Umtausch eines ausländischen Führerausweises

Personen, die berufsmässig (z.B. Lastwagenfahrer) in der Schweiz eingelöste Motorfahrzeuge der Kategorie C, C1, D, D1 oder berufsmässig Personentransporte führen möchten, müssen den schweizerischen Führerausweis der entsprechenden Kategorie vor Antritt der ersten berufsmässigen Fahrt erwerben.

Hat jemand den Wohnsitz in der Schweiz und erwirbt im Ausland einen Führerausweis, wird dieser anerkannt, wenn der Erwerb während eines Aufenthaltes von mindestens 12 zusammenhängenden Monaten im Ausstellerstaat erfolgte und eine entsprechende Bestätigung beigebracht werden kann.

Ein abgelaufener Führerausweis kann nicht umgetauscht werden! Nach Ablauf der Frist darf der ausländische Führerausweis in der Schweiz nicht mehr verwendet werden. Hier finden Sie weitere Infos und Formulare zum Umtausch eines ausländischen Führerausweises:

Gemeindeverwaltung
Kirchfeld 5
5637 Beinwil (Freiamt)

Montag           08.00 – 11.30 Uhr  
                        Nachmittag geschlossen
Dienstag         08.00 – 11.30 Uhr 
                        Nachmittag geschlossen
Mittwoch        08.00 – 11.30 Uhr
                        Nachmittag geschlossen
Donnerstag    14.00 – 18.30 Uhr 
                        Morgen geschlossen
Freitag            08.00 – 11.30 Uhr 
                        Nachmittag geschlossen