Lernfahrausweis


Wer sich für den Erwerb eines Lernfahrausweises der Kategorie A, A1, B oder B1 anmeldet, muss nachweisen, dass der Kurs über lebensrettende Sofortmassnahmen (Nothelferkurs) absolviert wurde. Der Kurs muss bei einer dazu anerkannten Organisation durchgeführt werden und darf nicht mehr als 6 Jahre zurückliegen. Sind Sie bereits im Besitz eines Führerausweises der Kategorie A, A1, B oder B1 muss dem Gesuchsformular Lernfahrausweis kein Nothelferausweis mehr beigelegt werden.

Gesuchsformular Lernfahrausweis
Für die Erteilung eines Lernfahrausweises ist ein "Lernfahrgesuch" auszufüllen. Bitte Formular vollständig ausfüllen und alle Fragen beantworten. Für die Anmeldung ist ein farbiges Passfoto notwendig


Sehtest (Gültigkeit 24 Monate)
Der Sehtest bei einem diplomierten Optiker oder Arzt in der Schweiz ist Voraussetzung für die Ausstellung eines Lernfahrausweises und ist direkt auf dem Gesuchsformular auszufüllen. Sehtests dürfen nicht älter als 24 Monate sein.


Bestätigung der Identifikation
Wird zum ersten Mal ein Lernfahrgesuch eingereicht, muss der/die Gesuchsteller/in persönlich bei der Gemeindeverwaltung / Einwohnerkontrolle die Identifikation bzw. die Personalien bestätigen lassen. Dazu ist ein Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis mitzunehmen. Bei der Einreichung jedes weiteren Gesuches ist dies nicht mehr erforderlich.

Alle weiteren Infos finden Sie unter

Gemeindeverwaltung
Kirchfeld 5
5637 Beinwil (Freiamt)

Montag           08.00 – 11.30 Uhr  
                        Nachmittag geschlossen
Dienstag         08.00 – 11.30 Uhr 
                        Nachmittag geschlossen
Mittwoch        08.00 – 11.30 Uhr
                        Nachmittag geschlossen
Donnerstag    14.00 – 18.30 Uhr 
                        Morgen geschlossen
Freitag            08.00 – 11.30 Uhr 
                        Nachmittag geschlossen