Hundekontrolle

Besitzerinnen und Besitzer von Hunden müssen diese bei den Einwohnergemeinden registrieren. Nehmen Sie dafür bitte das Impfbüchlein Ihres Vierbeiners mit. Bitte vergessen Sie nicht, Ihren Hund bei der alten Wohngemeinde sowie auch der Amicus-Datenbank (www.amicus.ch) anzumelden. Ebenfalls sind Sie verpflichtet, uns Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel sowie den Tod des Hundes zu melden. Die jährliche Entrichtung der Hundesteuer im Betrag von CHF 120.00 ist für alle Hunde ab 3 Monaten obligatorisch und wird Ihnen jeweils im Mai zugestellt.

Amicus

 

Gemeindeverwaltung
Kirchfeld 5
5637 Beinwil (Freiamt)

Montag           08.00 – 11.30 Uhr  
                        Nachmittag geschlossen
Dienstag         08.00 – 11.30 Uhr 
                        Nachmittag geschlossen
Mittwoch        08.00 – 11.30 Uhr
                        Nachmittag geschlossen
Donnerstag    14.00 – 18.30 Uhr 
                        Morgen geschlossen
Freitag            08.00 – 11.30 Uhr 
                        Nachmittag geschlossen