Formulare Wahlvorschlag - Ersatzwahlen Gemeinderat am 8. März 2026
Nach der Demission von Guido Wigger und Jürg Barmettler finden am Sonntag, 8. März 2026 die Ersatzwahlen für den Sitz des Vizeammann sowie eines Gemeinderates/einer Gemeinderätin statt.
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde zu unterzeichnen und bis spätestens am Freitag, 23. Januar 2026, 11.30 Uhr, bei der Gemeindekanzlei einzureichen. Das Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder hier heruntergeladen werden:
Wahlvorschlag Gemeinderat
Wahlvorschlag Vizeammann
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde Beinwil (Freiamt) wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Zudem kann eine Person als Vizeammann nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird (§ 27a Abs. 2 GPR).
Bei der Wahl der Mitglieder des Gemeinderats sowie des Vizeammanns ist die stille Wahl im ersten Wahlgang ausgeschlossen. Eine Urnenwahl findet in jedem Fall statt.
