Drittmeldepflicht

Gemäss § 10  des Register- und Meldegesetzes des Kantons Aargau (RMG) sind Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder anderen Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahres Logis geben, verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen der Einwohnerkontrolle zu melden. Die Meldung umfasst folgende Angaben:

  • Name und Adresse der oder des Dritten
  • Gebäudeadresse und amtliche Wohnungsnummer
  • Beginn oder Ende des Nutzungsrechts
  • Name, Vorname und Staatsangehörigkeit der Nutzungsberechtigten
  • Geburtsdatum und Zuzugsort der Nutzungsberechtigten, sofern diese Angaben der oder dem Dritten bekannt sind.

Die Meldungen müssen innert 14 Tagen nach Eintritt der Meldepflicht erfolgen (§ 14,  RMG).

Der Ein- und Auszug von Mietenden und Logisnehmenden kann online gemeldet werden.

Gemeindeverwaltung
Kirchfeld 5
5637 Beinwil (Freiamt)

Montag           08.00 – 11.30 Uhr  
                        Nachmittag geschlossen
Dienstag         08.00 – 11.30 Uhr 
                        Nachmittag geschlossen
Mittwoch        08.00 – 11.30 Uhr
                        Nachmittag geschlossen
Donnerstag    14.00 – 18.30 Uhr 
                        Morgen geschlossen
Freitag            08.00 – 11.30 Uhr 
                        Nachmittag geschlossen