Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde. Sie übt die Aufsicht über die Gemeindebehörden und sämtliche Zweige der Gemeindeverwaltung aus. Sie wird gebildet aus allen in der Gemeinde wohnhaften Stimmberechtigten. Die Gemeindeversammlung ist öffentlich.

Die Aufgaben und Befugnisse der Gemeindeversammlung sind umschrieben in § 20 des Gemeindegesetzes. Aus dieser Aufzählung werden hier folgende wesentliche Zuständigkeiten erwähnt:

  • Festlegung des Budgets und des Steuerfusses
  • Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes sowie der Gemeinderechnungen und die Beschlussfassung darüber
  • Beschlussfassung über Verpflichtungskredite und neue, jährlich wiederkehrende Ausgaben
  • Erlass und Änderung von Reglementen wie Bau- und Nutzungsordnung, Abwasserreglement, Abfallreglement etc.
  • Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Ausländer (Einbürgerung)

 

Einwohnergemeindeversammlung vom 24. November 2023
Veröffentlichung der Beschlüsse, Kurzbericht

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes sowie auf die Abschnitte III und V der Gemeindeordnung von Beinwil (Freiamt) werden hiermit die gefassten Beschlüsse der ordentli-chen Einwohnergemeindeversammlung vom 24. November 2023 veröffentlicht.

An der Versammlung haben 116 oder rund 13.38 % der insgesamt 867 stimmberechtigten Personen sowie 9 Gäste und 3 Pressevertreter teilgenommen. Das Quorum zur rechtskräfti-gen Verabschiedung der behandelten Sachgeschäfte lag bei 174 Stimmen. Dieses konnte mit der Besucherzahl nicht erreicht werden, weshalb die getroffenen Entscheidungen bis zum 30. Dezember 2023 dem fakultativen Referendum unterliegen. Ein Viertel aller im Stimmregister eingetragenen Personen können innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich verlangen, dass alle oder einzelne gefasste Beschlüsse einer Urnenabstimmung unterstellt werden. Die Gemeindekanzlei hält vorgedruckte Unterschriftenlisten für ein allfälliges Referendum zur Verfügung. Ihr kann auch das umschriebene Begehren zwecks Vorprüfung des Wortlautes vor Beginn der Unterschriftensammlung eingereicht werden.

Es wurde sämtlichen Beschlüssen zugestimmt:

  • Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 21. Juni 2023 (107 Ja / 0 Nein)
  • Verpflichtungskredit von CHF 390‘000 (inkl. MwSt.) für Druckbrecherschacht 
    Wallenschwil (116 Ja / 0 Nein)
  • Zusatzkredit von CHF 180‘000 (inkl. MwSt.) für allgemeine Nutzungsplanung (NUPLA) (111 Ja / 0 Nein)
  • Projektierungskredit von CHF 150‘000 (inkl. MwSt.) für Projekt Mehrzweckgebäude
    (115 Ja / 0 Nein)
  • Genehmigung des Budgets 2024 mit einem Steuerfuss von 98% (110 Ja / 4 Nein)

(Kommunikation am Freitag, 01. Dezember 2023 im  Anzeiger Oberfreiamt) 

 

Nächste Versammlung

  • Mittwoch, 19. Juni 2024 in der Aula des Schulhauses Beinwil (Freiamt)

Die Botschaft des Gemeinderates zur Einwohnergemeindeversammlung und weitere Unterlagen zu den Traktanden stehen jeweils hier zum Download bereit. Die Unterlagen können auch während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Gemeindeverwaltung
Kirchfeld 5
5637 Beinwil (Freiamt)

Montag           08.00 – 11.30 Uhr  
                        Nachmittag geschlossen
Dienstag         08.00 – 11.30 Uhr 
                        Nachmittag geschlossen
Mittwoch        08.00 – 11.30 Uhr
                        Nachmittag geschlossen
Donnerstag    14.00 – 18.30 Uhr 
                        Morgen geschlossen
Freitag            08.00 – 11.30 Uhr 
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