bezahlung der Steuern 2019 bitte nur die dafür vorgesehenen Einzahlungsscheine. Offene Steuern müssen im November gemahnt werden. Besteht danach noch ein Ausstand, kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden. Gemeinderat und Verwaltung danken allen Steuerpflichtigen für die Einhaltung der Zahlungsfrist bzw. für die bereits geleisteten Überweisungen.

Sollte der provisorische Steuerbetrag gemäss den eigenen Berechnungen zu hoch belastet sein, kann mit dem Regionalen Steueramt in Merenschwand, Tel. 056 675 53 20, Kontakt aufgenommen werden. Bei wesentlichen und ausreichend begründeten Abweichungen wird die Rechnung angepasst. Zuviel bezahlte Steuern werden bei der definitiven Veranlagung mit Zins zurückerstattet oder an eine andere Steuerforderung angerechnet. Der Vergütungszins für Überzahlungen beträgt derzeit 0,1 %.

Mahngebühren im Bezugsverfahren (§ 77a StGV)

Eine Mahngebühr wird erstmals im Kalenderjahr 2019 für provisorische und für definitive Steuerausstände sowie für Verzugszinsen des Jahres 2019 erhoben. Im Schuldbetreibungsverfahren wird ab dem Kalenderjahr und Steuerjahr 2019 zudem eine Gebühr für die Umtriebe bei jeder einzelnen Betreibung erhoben.

Übersicht über die Mahngebühren

Aus folgenden Verwaltungshandlungen werden die Gebühren erhoben:

  • Erste Mahnung Steuererklärung, CHF 35.00
  • Zweite Mahnung Steuererklärung, CHF 50.00
  • Mahnung Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch/definitiv), CHF 35.00
  • Betreibung Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch/definitiv), CHF 100.00
Birnel
Mitteilung vom: 12.09.2019

Die Gemeinde beteiligt sich auch dieses Jahr an der von der Schweizerischen Winterhilfe organisierten Birnel-Aktion. Der Birnendicksaft wird aus Schweizer Mostbirnen hergestellt und benötigt keine Konservierungs- oder andere Zusatzstoffe. Der Erlös dieses Produktes fliesst vollumfänglich in die Wohltätigkeit der Schweizerischen Winterhilfe und kommt somit zahlreichen Menschen in Not zu gute. Informieren Sie sich unter www.winterhilfe.ch über das soziale Engagement und beziehen Sie gleichzeitig feine Rezepte.  

Der Birnel wird in konventioneller Qualität in folgenden Mengen und Preisen (inkl. MwSt.) abgegeben: Dispenser à 250 g zu CHF 4.20; Glas à 500 g zu CHF 6.50; Glas à 1 kg zu CHF 10.60; Kessel à 5 kg zu CHF 46.00; Kessel à 12,5 kg zu CHF 105.00.

Die Gemeindekanzlei nimmt Bestellungen gerne bis spätestens Donnerstag, 3. Oktober 2019, entgegen (Telefon 056 668 18 60 oder gemeindekanzlei@beinwil.ch).

Abwarts- und Reinigungspersonal
Mitteilung vom: 12.09.2019

Mit Ende des vergangenen Schuljahres gab Furrer-Städler Marlis die Stelle als Raumpflegerin im Schulhaus auf. Der Gemeinderat dankt Ihr für den guten Einsatz während des letzten Schuljahres. Als Unterstützung des Hauswarts konnte per September Hurschler Walker Verena gewählt werden. Wir wünschen Ihr viel Freude bei der neuen Aufgabe.

August 2019

Ärztliche Notrufnummer Kanton Aargau
Mitteilung vom: 29.08.2019

Ist Ihnen die kantonale, ärztliche Notrufnummer 0900 401 501 (CHF 3.23 pro Minute ab Festnetz) bekannt?

Anruferinnen und Anrufer werden rund um die Uhr, also 24/365 von medizinisch geschultem Personal beraten und wenn nötig direkt an den diensthabenden Arzt oder ins nächste Notfallzentrum zugewiesen. Dies bringt Vorteile für alle: Der Hausarzt bleibt erste Anlaufstelle in Gesundheitsfragen als Schlüsselperson in der Patientenversorgung und die Notfallzentren der Spitäler werden von Bagatellfällen entlastet.

Mit der Gebühr von CHF 3.23 pro Minute beteiligen sich die AnruferInnen ausschliesslich an den Kosten der Beratungs- und Triageleistung. Die Gebühren fallen anders als bei kostenpflichtigen Nummern erst nach dem Ansagetext an wenn die Fachperson den Anruf entgegennimmt und ist beendet, wenn der Patient den Hörer auflegt (also inklusive allfälliger Weiterleitung an den notfalldienstleistenden Arzt, die Notfallstation oder den Sanitätsnotruf 144).

Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Mitteilung vom: 22.08.2019

Die Sicherheit auf öffentlichen Strassen darf vom anstossenden Grundeigentum aus weder durch Bauten, Einfriedungen, Bäume oder Sträucher, noch durch sonstige Objekte beein­trächtigt werden. Herausragende Äste, Hecken und Sträucher, auch Waldränder, sind laufend soweit zurückzuschneiden, dass sie mit dem gesamten Strassengebiet nicht in Berührung kommen und weder für den Fahrverkehr noch für Fussgänger eine Gefahr darstellen. Über­hängende Äste müssen eine ungehinderte Verkehrsabwicklung gewährleisten. Sie sind auf eine Höhe von 4,50 m, ab Fahrbahn gemessen, aufzuasten. Hecken und Sträucher sind auf 2,00 m Abstand, gemessen vom Strassenmark, zurückzuschneiden. Bei Gehwegen hat der Rückhau auf die Hinterkante des Trottoirs zu erfolgen. Die Eigentümer derartiger Pflanzun­gen im Einzugsbereich öffentlicher Weganlagen (auch Flurstrassen) werden ersucht, die Abstandsvorschriften zu beachten und die erforderlichen Schnittarbeiten umgehend vorzunehmen. In Sichtzonen muss zudem ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 cm bis 3.00 m dauernd ge­währleistet sein.

Wo der Rückhau nicht bis Ende September 2019 erfolgt, wird das Gemeindebauamt ohne weitere Voran­zeige die notwendigen Arbeiten im Sinne von Art. 679 ZGB zu Lasten der pflichtigen Grundstückseigentümer ausführen.

Gemeinde-, Flur- und Güterstrassen / Sorghaltung, Reinigungspflicht
Mitteilung vom: 22.08.2019

Im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung und Bestellung der Felder und Kulturen  erinnert der Gemeinderat an die folgenden Bestimmungen des Reglements über den Unterhalt und die Sicherung der subventionierten gemeinschaftlichen Meliorationswerke (Unterhaltsreglement):

Öffentliche Strassen und Wege sind mit beidseitigem Bankett ausgemarkt. Dieses Bankett muss bewachsen sein und soll notfalls gemäht, nicht aber mit Herbizid behandelt oder umgepflügt werden. Bei der Bodenbearbeitung ist gegenüber dem Strassenmarch ein Abstand von mindestens 50 cm einzuhalten. Zudem dürfen die Wege nicht als Wendeplatz benützt werden. Für das sofortige Reinigen der Fahrbahn nach bewirtschaftungsbedingter Verschmutzung ist der/die Verursacher(in) verantwortlich. Jede(r) Grundeigentümer(in) ist verpflichtet, Schäden - auch selbst verursachte - unverzüglich dem Gemeinderat zu melden. Beschädigungen oder Veränderungen von March- und Vermessungszeichnen sind durch den Nachführungsgeometer auf Kosten des Verursachers zu beheben.

Die Landbewirtschafter werden eindringlich gebeten, Sorge zu den öffentlichen Meliorationswerken zu tragen. Die geltenden Vorschriften sind im Interesse der Erhaltung eines guten Zustandes des Flurwegnetzes zu beachten und einzuhalten. Gemäss Ziff. 2.3 des Unterhaltsreglements sind die Verursacher für fahrlässiges und mutwilliges Beschädigen der Anlagen kostenersatzpflichtig. Gegen pflichtwidrige Grundeigentümer oder Dritte kann der
Gemeinderat harte Massnahmen ergreifen und Verwaltungszwang anwenden.

Software-Umstellung
Mitteilung vom: 22.08.2019

Die Software-Umstellung in der Gemeindeverwaltung konnte während den Schulsommerferien erfolgreich vollzogen werden. Es war nicht zu vermeiden, dass sich dadurch einige Arbeiten verzögerten. Für das entgegengebrachte Verständnis dankt Ihnen das Personal herzlich.

Rechtskraft der GV-Beschlüsse vom 19.06.2019
Mitteilung vom: 07.08.2019

Nach unbenütztem Ablauf der publizierten 30-tägigen Referendumsfrist sind alle getroffenen Entscheidungen der Einwohnergemeindeversammlung vom 19. Juni 2019 in Rechtskraft erwachsen.

Juli 2019

Vorsicht beim Feuern im Freien
Mitteilung vom: 26.07.2019

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit wird die Bevölkerung zur Vorsicht mit Feuer im Freien und Rücksicht bei der Wasserentnahme gemahnt.  Bitte beachten Sie das aktuelle Merkblatt "Waldbrandgefahr Stufe 3" zum Verhalten bei Trockenheit  sowie die Medienmitteilung im Anhang.

Wassersparen
Mitteilung vom: 18.07.2019

Der Grundwasserspiegel sank aufgrund der geringen Niederschläge. Wir bitten Sie daher, sparsam mit dem Wasser umzugehen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Budgetplanung 2020
Mitteilung vom: 18.07.2019

Der Gemeinderat hat die Vorbereitungen für das Budget 2020 aufgenommen. Weiterhin gilt der Grundsatz zur sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung öffentlicher Gelder. Die Bevölkerung, Vereine und Kommissionen werden ersucht, dem Gemeinderat allfällige Budgetbegehren bis spätestens 16. August 2019 einzureichen. Die Anträge sind schriftlich zu formulieren und zu begründen.

Aufhebung öffentlicher Fussweg
Mitteilung vom: 18.07.2019

Der Gemeinderat Beinwil (Freiamt) hat die Aufhebung einer Fusswegverbindung in Wiggwil - Beinwil auf den Grundstücken GB LIG Beinwil (Freiamt) Nr. 1, 897 und 997 beschlossen.

Diese Wegrechtsaufhebung wurde bereits mit der Güterregulierung „Beinwil-Dorf“ veranlasst. Die Löschung im Grundbuch unterblieb jedoch, da sich die Grundstücke ausserhalb des Regulierungsperimeters befanden.

Der Aufhebungsbeschluss samt Situationsplan liegt während 30 Tagen seit der Publikation auf der Gemeindekanzlei zur Einsicht auf.

Einsprachen gegen die Aufhebung sind innert der Auflagefrist einzureichen an den Gemeinderat Beinwil (Freiamt).

Finanz- und Lastenausgleich für das Jahr 2020
Mitteilung vom: 18.07.2019

Das Departement Volkswirtschaft und Inneres hat den Finanz- und Lastenausgleich 2020 aufgrund der Basiszahlen aus den Jahren 2016 - 2018 bzw. 2015 - 2017 beim Soziallastenausgleich berechnet.

An Beinwil (Freiamt) wird im Jahr 2020 eine Ausgleichszahlung von CHF 589‘000.00 (Beitrag 2019: CHF 670‘000.00) ausgerichtet. Die Gemeinde erhält in den Bereichen Steuerkraftausgleich CHF 73‘580.00, Bildungslastenausgleich CHF 55‘000.00 und räumlich-strukturellen Lastenausgleich CHF 565‘500.00. In den Soziallastenausgleich leistet Beinwil (Freiamt) einen Beitrag von CHF 105‘000.00. Für die Mindestausstattung erhält die Gemeinde keinen Beitrag.

Leerwohnungszählung
Mitteilung vom: 03.07.2019

Die Leerwohnungszählung per 1. Juni 2019 ergab, dass in Beinwil (Freiamt) insgesamt 12 Wohnungen unbenutzt waren. Davon standen 3 zum Verkauf und 9 zur Neuvermietung.

Juni 2019

Einwohnergemeindeversammlung vom 19. Juni 2019 - Veröffentlichung der Beschlüsse
Mitteilung vom: 28.06.2019

Gemäss der Gemeindeordnung von Beinwil (Freiamt) werden hiermit die gefassten Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 19. Juni 2019 veröffentlicht.

An der Versammlung haben 63 respektive 7,5 % der insgesamt 837 stimmberechtigten Personen sowie 5 Gäste und 1 Pressevertretung teilgenommen. Das Quorum zur rechtskräftigen Verabschiedung der behandelten Sachgeschäfte lag bei 168 Stimmen. Dieses konnte mit der Besucherzahl nicht erreicht werden, weshalb die getroffenen Entscheidungen bis zum 29. Juli 2019 dem fakultativen Referendum unterliegen. Ein Viertel aller im Stimmregister eingetragenen Personen kann innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich verlangen, dass alle oder einzelne gefasste Beschlüsse einer Urnenabstimmung unterstellt werden. Die Gemeindekanzlei hält vorgedruckte Unterschriftenlisten für ein allfälliges Referendum zur Verfügung.

Es wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Traktandum 2: Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 23. November 2018 (63 Ja / 0 Nein)

Traktandum 3: Rechenschaftsbericht 2018 (57 Ja / 0 Nein) 

Traktandum 4: Rechnungsabschluss 2018 (58 Ja / 0 Nein)

Traktandum 5: Familienergänzende Kinderbetreuung, Defizitgarantie CHF 16’300.00 (52 Ja / 1 Nein)

Traktandum 6: Abwasserreglement, Anschlussgebühren (63 Ja / 0 Nein)

Traktandum 7: Landabtretung Parzelle 815 im Zusammenhang mit der Verlegung der K350 (60 Ja / 2 Nein)

Traktandum 8: Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland, Verpflichtungskredit CHF 130’000.00 (44 Ja / 3 Nein)

Der gestellte Antrag aus der Versammlungsmitte, eine zweite Offerte für die Gesamtrevision der allgemeinen Nutzungsplanung einzuholen, wurde mit 47 Ja zu 5 Neinstimmen gutgeheissen.

Bezüglich des Versammlungsverlaufs wird auf die bereits erfolgte, ausführliche Berichterstattung in der Ausgabe des Anzeigers für das Oberfreiamt (amtliches Publikationsorgan der Gemeinde) vom 21. Juni 2019 verwiesen.

Neuzuweisung von vorläufig aufgenommenen Ausländern
Mitteilung vom: 27.06.2019

Der Regierungsrat hat im Frühjahr die Änderung bei der Berechnung der Aufnahmepflicht von vorläufig aufgenommenen Ausländern/innen durch die Gemeinde beschlossen. Die Aufnahmequote für Beinwil (Freiamt) wurde durch die neue Berechnungsmethode von 6 auf 4 Personen verringert. Derzeit lebt eine dreiköpfige Familie in unserem Dorf. Aufgrund der Neuzuweisung wird ab Anfang Juli 2019 eine weitere dreiköpfige Familie in Beinwil (Freiamt) ihren Wohnsitz finden. Sie werden vom kommunalen Sozialdienst betreut.  Wir danken Ihnen für die gute Aufnahme in unserer Gemeinde.

Baubewilligungen
Mitteilung vom: 27.06.2019

Nach Abwicklung des ordentlichen Verfahrens hat der Gemeinderat folgende Bauvorhaben unter verschiedenen Bedingungen und Auflagen zur Ausführung bewilligt:

  • Arpagaus Renato und Ramona, 5637 Beinwil (Freiamt)
    Erhöhung bestehender Zaun, Parzelle 186, Beinwil/Rösslimatte 11(vereinfachtes Verfahren)
     
  • Casarano Carlo und Gabriella, 5637 Beinwil (Freiamt)
    Gartenstützmauer mit Sichtschutz, Parzelle 195, Beinwil/Farbweg 3 B (vereinfachtes Verfahren)
     
  • Cerutti Partner Generalunternehmung AG, 6023 Rothenburg
    Projektänderungen bei bewilligter Mehrfamilienhaus-Überbauung, Parzelle 988, 989, 991, 992, 993, Beinwil/Chriesimatt
     
  • Eichmühle AG, 5637 Beinwil (Freiamt)
    Lagercontainer, Parzelle 794, Beinwil/Eichmühle
     
  • Hausheer Peter, 5637 Beinwil (Freiamt)
    Solarstromanlage, Parzelle 342, Beinwil/Unterhorben 8 (Baumeldung)
     
  • Hodel Alois und Priska, 5637 Beinwil (Freiamt)
    Fassadensanierung, Parzelle 825, Beinwil/Feld 506 (Baumeldung)
     
  • Käppeli-Gebert Hans Mathias und Gebert Käppeli Astrid, 5637 Beinwil (Freiamt)
    Feuchtwasserbiotop und Regenwassersammler, Parzelle 678, Beinwil/Winterschwil 5
     
  • Keller Sandrina und Bütler Michael, 5637 Beinwil (Freiamt)
    Projektänderung Schnitzelheizung anstelle Luft/Wasser-Wärmepumpe, Parzelle 604, Beinwil/Wiggwil 14
     
  • Nietlispach Leo und Priska, 5637 Beinwil (Freiamt)
    Neubau Carport, Parzelle 485, Beinwil/Tschöpli 71
     
  • Scholz Sebastian und Käppeli Linda, 5637 Beinwil (Freiamt)
    Umgebungsgestaltung, Parzelle 963, Beinwil/Kirchfeld 6 B (vereinfachtes Verfahren)
     
  • Stifani Christophe und Cornelia, 5637 Beinwil (Freiamt)
    Umgebungsgestaltung, Parzelle 66, Beinwil/Oberdorf 7 (Baumeldung)
     
  • Waldvogel Erwin und Stefanie, 5637 Beinwil (Freiamt)
    Anbau Carport, Terrainnpassungen, Ersatzbau Aussentreppe, Parzelle 119, Beinwil / Kirchfeld 15
     
  • Wehrli Kurt und Jacqueline, 5637 Beinwil (Freiamt)
    Gartengestaltung mit Teich, Parzelle 127, Beinwil/Kirchfeld 20 (Baumeldung)

Mai 2019

Resultate der eidgenössischen Volksabstimmung vom 19. Mai 2019
Mitteilung vom: 19.05.2019
«VoteInfo» App mit Abstimmungsinformationen
Mitteilung vom: 08.05.2019

Die Bundeskanzlei hat unter Beizug des Bundesamtes für Statistik BFS und in enger Zusammenarbeit mit dem Kanton Zürich die App «VoteInfo» entwickelt. Die App bietet seit der Abstimmung vom 10. Februar 2019 einen neuen mobilen Zugang zu den offiziellen Informationen über die eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen. Auf der App «VoteInfo» finden Sie neben den Abstimmungserläuterungen des Bundesrats auch die Erklärvideos der Bundeskanzlei zu den eidgenössischen Abstimmungsvorlagen vom 19. Mai 2019. 

Die App ist kostenlos auf Google Play oder im App Store erhältlich.
VoteInfo auf Android: https://play.google.com/store/apps/details?id=ch.bk.voteinfo  
VoteInfo auf iOS: https://itunes.apple.com/ch/app/id1434819062

Gemeindeverwaltung
Kirchfeld 5
5637 Beinwil (Freiamt)

Montag bis Freitag
09.00 - 11.00 und 14.00 - 16.00 Uhr

Donnerstag
14.00 - 18.30 Uhr

Â