Neue biometrische Identitätskarte ab 2. November 2026
Ab dem 2. November 2026 können Schweizer Bürgerinnen und Bürger die neue biometrische Identitätskarte beantragen. Die neue biometrische Identitätskarte wird mit einem Chip ausgestattet, der ein Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke enthält. Damit wird sie noch stärker vor Missbrauch geschützt. Diese neue biometrische Identitätskarte ist beim Ausweiszentrum Aargau zu beantragen.
Die bisherige Identitätskarte ohne biometrische Daten und ohne Datenchip kann im Kanton Aargau weiterhin bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde beantragt werden.
Schweizer Staatsangehörige können somit zwischen einer biometrischen und einer nicht biometrischen Identitätskarte wählen:
- Empfehlung: Die biometrische Identitätskarte für Personen, die innerhalb der EU
reisen. - Alternative: Die nicht biometrische Identitätskarte für Personen, die das Dokument
ausschliesslich als Ausweis innerhalb der Schweiz benötigen.
Wichtig:
Nicht biometrische Identitätskarten, die vor dem Stichtag (02.11.2026) ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit für Reisen in die EU bis zu ihrem Ablaufdatum.
Eidgenössisches Schützenfest 2026 in Chur
Empfang der Feldschützengesellschaft Beinwil (Freiamt)
Vom 5. Juni bis zum 5. Juli 2026 fand in Chur das Eidgenössische Schützenfest statt, an welchem die Feldschützengesellschaft Beinwil (Freiamt) teilnahm.
Wie traditionell üblich findet nun am Sonntag, 11. Oktober 2026, der öffentliche Empfang der Feldschützengesellschaft Beinwil (Freiamt) statt.
Der Anlass startet um 14.00 Uhr mit dem Marsch von der Bushaltestelle Unterdorf bis zum Schulhausplatz. Auf dem Schulhausplatz wird es einen Rückblick sowie ein Apéro für die Anwesenden geben. Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen, an diesem Anlass teilzunehmen.
Die Mitteldorfstrasse wird während des Empfangs kurzzeitg durch die Feuerwehr Beinwil (Freiamt) gesperrt.
Ersatzwahl eines Mitglieds des Regierungsrates vom 18. Oktober 2026
Am 18. Oktober 2026 findet die Ersatzwahl eines Mitglieds des Regierungsrats für den Rest der Amtsperiode 2025/2028 statt.
Vorgehen bei brieflicher Stimmabgabe
- Wahlzettel handschriftlich ausfüllen und in das amtliche Stimmzettelkuvert legen (Wahlzettel weder falten noch auseinandertrennen)
- Stimmzettelkuvert zwingend zukleben
- Den Stimmrechtsausweis an vorgesehener Stelle unterschreiben und zusammen mit dem verschlossenen amtlichen Stimmzettelkuvert in das Zustell- und Antwortkuvert legen, sodass die Adresse der Gemeinde ersichtlich ist
- Das Zustell- und Antwortkuvert per Post zustellen oder persönlich in den Gemeindebriefkasten (Abstimmung) werfen
Vorgehen bei persönlicher Stimmabgabe
- Für die persönliche Stimmabgabe ist das Urnenbüro im Gemeindehaus am Abstimmungssonntag jeweils von 09.00 bis 09.30 Uhr geöffnet
Der Stimmrechtsausweis muss vorgewiesen werden, damit der ausgefüllte Wahlzettel eingeworfen werden können.
